EU-Bleiverbot für Munition: unzulässige Beeinflussung durch die EU-Kommission?

Die Vorgänge rund um das Thema Bleiverbot in der EU bekommen eine unangenehme Schärfe. Wie wir bereits hier auf all4shooters.com/all4hunters.com gezeigt haben, will die Europäische Kommission ganz klar ein vollständiges Verbot von Bleimunition in der EU "erzwingen", was nicht nur für Jäger und Schützen, sondern auch für die Schusswaffen- und Munitionsindustrie weitreichende negative Folgen hätte. Das alles vor dem Hintergrund, dass es DEN geeigneten Ersatz für Blei nicht gibt. Weder von der Wirkung her noch in Bezug auf Human- und Ökotoxikologie.

Die Europäische Kommission will eindeutig ein vollständiges Verbot von Bleimunition in der EU "erzwingen".

Ein unangenehmer Verdacht auf unzulässige Einmischung ist nun hinzugekommen. Wie AFEMS (Association of European Manufacturers of Sporting Ammunition) und IEACS (Institut Européen des Armes de Chasse et de Sport) herausgefunden haben, wurde am 3. Mai 2020 ein Informationspapier von der Expertengruppe der Generaldirektion Umwelt zu den Vogelschutz- und Habitat-Richtlinien ("NADEG") an die Delegation der Mitgliedstaaten weitergeleitet, das sich mit der Arbeit der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu Blei in Munition befasst. Darin forderten die Kommissionsdienststellen "die NADEG-Mitglieder auf, mit den für REACH zuständigen nationalen Behörden, insbesondere ihren nationalen Vertretern im REACH-Ausschuss, Kontakt aufzunehmen, um sie für das Thema zu sensibilisieren und eine positive Abstimmung über den Verordnungsentwurf der Kommission sicherzustellen. Eine Abstimmung im Ausschuss wird für Juni 2020 erwartet."

Ein "Regelverstoß" im politischen Prozess?

Am 8. Mai 2020 leiteten AFEMS und IEACS in enger Abstimmung mit FACE und dem EU-Netzwerk einen Brief an die Kommissare Virginijus Sinkevičius und Thierry Breton von der DG ENV bzw. DG GROW weiter, in dem sie eine Klärung der Angelegenheit forderten.

Ein "Bleiverbot" würde die Situation für Jäger, Schützen, Angler, die beteiligten Industrien und nicht zuletzt auch für die Umwelt verschlechtern. 

AFEMS und IEACS betonen, dass "die Einflussnahme auf die Vertreter einer Expertengruppe, indem man sie ermutigt, Maßnahmen zur Einschränkung der Verwendung von Bleimunition in Erwägung zu ziehen, nicht nur über die Zuständigkeit der GD ENV hinausgeht − sondern auch einen Verstoß gegen die Regeln darstellt, die den EU-Grundsatz der Unparteilichkeit regeln".

AFEMS und IEACS erinnern auch daran, dass "die Aktivitäten von Millionen gesetzestreuer Nutzer weitgehend von den Entscheidungen des REACH-Ausschusses über die Verwendung von bleihaltiger Munition abhängen". Deshalb muss sichergestellt werden, dass diese Entscheidungen "objektiv, unvoreingenommen und ohne unangemessenen Einfluss auf die Entscheidungsträger" getroffen werden.

Sie können sicher sein, dass wir zusammen mit unseren Interessenvertretungen konsequent weiter für unsere Rechte und für angemessene Lösungen kämpfen werden. Das Ziel ist klar: es geht darum, „politische Lösungen“ zu verhindern, die die Situation für Jäger, Schützen, Fischer, die beteiligten Industrien und nicht zuletzt auch für die Umwelt und die Behörden, die das alles kontrollieren sollten, verschlechtern. 

Die Sache ist noch nicht zu Ende − bleiben Sie dran!

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