Am 28.11.2018 erging seitens des Bundesverwaltungsgerichtes ein Urteil, das faktisch besagte: „Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen“. Am 5.12.2018, erreichte uns die Nachricht, dass Schalldämpfer in Bayern aber weiterhin genehmigt werden. Am 17.01.2019 stellte nun das Bundesinnenministerium sogar in Aussicht, dass wohl schon bald alle Jäger ein waffenrechtliches Bedürfnis für die Nutzung von …