Verbot halbautomatischer Waffen: German Rifle Association reicht Verfassungsklage ein

Hintergund zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zwei Jäger hatten gegen die Eintragung einer Begrenzung der Magazinkapazität für eine halbautomatische Büchse geklagt und zunächst Recht bekommen. Im Revisionsverfahren jedoch urteilte das BVerwG, dass halbautomatische Waffen, die mehr als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können grundsätzlich für die Jagdausübung verboten seien. 

Das genaue Urteil des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier. 

Einen detaillierten Hintergrundartikel finden Sie hier.

Unterstützung der Jäger durch die GRA - Machen Sie mit!

Diese beiden Jäger sind kürzlich an das Team der German Rifle Association herangetreten und haben um Unterstützung gebeten. In Absprache mit dem gesamten Team hat sich die GRA dazu bereit erklärt einen Spendenaufruf ins Leben zu rufen und die Zuwendungen transparent zu verwalten. In der Vorbereitungsphase wird nun die Beschwerde von mehreren Rechtsanwälten so angelegt, dass – bei einer Ablehnung der Beschwerde – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof eingereicht werden kann. Das kann teuer werden und insgesamt bis zu 50.000,- EUR kosten! Aus diesem Grund sind alle Jäger und Waffenhändler dazu aufgerufen dieses Vorhaben finanziell zu unterstützen.

Die German Rifle Association ist mit ihrem Standpunkt keineswegs alleine. Auch der Deutsche Jagdverband e.V. (DJV) zeigt sich fassungslos und kritisiert das Urteil scharf. In Zusammenarbeit mit dem DJV setzt sich das Traditionsunternehmen Sauer & Sohn bereits gegen das Urteil und für die Jäger ein. Das Team von all4shooters.com berichtete bereits darüber, den dazugehörigen Artikel finden Sie hier.

Wir werden uns diesem Thema weiter widmen und Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.


Hintergrundwissen zur German Rifle Association finden Sie hier auf all4hunters.com.