Bleiverbot in der EU: ENVI-Ausschuss billigt den Vorschlag der Europäischen Kommission – kein bleihaltiger Schrotschuss mehr über "Feuchtgebieten"

Nachstehend veröffentlichen wir eine offizielle Erklärung, die wir vom AFEMS-Sekretariat, dem Verband der europäischen Hersteller von Jagd- und Sportmunition, erhalten haben:

"Der ENVI-Ausschuss trat heute zusammen (Anm. d. Red.: am 29.10.2020) und stimmte über den Einspruch gegen die Annahme des Vorschlags der Europäischen Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Bleimunition über Feuchtgebieten ab, der von den Fraktionen EVP, Renew und ECR vorgelegt und von ID unterstützt wurde. Auf die Diskussion zwischen den Fraktionen folgte eine kurze Intervention des zuständigen Vertreters der Europäischen Kommission.

Die von den EU-Verbänden formulierten und vorgebrachten allgemeinen Anliegen und Argumente, die im Rahmen der AFIS-Plattform (AFEMS, FACE, IEACS und SAAMI) mit Unterstützung des Sportschützensektors koordiniert wurden, fanden bei mehreren Abgeordneten breite Unterstützung.

Innerhalb des Umweltausschusses (ENVI), der sich aus 81 Abgeordneten zusammensetzt, waren 41 Stimmen erforderlich, um die Resolution zu verabschieden: Nach den Abstimmungen heute Morgen wurde der Einspruch vom ENVI-Ausschuss mit 42 Gegenstimmen und 33 Ja-Stimmen (4 Enthaltungen) abgelehnt. (Link zum Abstimmungsblatt)

Für das Protokoll war die Herausforderung beträchtlich und komplex, da ein parlamentarischer Ausschuss selten die notwendigen Zustimmungen erhält, um einen Vorschlag für eine Verordnung an die Europäische Kommission zurückzuschicken.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die bisher durchgeführten substantiellen Aktivitäten wie die Einreichung von parlamentarischen Anfragen, schriftlichen Anfragen an die Europäische Kommission, der Entwurf von Fachaufsätzen und die anderen Maßnahmen in jedem Fall dazu geführt haben, dass die Europäische Kommission schriftliche Antworten erhalten hat, die die Auswirkungen des Vorschlags präzisiert und gemildert haben, was für eine korrekte und ausgewogene Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene (die über die nationalen Verbände verfolgt wird) sehr nützlich sein wird.

Das Abstimmungsergebnis belohnte nicht die umfangreiche Lobbyarbeit, die monatelang bei 360 Grad unter der europäischen Koordination durch die AFIS-Plattform auf der Ebene der einzelnen Mitgliedsstaaten durchgeführt wurde. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um dem EU-Netzwerk und den Verbänden zu danken, die zusammengearbeitet haben, um einen überzeugenden und gemeinsamen Antrag einzubringen.

Die nächsten Abstimmungen sind für die Plenarsitzung des Europäischen Parlaments vorgesehen, die zwischen dem 11. und 12. November stattfinden wird und die Position des ENVI-Ausschusses bestätigen könnte."

Die CDU befürwortet Blei-Restriktionen bei Munition, kritisiert aber  die EU-Definition der "Feuchtgebiete":

Zu diesem Thema äußerte sich der CDU-Politiker Jens Gieseke: "Wir wollen den Eintrag von Blei in Feuchtgebiete verringern. In 14 der 16 deutschen Bundesländer gilt ja auch bereits ein Bleiverbot bei der Jagd in Feuchtgebieten." Kritisch fügt das stellvertretende Mitglied im Umweltausschuss jedoch hinzu: "Gesetzliche Verbote müssen jedoch immer klar definiert sein und dürfen nicht zu Unsicherheiten in der Praxis führen. Im vorliegenden Fall kann nun aber genau das passieren, da die Definition von Feuchtgebieten nicht präzise ist. So könnten bereits Pfützen als Feuchtgebiet gelten."


Einordnung der Entscheidung zum Verbot von bleihaltiger Munition

Trotz allem waren die Anstrengungen der Interessensvertretungen von Jägern, Sportschützen und der Industrie der letzten Woche in dieser Angelegenheit nicht nutzlos. Da die Einreichung von parlamentarischen Anfragen und von schriftlichen Anfragen an die EU dazu geführt haben, dass von der Europäischen Kommission schriftliche Antworten eingingen. Diese Antworten haben die Auswirkungen des Entwurfs näher erklärt, was für eine ausgewogenere Umsetzung der Verordnung auf nationaler Ebene sehr nützlich sein könnte. 

Von besonderem Interesse ist dabei eine Änderung der Haltung der EU bezüglich der Anwendung der Definition von Feuchtgebieten. Das war in der Diskussion der Aufreger schlechthin. Die EU hat in zwei kürzlich beantworteten parlamentarischen Anfragen mitgeteilt, dass die Mitgliedsstaaten eigenständig Hinweise geben können, wie die im Verordnungsentwurf festgelegte Definition von Feuchtgebieten und die Grenzen der Feuchtgebiete im Einklang mit den Zielen des Entwurfs (Schutz der Wasservögel) und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit richtig ausgelegt werden können. Da liegt noch ein weiter Weg vor uns, der aber auch Chancen mit sich bringt, dass die EU nicht völlig maßlos über das Ziel hinausschießt.

 Das Europäische Parlament wird voraussichtlich final  im November 2020 über den Entwurf abstimmen.

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