Das EU-Parlament stimmt neuer Feuerwaffenverordnung zu – jetzt muss noch der Rat zustimmen, damit die geplanten Waffenrechtsänderungen in der EU in Kraft treten

Das EU-Parlament hat im Rahmen seiner Plenartagung im April (22. bis 25.04.2024) der geplanten Verschärfung der EU-Feuerwaffenverordnung zugestimmt. Bereits im Vorfeld hatten die betreffenden Gremien von Parlament und Rat hierüber eine sogenannte „vorläufige Einigung“ erzielt − hier lesen Sie unseren Bericht dazu auf all4shooters.com. Nach einer solchen vorläufigen Einigung müssen lediglich noch das EU-Parlament und der Europäische Rat zustimmen. In der Regel erfolgt dies jeweils nach der 1. Lesung in beiden EU-Organen. Den Auftakt dabei bildet jeweils das EU-Parlament, das nun am 23. April 2024 nach der 1. Lesung zugestimmt hat und auf die Zustimmung des Rates wartet. Ist diese erfolgt tritt die neue Verordnung am darauffolgenden Tag in Kraft. Wann die erste Lesung im Rat erfolgt, stand bei Redaktionsschluss für diesen Beitrag noch nicht fest.  

Hier einige der geplanten Änderungen des Waffenrechts auf EU-Ebene im Überblick:  
Gemäß der bevorstehenden Neufassung der EU-Feuerwaffenverordnung wird diese sich zukünftig auf alle zivilen Feuerwaffen der Kategorien B und C erstrecken. Davon ausgenommen sind nur jene Waffen, die für den Einsatz durch Streitkräfte, Polizeieinheiten oder sonstige staatliche Behörden vorgesehen sind. Wie aus einer offiziellen Mitteilung des Europäischen Parlaments hervorgeht, verfolgt die revidierte Verordnung das Ziel, den Import und Export von Feuerwaffen innerhalb der Europäischen Union in puncto Transparenz und Nachverfolgbarkeit signifikant zu verbessern. Dieses Vorhaben dient der effizienteren Implementierung der Vorgaben aus Artikel 10 des Protokolls der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der illegalen Herstellung und des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen, deren Bestandteilen sowie Munition, soll sich also primär gegen den illegalen Waffenhandel richten. Nach Schätzungen der EU sind derzeit rund 35 Millionen illegale Waffen im Gültigkeitsbereich der Verordnung im Umlauf. 

Neue EU-Feuerwaffenverordnung soll das Risiko des illegalen Waffenhandels minimieren, ohne den legalen Handel negativ zu beeinflussen

Das EU-Parlament hatte im Vorfeld die Notwendigkeit einer Neufassung der Feuerwaffenverordnung unter anderem damit begründet, dass durch die Aktualisierung und stärkere Harmonisierung der Regularien sämtliche Importe sowie ein Großteil der Exporte von zivil genutzten Feuerwaffen einer intensivierten Überwachung unterliegen sollen. Ziel sei es, das Risiko des illegalen Handels zu minimieren, ohne dabei den legalen Handel negativ zu beeinflussen.

Das EU-weite Elektronische Genehmigungssystem ELS

Im Rahmen dieser Neuregelung ist auch die Einführung eines EU-weiten elektronischen Genehmigungssystems (ELS) für Waffenhersteller und -händler vorgesehen, das die teilweise in einigen Mitgliedsstaaten noch auf Papier basierenden nationalen Systeme ersetzen soll. Zukünftig müssen nationale Genehmigungsbehörden vor Erteilung einer Import- oder Exportgenehmigung für Waffen das zentrale System konsultieren, das auch sämtliche vorangegangenen Ablehnungen dokumentiert.

Die Mitgliedstaaten der EU sind angehalten, entweder das ELS zu nutzen oder ihre eigenen digitalen Systeme entsprechend zu integrieren. Dies soll eine effektivere Überwachung und einen verbesserten Informationsaustausch zwischen den Behörden sicherstellen. Laut Planung soll das ELS durch die EU-Kommission innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren implementiert werden, während die Mitgliedstaaten vier Jahre Zeit haben, um alle relevanten Daten einzupflegen und ihre Systeme entsprechend anzubinden.

Des Weiteren hatten die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments erreicht, dass die EU-Kommission verpflichtet wird, jährlich einen Bericht zu veröffentlichen. Dieser soll auf Basis der nationalen Daten der Mitgliedstaaten unter anderem Angaben zur Anzahl der erteilten Import- und Exportgenehmigungen, deren Zollwert auf EU-Ebene sowie zur Zahl der Ablehnungen und Beschlagnahmungen enthalten. Mehr dazu finden Sie hier auf all4shooters.com.

Das sind die Konsequenzen für Reisen mit Schusswaffen (für Jäger, Sportschützen und Sammler)

Neben dem Import und Export von Waffen regelt die neue Feuerwaffenverordnung auch den Transit von Waffen, deren wesentlichen Bestandteilen sowie von Munition. Damit sind auch Jäger auf Reisen, Sportschützen, die an internationalen Wettkämpfen teilnehmen, Reenactors und Waffensammler betroffen. Grundsätzlich sollten die neuen Bestimmungen vereinfachte Prozeduren mit sich bringen, wenn man als EU-Bürger mit Waffen und/oder Munition in Nicht-EU Länder reist. Neu ist eine einzige Autorisierung. Aber man hat hier die Chance der Vereinfachung leider wieder einmal nicht genutzt. Denn der Waffenbesitzer muss nach den neuen  Bestimmungen der EU:

- Detaillierte Informationen zum geplanten Austrittspunkt/Grenzübertritt mit genauem Datum angeben
- Den Nachweis erbringen, dass er nicht vorbestraft ist
- Als Alternative soll es wohl auch die Möglichkeit geben, eine nationale Einfuhrgenehmigung zu beantragen

Wie sich das im Zuge der geplanten Harmonisierung der nationalen Bestimmungen auf die Praxis in den einzelnen Ländern auswirken wird, ist derzeit schwer abzuschätzen.


Weiterführende Information zum sicheren Handel mit Feuerwaffen von Rat des Europäischen Parlaments


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