Bundesjagdgesetz: Änderung tritt am 10. November 2016 in Kraft

Seit dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht waren sich Besitzer von halbautomatischen Jagdgewehren unsicher darüber, ob ihre Waffen weiterhin bei der Jagd erlaubt sind oder nicht. Wir haben bereits darüber berichtet

Selbstladebüchse mit Magazin und Patronen
Jäger mit Selbstladebüchsen können aufatmen: das Bundesjagdgesetz wird geändert

Der Bundestag hatte bereits am 8. Juli 2016 beschlossen, das Bundesjagdgesetz (BJagdG) zu ändern, um hier absolute Rechtssicherheit zu gewährleisten. Sprich: Jäger mit Selbstladebüchsen sollen wieder ganz offiziell und gesetzeskonform jagen dürfen.

Nun hat der Deutsche Jagdverband (DJV) in einer Pressemitteilung bekannt gegeben, dass das neue BJagdG am 9. November 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Damit tritt nun nach langem hin und her am 10. November 2016 die Änderung in Kraft. 

Mit der Neuregelung können Jäger nun vollkommen rechtssicher halbautomatische Gewehre mit austauschbarem Magazin bei der Jagd verwenden.

Regelung für Selbstladebüchsen bei der Jagd

Der § 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c BJagdG wird wie folgt geändert:

(1) Verboten ist

2. c) "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"

Im Beschluss des Deutschen Bundestags heißt es, dass es völlig unerheblich ist, wie viele Patronen das Magazin fassen kann, sondern nur, dass sich maximal drei Patronen im Gewehr befinden. Mit der Regelung wird klargestellt, dass sich die Begrenzung der Munition nur auf die konkrete Verwendung und nicht auf die Bauart der Waffe selbst bezieht.

Änderung des Bundesjagdgesetz
Die Neuregelung des Bundesjagdgesetzes tritt am 10. November 2016 in Kraft

Wegen der besonderen Eile der Neuregelung zu halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazin hatte die Bundesregierung vorgeschlagen, dass der Bundesrat der Regelung zustimmen muss. Denn die Jagdwaffen sind insbesondere zur Verwendung bei Drückjagden in der Erntezeit beliebt und eine echte Hilfe. Ohne Zustimmung des Bundesrates hätte die Regelung erst ein halbes Jahr nach Veröffentlichung in Kraft treten können – und das wäre definitiv nach der Drückjagdsaison gewesen.

Der Gesetzgeber reagiert also ziemlich zügig auf die Unsicherheit im Rechtssystem und stellt mit der Änderung des BJagdG für Besitzer von halbautomatischen Langwaffen mit Wechselmagazinen wieder die Rechtssicherheit her.

Der Präsident des Deutschen Jagdverbandes (DJV), Hartwig Fischer, zeigte sich über die Regelung erfreut: "Für uns Jäger werden viele Drückjagden und Erntejagden, die zur Reduzierung der Wildschweine unerlässlich sind, erleichtert".

Auch der Präsident des Verbandes Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) ist erleichtert: "Die vergangenen Monate waren im Fachhandel sehr anstrengend, da Jäger und Sportschützen gleichermaßen unsicher waren, wie sich die Lage entwickeln wird. Es ist gut, dass es nun wieder Rechtssicherheit gibt".

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