Kritik am Waffenrechtsentwurf 2019: VDB zu Gast bei Innenminister Horst Seehofer

Ende Januar 2019 hatten die betroffenen Verbände nur sehr kurzfristig Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme des neuen Gesetzes bekommen, das aus Anlass der in nationales Recht umzusetzenden EU-Waffenrichtlinie als Entwurf vorgelegt wurde. Wir hatten bei all4shooters.com darüber berichtet. Dieser Entwurf geht aber weit über das eigentliche Ziel der EU, die Terrorismusbekämpfung, hinaus und würde vor allem den ohnehin zigfach überprüften Legalwaffenbesitzern wie auch Handel und Industrie zahlreiche Hindernisse in den Weg legen. 

Was haben Dekowaffen mit Terrorismus zu tun?

Man habe den Eindruck, so mutmaßte der VDB Mitte März 2019 auf der Branchenleitmesse IWA OutdoorClassics in Nürnberg, dass alle im Bundesinnenministerium sowie in einigen Bundesländern vorhandenen Restriktionen in das neue deutsche Waffengesetz hineingepackt werden sollten.

Die Basis dieses Ansatzes ist so simpel wie falsch, denn sie folgt der von der Wissenschaft lange wiederlegten Vorstellung, man könne über strengere Waffengesetze die Kriminalität eindämmen. So sollen etwa alle seit Jahrzehnten frei verkäuflichen Schwarzpulver-Nachbauten (die typische "Piratenpistole" aus dem Balkanurlaub) und andere Dekowaffen nun bei der Behörde angemeldet werden, obwohl diese teilweise billigst hergestellten Kopien ohne das in Deutschland ohnehin erlaubnispflichtige Schwarzpulver gar nicht schießfähig sind. Auf die Behörden komme so eine offenbar völlig unterschätzte Antragsflut zu, zumal sich vom Waffengesetz bisher gar nicht betroffene Bürger bei Nichtkenntnis der neuen Regelung strafbar machen. 

Warum geht Deutschland weit über die Ziele der EU beim Waffenrecht hinaus?

Regelmäßige Bedürfnisprüfungen auf Lebenszeit würden die teilweise wertvollen Jagd- und Sportwaffen in Leihgeräte verwandeln, weil die Behörden bei etwa altersbedingter Hobbyeinstellung die Abgabe anordnen können. Andere Nachbarländer haben die EU-Richtlinie deutlich praxisnäher umgesetzt, die Tschechen klagen gegen die Einschränkungen, der Schweiz (die auch zum Schengen-Raum zählt) steht noch ein Volksreferendum bevor.

Schon bei einem Treffen mit Bayerns Innenminister Joachim Herrmann am Rande der IWA hatte der VDB betont, dass sich seine über 1.300 Mitgliedsunternehmen loyal an die Gesetze halten und der VDB auch aktiv an einer alltagstauglichen Umsetzung des mit der Richtlinie verknüpften Nationalen Waffenregisters mitwirke. Immerhin hänge für die meisten die berufliche Existenz vom neuen Gesetz ab.


Kommentar von all4shooters.com:
Auch wenn über die Inhalte des Treffens mit Innenminister Seehofer keine Details bekannt geworden sind, hoffen wir sehr, dass all die Stellungnahmen und Gespräche der Jagd- und Sportverbände, die mit Schießsport und Jagd befasst sind, auch dem verantwortlichen Innenminister aufzeigen konnten, dass vieles, was in Deutschland in Bezug auf die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie gefordert wird, einfach nur maßlos und überzogen ist. Insofern bedanken wir uns beim VDB und den anderen Organisationen für die konsequente und seriöse Informations- und Überzeugungsarbeit, die am Ende des Tages allen Jägern und Sportschützen dabei helfen sollte, dass sie auch in Zukunft noch ihrem Hobby nachgehen können. Und natürlich gilt unser Dank auch Herrn Seehofer, dass er sich die Zeit für dieses Thema nimmt und dem VDB die Chance gibt, die eigene Position darzulegen.


Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) mit Sitz in Marburg ist der Berufs- und Interessenverband mit über 1.300 Mitgliedsunternehmen. Mehr Informationen finden Sie direkt auf der Website des VDB.