HECKLER & KOCH G36: Einstweilige Verfügung gegen SWR / Report Mainz

In der SWR-Sendung "Report Mainz" wurden Filmaufnahmen eines Waffensachverständigen gezeigt, der mit einer optisch dem Sturmgewehr HECKLER & KOCH G36 täuschend ähnlichen Waffe eine Zielscheibe anvisiert und beschießt. Dazu äußerte sich der Journalist mehrfach über die "unzureichende Treffgenauigkeit des HECKLER & KOCH G36 im heißgeschossenen Zustand". 

Tatsächlich handelte es sich aber um eine - nur für Waffenspezialisten erkennbare - optisch umgebaute Sportwaffe von HECKLER & KOCH.  Einen sogenannten unautorisierten, „wilden Umbau“. Dabei wurden auch Teile verwendet, die weder von HECKLER & KOCH stammen noch vom Hersteller freigegeben sind. Die Eigenschaften dieser im Beitrag gezeigten Sportwaffe sind mit denen des HECKLER & KOCH G36 nicht vergleichbar. 

Insbesondere kann mit einer Zivilwaffe kein Dauerfeuer geschossen werden, so dass keinerlei auf das HECKLER & KOCH G36 übertragbare Aussagen über die Treffgenauigkeit des HECKLER & KOCH G36 im „heißgeschossenen“ Zustand getroffen werden können.

 

Die Folgen des Urteils des Landgerichts Düsseldorf:

Durch die einstweilige Verfügung ist dieser Darstellung, die der Hersteller als grobe Manipulation beanstandet hatte, Einhalt geboten. Dem SWR ist ab sofort untersagt, den Eindruck aus seiner Falschdarstellung erneut zu erwecken. Der Bericht wurde inzwischen auch von der Website des SWR entfernt.

Sollte die ARD-Sendeanstalt erneut suggerieren, der in "Report Mainz" gezeigte Sachverständige habe ein HECKLER & KOCH G36 getestet, droht dem Sender ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.

 

Die Meinung von HECKLER & KOCH:

Die falsche Darstellung und grobe Manipulation sieht HECKLER & KOCH als einen weiteren Beleg für eine Kampagne gegen das Unternehmen, um dessen Ruf als Technologieführer für Waffen und Waffensysteme zu schädigen. Dagegen wehrt sich das Unternehmen offiziell. Durch diese exemplarische Entscheidung des LG Düsseldorf wird nach Ansicht des Unternehmens "ein wichtiger Beitrag zu einer ausgewogeneren und der Objektivität verpflichteten Berichterstattung" erreicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass in Medienberichten offenbar bewusst der Eindruck geschürt werden sollte, dass die Gefahr eines Gefechtsversagens des Standard-Sturmgewehrs der Bundeswehr besteht. Dies ist nicht nur ein Angriff gegen das Unternehmen, sondern auch eine gezielte Verunsicherung von Bundeswehrsoldaten, die mit dem HECKLER & KOCH G36 schießen, so HECKLER & KOCH.

 

 

 

Hier ein News-update vom 23. Oktober 2013:


 

Das sagt der SWR dazu:

 

Die im REPORT MAINZ-Beitrag thematisierte Kritik am Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch ist nicht von einstweiliger Verfügung betroffen

REPORT MAINZ hat in der Sendung vom 17.09.2013 in dem Beitrag "Der Minister und das Gewehr" über das G36 von Heckler & Koch und die uns bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit der Waffe als Standard-Sturmgewehr der Bundeswehr berichtet. In diesem Zusammenhang haben wir interne Unterlagen der Bundeswehr, die auf Probleme beim Einsatz der Waffe hinweisen, einem Waffensachverständigen vorgelegt. Zu diesen Unterlagen nimmt der Sachverständige Stellung. Der Sachverständige wurde zwar im Bild mit einem anderen Gewehr gezeigt, seine Aussagen bezogen sich jedoch alle auf das G36. Weder das im Bild gezeigte Gewehr, noch dessen Eigenschaften waren Gegenstand des Beitrags.

In dem Beitrag werden ferner die Stellungnahme sowohl des Bundesamts für die Ausrüstung der Bundeswehr, als auch von Heckler & Koch zur Kritik an dem Gewehr G36 wiedergegeben.

Die vom Landgericht Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung untersagt im Wesentlichen, den Eindruck zu erwecken, der Waffensachverständige habe in den gezeigten Filmaufnahmen mit einem G36 geschossen. Diese einstweilige Verfügung stellt keine endgültige Regelung dar und der SWR überprüft derzeit, ob er gegen die einstweilige Verfügung vorgehen wird. Der eigentliche Gegenstand des Beitrags, die Berichterstattung über die bekannt gewordene Kritik an der Tauglichkeit des G36 als Standard-Sturmgewehr, ist von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Daher steht der Beitrag jetzt leicht überarbeitet bereits wieder online.

 

Anne Brandt, LL.M.

Justitiariat / SWR

 

 

 


Weitere Informationen:

Hier noch zwei Pressemitteilungen des Bundesverteidigungsministeriums zum G36 vom

15.09.2013

20.09.2013