2 wichtige Entscheidungen im Waffenrecht und für den Waffenhandel: Verwaltungsgericht Berlin urteilt im Sinne des VDB und Verschärfung der EU-Feuerwaffenverordnung 

Verwaltungsgericht Berlin gibt Klage des VDB zum BMI-Bericht "Schreckschusswaffen: Verschärfung des Waffenrechts" statt

Auf Grundlage eines im Sitzungsprotokoll als „nicht freigegeben“ gekennzeichneten Berichts hatte die Innenministerkonferenz (IMK) in ihrer 214. Sitzung vom 16. bis 18.06.2021 beschlossen, das BMI zu bitten „unter Bezugnahme auf die in dem Bericht dargestellten Handlungsoptionen, geeignete gesetzliche Verschärfungen des Waffenrechts in Bezug auf Schreckschuss- und Signalwaffen vorzunehmen, mit denen künftig dem Erwerb und Besitz von Schreckschuss- und Signalwaffen besser begegnet werden kann und gleichzeitig das Führen dieser Waffen erschwert wird.“ 

VDB-Präsident Michael Blendinger vor dem Eingang des Berliner Verwaltungsgerichts, das im Rechtstreit des VDB gegen die Bundesrepublik Deutschland nun zugunsten  des Verbandes geurteilt hat: Das BMI muss seinen Bericht "Schreckschusswaffen − Verschärfung des Waffenrechts" gegenüber dem VDB offen legen. 

Nachdem eine formlose Anfrage des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler (VDB) sowohl an die Innenministerkonferenz (IMK) als auch an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) auf Einsichtnahme in einen vom BMI zum Thema „Schreckschusswaffen – Verschärfung des Waffenrechts“ der IMK vorgelegten Berichts abgewiesen wurde, hatte der VDB zunächst noch am 13. Oktober 2021 ein formelles Auskunftsersuchen mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz an das BMI gestellt. Nachdem auch das formelle Ersuchen abgewiesen wurde, hatte der VDB am 21. Dezember 2021 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.

Sein Interesse an diesem Bericht bergründet der Branchenverband damit, dass es sich bei Schreckschusswaffen um ein wichtiges Produktsortiment handle.  Daher „sind frühzeitige Erkenntnisse zu geplanten Gesetzesänderungen unabdingbar, um entsprechend disponieren zu können. Auch mögliche geplante Verschärfungen mit enteignender Wirkung müssen rechtzeitig bekannt gemacht werden, um erneuten erheblichen wirtschaftlichen Schaden von den Betroffenen fernzuhalten“.

Die mündliche Verhandlung der Klage fand am 14. März 2024 vor dem Verwaltungsgericht Berlin statt. Dieses gab laut einer Mitteilung des VDB der Klage nun vollumständlich statt und schloss, so der VDB weiter, auch eine Berufung aus, sodass dieses Urteil auch rechtkräftig ist. Allerdings liegt die schriftliche Urteilsbegründung noch nicht vor – diese will der Verband nachreichen, sobald sie da ist. Ebenso gespannt erwartet der VDB sicher den betreffenden Bericht, den das BMI ihm nach der erfolgreichen Klage im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes nun ja zugänglich machen müsste. Wir bleiben für Sie am Ball und sind überzeugt, dass das ein Schritt in Richtung mehr Transparenz ist.

Einigung zwischen EU-Parlament und EU-Rat bei Verhandlungen um eine neue EU-Feuerwaffenverordnung zum Waffenhandel

Ein weitere für die Waffenbranche wichtige Entscheidung fiel ebenfalls am 14.03.2024 und zwar in Brüssel. Unterhändler von EU-Rat und EU-Parlament haben eine vorläufige Einigung über eine Aktualisierung von Vorschriften der EU für die Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr von Feuerwaffen in die EU respektive aus der EU erzielt. Im Mittelpunkt dieser Einigung steht die sogenannte EU-Feuerwaffenverordnung, die Ausfuhr von Feuerwaffen, deren Teilen und Komponenten sowie der dafür bestimmten Munition regelt.

Ausweitung der EU-Feuerwaffenverordnung auf alle zivilen Waffen der Kategorien B und C - was bedeutet das konkret?

Demnach würde die Verordnung künftig auf alle zivilen Feuerwaffen der Kategorien B und C Anwendung finden. Ausgenommen sind lediglich Waffen die für die Streitkräfte, die Polizei oder Behörden bestimmt sind. Laut einer Pressemitteilung des EU-Parlaments zielt die überarbeitete Verordnung darauf ab, die Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen in der EU transparenter und besser rückverfolgbar zu machen. Damit will die EU den Vorgaben von Artikel 10 des Protokolls der Vereinten Nationen gegen die unerlaubte Herstellung von Feuerwaffen, deren Teilen, Komponenten und Munition sowie gegen den unerlaubten Handel effektiver umsetzen. Nach der Verlautbarung des Parlaments sollen mit den aktualisierten und stärker harmonisierten Vorschriften alle Einfuhren und die überwiegende Mehrheit der Ausfuhren von Feuerwaffen für zivile Zwecke einer strengeren Überwachung unterzogen werden, um das Risiko des illegalen Handels zu verringern, ohne dass der legale Handel dadurch beeinträchtigt wird.

Hierzu wird ein EU-weites elektronisches Genehmigungssystem (ELS) für Hersteller und Händler eingeführt, das die überwiegend papiergestützten nationalen Systeme ablöst. Die nationalen Genehmigungsbehörden Behörden müssen künftig vor der Erteilung einer Ein- oder Ausfuhrgenehmigung das zentrale System, das alle vorhergehenden Ablehnungen enthält, überprüfen. Die Mitgliedstaaten müssen entweder das ELS verwenden oder ihre nationalen digitalen Systeme in dieses integrieren, um eine bessere Überwachung und einen besseren Informationsaustausch zwischen den Behörden zu gewährleisten. Dazu soll das ELS von der EU-Kommission innerhalb von zwei Jahren eingerichtet werden und die Mitgliedstaaten haben vier Jahre Zeit, um alle erforderlichen Daten einzugeben und ihre Systeme damit zu verbinden.

Überdies konnten die Unterhändler des EU-Parlaments durchsetzen, dass die EU-Kommission jährlich einen Bericht veröffentlicht, der basierend auf den nationalen Daten der Mitgliedsstaaten unter anderem die Zahl der erteilten Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigungen, deren Zollwert auf EU-Ebene sowie die Zahl der Verweigerungen und Beschlagnahmen enthält.

 

Das EU-Parlament und der EU-Rat einigen sich auf Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für importierte Waffenteile

Darüber hinaus verpflichtet die überarbeitete Verordnung Hersteller und Händler auch dazu, importierte Waffen und ihre wesentlichen Bestandteile, die auf dem EU-Markt verkauft werden, zu kennzeichnen. Dadurch soll die Rückverfolgbarkeit insbesondere von Waffenteilen verbessert und so genannte "Geisterwaffen" verhindert werden, sprich Feuerwaffen, die mithilfe von nicht gekennzeichneten Komponenten zusammengebaut werden können.

Bernd Lange, Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel, tritt für die S&D-Fraktion im EU-Parlament für schärfere Regelungen der EU-Vorschriften bei der Ein- und Ausfuhr von Feuerwaffen ein.

Bernd Lange, für die SPD in der Sozialdemokratischen Fraktion (S&D) im EU-Parlament, Vorsitzender des Ausschusses für internationalen Handel und Berichterstatter, sagte: "Es gibt immer noch unzureichende Kontrollen bei der Ein- und Ausfuhr von Handfeuerwaffen, d.h. Pistolen und Gewehre. In Lateinamerika zum Beispiel werden bei vielen illegalen Aktivitäten und Schießereien Handfeuerwaffen verwendet, die aus Europa eingeschmuggelt werden; eine Überarbeitung der unzureichenden Vorschriften war mehr als überfällig. Insbesondere für die Ausfuhr hat das Parlament sichergestellt, dass alle Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch unter die neuen Vorschriften fallen, und die Kontrollmechanismen verbessert. Das elektronische Überwachungssystem wird auch die Endverwendung von Feuerwaffen transparenter und besser nachvollziehbar machen. Wie bei der Verordnung über den doppelten Verwendungszweck sind diese Mechanismen von zentraler Bedeutung, um die Transparenz beim Handel mit sensiblen Gütern zu gewährleisten und den Missbrauch einzuschränken."

Bevor die neue EU-Feuerwaffenverordnung in Kraft treten kann, müssen das EU-Parlament und der Rat noch zustimmen. Ist dies geschehen, tritt die Verordnung am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Wann sich die beiden EU-Organe mit diesem Thema befassen, stand bei Redaktionsschluss dieses Artikels noch nicht fest. 


Weitere Informationen zur Klage des Verbandes gegen die Bundesrepublik Deutschland finden Sie auch auf der Webseite des VDB.

Hier finden Sie die Pressemitteilung des Rates der Europäische Union zu der am 14.03.204 in Bezug auf die Aktualisierung der EU-Feuerwaffenverordnung erzielte Einigung.