VDB-Stellungnahme zum Referentenentwurf des Innenministeriums (BMI) zur Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie

Bevor wir an dieser Stelle unserer Aufgabe nachkommen, Ihnen die offizielle Stellungnahme des VDB (Verband der Deutschen Büchsenmacher) zu vermitteln, wollen wir in aller Kürze zusammenfassen, worum es in den beiden Referentenentwürfen zum neuen deutschen Waffenrecht geht. Wir befinden uns hier in einer frühen, aber wichtigen Phase, in der alle Interessenvertreter der Branche auch vom BMI aufgerufen waren, ihre Stellungnahmen mit Frist bis zum 8. Februar 2019 einzureichen.

Kurzfassung: Worum geht es bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in ein neues deutsches Waffengesetz?

  1. Das Bedürfnis kann nicht nur - sondern soll in jedem Fall - nach der Erteilung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die EU hatte hier nur eine Zuverlässigkeitsprüfung gefordert.

  2. Dekowaffen und Vorderlader werden meldepflichtig. Das steht so in der EU-Richtlinie und erfasst auch Personengruppen, die Waffen nicht aktiv nutzen und keinerlei Bezug zum Waffenrecht haben und damit auch keinerlei "Unrechtsbewusstsein".

  3. Salutwaffen werden künftig erlaubnispflichtig (inklusive Nachweis eines Bedürfnisses).

  4. Verschlussträger und Gehäuse werden wesentliche Waffenteile und sind somit künftig erlaubnispflichtig (inkl. Seriennummernpflicht), ohne ihnen (wie bei Wechsel-Sets) die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes für WBK-Inhaber einzuräumen.

  5. Große Magazine werden ebenso verboten wie große Magazingehäuse. Eine Blockierung der Ladekapazität ist nicht ausreichend. Und es soll keine Ausnahmen für Sportschützen geben. Altbesitz ist ausgenommen.

  6. Magazine, die in Kurz- und Langwaffen passen, sind Kurzwaffenmagazine. Es sei denn, der Besitzer hat auch eine Langwaffe. Die Konsequenzen daraus sind unklar.

  7. Entscheidend für die „offizielle, erlaubte Magazinkapazität“ ist die kleinste verwendbare Patrone – mit der Konsequenz von weiter reduzierter Kapazität bei größeren Kalibern.

  8. Ein Wechselsystem besteht im Referentenentwurf aus Austauschlauf und Verschluss. Über Langwaffen hat man sich offenbar keine Gedanken gemacht.

  9. Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird zum wesentlichen Waffenteil. Der Erwerb wird so mit allen Konsequenzen erlaubnispflichtig. Bisher ist das für WBK-Inhaber erlaubnisfrei.

  10. Bei vielen künftig verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkend definiertes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab am 01.08.2017 nicht zum Altbestand zählt und damit verboten ist.

  11. Der Besitz von Nachtzielgeräten bleibt verboten, obwohl diese gerade zur Bekämpfung der ASP (Afrikanische Schweinepest) notwendig wären. Einen jagdlichen Einsatz gibt es, wenn überhaupt, nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer behördlichen Beauftragung.

  12. Positiv: Es wird wohl eine Erleichterung für Schalldämpfer bei Jagdwaffen geben. Damit wäre dann ein Erwerb ohne Voreintrag in allen Bundesländern ohne Begrenzung auf eine Stückzahl möglich.

  13. Die im Referentenentwurf erwähnten „Erleichterungen“ für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (auch für Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehr als „kompensiert“.

Das sind nur die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte. Darüber hinaus gibt es viele Details, die unklar bis schwierig und damit handwerklich nicht sauber gelöst sind. Daher stehen aktuell viele Fragen im Raum, die viele Unsicherheiten entstehen lassen und berechtigte Zweifel aufkommen lassen, ob das alles sachdienlich ist. Die Einen sprechen von einer "Kampfansage" gegen alle, die mit Waffen zu tun haben, andere sehen "handwerkliche Fehler und fehlendes Wissen" als Ursache und wieder andere sagen: "typisch deutsch und deutlich über die EU-Vorgaben hinausgehend". 

Fazit ist: Es wird ein langer und schwieriger Weg. Und die Ziele "mehr Kontrolle von Waffenbesitz und Terrorabwehr" lassen sich selbst bei genauer Lektüre nicht wirklich erkennen. Das ruft "unsere" Interessensvertreter dazu auf, tätig zu werden. Hier lesen Sie daher das Statement des VDB:


Offizielle VDB-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum 3. Waffenrechts-Änderungsgesetz:

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VDB-Präsident Jürgen Triebel 

Der VDB nimmt ausführlich Stellung zum Referentenentwurf, auf dessen Basis die EU-Waffenrichtlinie ins deutsche Waffenrecht umgesetzt werden soll. Der am 17. Januar 2019 bei der VDB-Geschäftsstelle eingetroffene Entwurf sollte eigentlich schon bis zum 1. Februar von den betroffenen Verbänden und Interessensgruppen kommentiert werden. Die leider nur um eine Woche bis zum 8. Februar verlängerte Frist für die Verbandsstellungnahmen zum Referentenentwurf wurde vom VDB knapp eingehalten. Am Freitag, den 8.02.2019 wurde der vom VDB-Präsidium abgesegnete Text verschickt, sicherheitshalber auch per Fax, Post und E-Mail. Die umfangreiche Arbeit wäre ohne die tatkräftige Unterstützung vieler VDB-Mitglieder nicht termingerecht möglich gewesen - vielen, vielen Dank nochmals für die Unterstützung!

VBD Präsiden Jürgen Triebel zu den beiden Referentenentwürfen:

"Mit der gegenwärtig geplanten nationalen Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie mittels des 3. WaffRÄndG und der WaffRÄndVO sorgt der Gesetzgeber aus unserer Sicht (...) für erhebliche Belastungen für den – in Deutschland bereits streng geregelten - legalen Waffenhandel und -besitz, ohne dass es dadurch zu einer Verbesserung der öffentlichen Sicherheit kommt. Denn die Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht vom illegalen Waffenbesitz aus, der konsequent zu verfolgen und zu ahnden ist. Neue bürokratische und technische Regelungen sollten sich an den Sicherheitsinteressen der Gesellschaft orientieren, jedoch nicht zu Mehrbelastungen für die Händler, Erwerber, Besitzer und Überlasser ziviler Waffen führen."


Hier finden Sie Links zu allen relevanten Details zur geplanten Änderung des Waffenrechts in Deutschland:

Hier können Sie die komplette VDB-Stellungnahme sowie die zugrunde liegenden Referentenentwürfe lesen.

Unterfolgendem Link finden Sie auch die eigene Stellungnahme des Bundesinnungsverbandes der Büchsenmacher.

Referenten-Entwurf zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz > Waffengesetz

Referenten-Entwurf zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz > Allgemeine Waffenverordnung


Wir halten Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden. Neben dem VDB sind natürlich viele andere mit dem Waffenrecht befassten Verbände und Interessensvertreter involviert. Darunter natürlich auch das Forum Waffenrecht. Mit einer konkreten Umsetzung in gültiges Gesetz ist nicht vor Spätherbst 2019 zu rechnen. Aber alle Lobby-Gruppen sind nun aufgefordert, ihre Punkte einzubringen und permanent weiter zu verfolgen, um weitreichende negative Konsequenzen für Sportschützen, Jäger, Handel und Industrie abzuwenden. Hier geht es in unserem gemeinsamen Interesse darum, zu vermeiden, dass wir in Deutschland Regelungen als Gesetze bekommen, die weit über das verlangte Maß der EU hinausgehen. Die Konsequenzen für alle Interessengruppen wären in jedem Fall erheblich. 

Unser Dank gilt auch Katja Triebel, die die oben genannten Punkte bereits im Vorfeld herausgearbeitet hatte. Sie ist u.a. langjähriges Mitglied im VDB und auch als Autorin für caliber aktiv geworden.

Eine ausführliche Berichterstattung zum Thema Waffenrecht wird es in den Ausgaben 3/2019 von VISIER und caliber geben.