Unlängst hat das Bundesministerium des Innern (BMI) den nächsten Schritt in der aktuell laufenden Evaluierung des Waffenrechts eingeleitet: Die Verbände haben den Folgefragebogen bekommen. Damit startet die zweite Beteiligungsrunde. Über die erste Beteiligungsrunde und die dort vorgebrachten Forderungen der Verbände haben wir bereits ausführlich berichtet. Wer die Ausgangslage und die Positionen von DSB, BDS, BDMP, DJV, GdP, BDK, VDB, BZL und weiteren Beteiligten im Detail nachlesen möchte, findet sie in unserem früheren Beitrag zur ersten Runde der Evaluierung des Waffenrechts.
Für den Blick nach vorne ist nun vor allem interessant, was das BMI aus diesem umfangreichen Material gemacht hat. Denn Fragen sind noch keine Gesetzespläne. Viele Punkte im 46-seitigen Katalog gehen ausdrücklich auf Vorschläge aus der ersten Runde zurück. Dass das Ministerium nach einer Änderung fragt, bedeutet daher keineswegs automatisch, dass es sie selbst befürwortet. Trotzdem ist der Fragenkatalog aufschlussreich: Manche Ideen werden nur grundsätzlich abgefragt, andere bereits um konkrete Varianten, Grenzwerte, Kosten-, Übergangs- oder Vollzugsfragen ergänzt. An wieder anderen Stellen formuliert das BMI auffällig skeptische Gegenfragen.
Dazu direkt zum Anfang ein Transparenzhinweis: all4shooters hatte das Bundesinnenministerium direkt um eine Übersendung des Fragebogens der zweiten Runde gebeten – leider ist man dieser Bitte ungewöhnlicherweise nicht nachgekommen. Man verwies auf die breite Beteiligung von Verbänden aber gleichwohl einen nicht öffentlichen Prozess. Deshalb danken wir dem VDB, der das Dokument zügig für die Öffentlichkeit auf seiner Webseite bereitgestellt hat, den Link dazu finden Sie am Ende dieses Beitrages.
Für unsere Analyse haben wir den Fragenkatalog mit uns vorliegenden Originalstellungnahmen aus der ersten Runde abgeglichen. Bei der Auswertung kam dabei auch KI zum Einsatz, vor allem um die umfangreichen Texte systematisch miteinander zu vergleichen und wiederkehrende Muster zu erkennen. Wir haben uns dabei etwa gefragt: Welche Ideen lassen sich auf die uns vorliegenden Stellungnahmen zurückführen, wo bleibt die Herkunft offen und wo entwickelt das BMI Vorschläge sichtbar weiter? Wie stark lassen sich konkrete Regelungsvorschläge direkt aus der Frage lesen? Wie intensiv wird auf einen Themenkomplex eingegangen? Die KI ist dabei Analysewerkzeug, nicht Quelle. Grundlage bleiben die Originaldokumente und die daraus gezogenen Schlüsse nach unserer Interpretation. Auch deshalb bleibt die notwendige Einschränkung: Uns liegen nicht alle Eingaben aus Runde eins vor. Wenn wir für eine Frage keinen Ursprung finden, heißt das also nicht automatisch, dass die Idee aus dem BMI stammt.
Es bleibt also ein Blick in die Glaskugel. Aber einige Konturen sind inzwischen durchaus zu erkennen. Deshalb haben wir zehn Themen herausgegriffen, bei denen das BMI besonders konkret in mögliche Änderungen hineinfragt. Die Reihenfolge ist keine mathematische Wahrscheinlichkeitsrechnung, sondern unsere redaktionelle Gewichtung danach, wie umfassend und konkret mögliche Regelungsmodelle im Fragebogen durchgespielt werden. Für Jäger, Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer steckt in diesem Fragenkatalog einiges an Sprengstoff. Neben willkommenen Ansätzen zum Bürokratieabbau prüft das BMI auch Eingriffe, die ganze Bereiche des bislang erlaubnisfreien Waffenrechts grundlegend verändern könnten:
Platz 10: Große Magazine – eher neue Ausnahmen als komplette Freigabe
Bei großen Magazinen prüft das BMI zunächst grundsätzlich, ob das bestehende Verbot sachgerecht ist. Entscheidender sind aber die Folgefragen: Das Ministerium will wissen, welche Alternativen unter Berücksichtigung der EU-Feuerwaffenrichtlinie möglich wären, ob Sportschützen Ausnahmegenehmigungen bekommen sollten und unter welchen Voraussetzungen. Auch für Waffenhändler wird eine eigene Ausnahme zur vorübergehenden Besitznahme abgefragt – inklusive Dauer und Verwaltungsaufwand. Damit geht der Katalog erheblich weiter als eine abstrakte Evaluation des geltenden Rechts. Eine komplette Abschaffung der Magazinregelungen lässt sich daraus allerdings nicht herauslesen. Näher liegt auf Basis der Fragen ein Modell, bei dem die Grundstruktur bestehen bleibt, einzelne Gruppen aber leichter oder standardisiert Ausnahmen erhalten könnten.

Platz 9: Schalldämpfer – weniger Bürokratie ist gut vorstellbar
Auch bei Schalldämpfern stellt das BMI erstaunlich viele Bestandteile des geltenden Systems zur Diskussion. Gefragt wird nach ihrer rechtlichen Einstufung, den Aufbewahrungsvorschriften, einer Freigabe für Randfeuermunition und für Sportschützen sowie sogar danach, ob Schalldämpfer für Inhaber einer Waffenbesitzkarte frei erwerbbar sein sollten. Gleichzeitig beschäftigt sich der Fragenkatalog damit, welche Folgen ein Wegfall der bisherigen Eintragung hätte und wie die dauerhafte Zuordnung zu einem verantwortlichen Besitzer erhalten werden könnte. Das wirkt weniger wie die Vorbereitung einer vollständigen Freigabe als wie die Suche nach einem neuen Mittelweg: Weniger Erwerbs- und Aufbewahrungsbürokratie, ohne die Nachverfolgbarkeit völlig aufzugeben.
Platz 8: Langwaffenbestände bei Jägern könnten begrenzt werden
Bei Jägern wird es ungewöhnlich konkret. Das BMI will wissen, wie viele Langwaffen üblicherweise tatsächlich zur Jagdausübung benötigt werden und ab welcher Zahl von einem "extremen Einzelfall" gesprochen werden könnte. Schließlich fragt das Ministerium sogar nach einer gesetzlichen Höchstgrenze "etwa im mittleren zweistelligen Bereich", innerhalb derer keine Bedürfnisprüfung stattfinden würde. Über die Jahre hatten sich bereits verschiedene Gerichte mit dieser Frage auseinandergesetzt. Während einige Gerichte urteilten, dass durchaus eine Obergrenze im Einzelfall existiere, urteilte der BayVGH jüngst, dass eine solche Obergrenze im aktuellen Gesetz nicht vorgesehen sei. Wir hatten ausführlich über dieses Urteil berichtet. Die ausführlichen Entscheidungsgründe wurden allerdings erst im Juli 2026 öffentlich bekannt. Ob das BMI sie bei der Erstellung des zu diesem Zeitpunkt vermutlich bereits weitgehend fertigen Fragebogens noch berücksichtigen konnte, ist daher fraglich. Sollte sich dieser Komplex tatsächlich in Form einer fixen Obergrenze in einer Gesetzesänderung wiederfinden, lässt sich insofern zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau sagen, ob es sich um eine Verschärfung handelt. Bei einer Konkretisierung hingegen, dass keine Obergrenze vorgesehen ist, würde es sich in jedem Fall um eine Klarstellung im Sinne der Jägerschaft handeln.
Platz 7: Sportschützen könnten beim Grundkontingent mehr Spielraum bekommen
Einer der umfangreichsten Blöcke des Fragebogens betrifft das Bedürfnis für Sportschützen. Das BMI prüft gleich mehrere Modelle: Änderungen am Erwerbsstreckungsgebot, ein flexibleres Grundkontingent, eine andere Zuordnung von Waffen zu diesem Kontingent und den einfachen Austausch einer bereits vorhandenen Waffe. Besonders konkret wird es bei einem Grundkontingent von maximal fünf halbautomatischen Lang- oder mehrschüssigen Kurzwaffen, zwischen denen der Erlaubnisinhaber selbst wählen könnte. Auch die freie Zuordnung bereits vorhandener Waffen wird untersucht. Beim Erwerbsstreckungsgebot geht es sowohl um eine mögliche Streichung als auch um ausdrücklich geregelte Ausnahmen. Und beim 1:1-Tausch einer Waffe fragt das Ministerium bereits, ob überhaupt eine neue Bedürfnisprüfung erforderlich ist und wie ein solcher Vorgang für die Behörde nachvollziehbar wäre. Allerdings werden nicht alle Lockerungsideen gleich wohlwollend behandelt: Bei der möglichen Anhebung der Zehnergrenze der Gelben WBK fragt das BMI auffällig kritisch, warum jenseits dieser Grenze nicht der ohnehin vorhandene Bedürfnisnachweis genutzt werden könne. Das Gesamtbild spricht daher eher für vorsichtige Entbürokratisierung als für eine pauschale Ausweitung aller Kontingente.
Platz 6: Bagatellverstöße könnten weniger drastische Folgen haben
Besonders interessant ist die Diskussion um die waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Das BMI arbeitet hier nicht nur mit abstrakten Begriffen, sondern nennt selbst einen ziemlich anschaulichen Fall: Nach 20 beanstandungsfreien Aufbewahrungskontrollen wird eine einzelne Patrone im Jagdrucksack vergessen. Das Ministerium fragt, ob solche Fälle als "minder schwer" eingeordnet werden könnten, nach welchen Kriterien dies geschehen sollte und welche kürzere Dauer der Unzuverlässigkeit dann angemessen wäre. Anschließend geht es sogar um den daraus resultierenden Verwaltungsaufwand und die Auswirkungen auf den Vollzug. Das ist deutlich mehr als die unverbindliche Frage, ob die bisherige Rechtslage vielleicht zu streng ist. Wie die konkrete Lösung aussehen könnte, bleibt offen. Dass eine stärkere Differenzierung zwischen schweren Verstößen und Bagatellen ernsthaft untersucht wird, lässt sich aus dem Katalog aber recht klar ablesen.
Platz 5: Die Aufbewahrung des Tresorschlüssels könnte eine gesetzliche Regelung bekommen

Die Aufbewahrung von Tresorschlüsseln ist ein weiteres Thema, bei dem der Fragebogen bereits tief in mögliche Lösungen hineinreicht. Das BMI fragt nach bundeseinheitlichen und verhältnismäßigen Regeln, technischen Mindeststandards und sogar danach, ob bestimmte Schließsysteme gesetzlich vorgegeben werden sollten. Genannt werden biometrische Systeme, Zahlenkombinationen ohne Notschlüssel und ein gesonderter Schlüsseltresor. Welche dieser Varianten ernsthaft erwogen wird, lässt sich daraus nicht erkennen. Die Detailtiefe spricht aber dafür, dass das Ministerium die heutige Situation als Regelungsproblem betrachtet und zumindest strengere Anforderungen als das bloße Verstecken eines Schlüssels mitprüft. In jüngster Zeit gab es einige, auch verschiedene Urteile zu der Frage. Eine gesetzliche Klarstellung der Schlüsselaufbewahrung erscheint daher deutlich näherliegender als ein unverändertes Weiterlaufen der bisherigen Praxis. Für Waffenbesitzer ist dabei entscheidend, wo eine solche Klarstellung endet. Eine vernünftige gesetzliche Regelung könnte die derzeitige Rechtsunsicherheit beseitigen. Werden dagegen bestimmte Schlosssysteme oder ein zusätzlicher Schlüsseltresor vorgeschrieben, würde aus der gewünschten Klarstellung schnell eine neue kostenträchtige Nachrüstpflicht.
Platz 4: Die persönliche Eignung soll einheitlicher beurteilt werden
Bei der persönlichen Eignung spielt das BMI mehrere sehr unterschiedliche Modelle durch. Die weitestgehende Variante wäre, die Bewertung grundsätzlich psychologischen Gutachtern zu übertragen. Das Ministerium fragt anschließend nach Kosten und Zeitaufwand, prüft aber sofort auch weniger weitgehende Varianten: Gutachten könnten beispielsweise nur beim Erstantrag und danach in größeren Abständen verlangt werden. Als weitere Alternative wird eine bundeseinheitliche, mit psychologischer Expertise entwickelte Kriterienliste für die Waffenbehörden genannt. Es wäre falsch, aus dem Fragebogen direkt regelmäßige "Psychotests für alle Waffenbesitzer" herauszulesen. Deutlich erkennbarer ist ein anderes Ziel: Die Beurteilung der persönlichen Eignung soll offenbar vereinheitlicht und fachlich belastbarer werden. Wie viel davon am Ende im Verantwortungsbereich der Behörden bleiben würde und wie viel auf externe Gutachter übertragen werden könnte, ist noch völlig offen.
Platz 3: Das Nationale Waffenregister als Kern der Digitalisierung im Waffenrecht
Das Nationale Waffenregister könnte sich nach den BMI-Fragen von einem Register stärker zu einem praktischen Prüfinstrument entwickeln. So steht zur Diskussion, auch Jagdscheine dort zu erfassen. Vereine, Schießsportverbände und Schießstandbetreiber könnten in begrenztem Umfang Zugriff erhalten. Waffenhändler könnten möglicherweise prüfen, ob gegen einen Kunden ein Waffenverbot besteht oder ein Voreintrag noch gültig ist. Das fügt sich in ein Muster, das im gesamten Fragebogen immer wieder auftaucht: Verfahren sollen weniger über Papier, Rückfragen und manuelle Prüfungen laufen und stärker über digitale Verifikation. Sollte sich diese Linie durchsetzen, wäre der Ausbau des NWR nicht bloß eine technische Änderung, sondern ein wichtiger Baustein einer neuen Verwaltungslogik im Waffenrecht. Die konkrete Ausgestaltung wird dann hier jedoch die wirklich entscheidende Frage sein.
Platz 2: Armbrüste könnten deutlich stärker reguliert werden
Der Armbrustkomplex fällt im Fragebogen besonders auf, weil das BMI bereits sehr konkrete mögliche Eingriffe abfragt. Es geht nicht nur um die allgemeine Gefährlichkeit von Armbrüsten. Das Ministerium will wissen, welche Formen des Umgangs künftig einer Erlaubnis bedürfen könnten, welche Voraussetzungen des § 4 WaffG gelten sollten und ob sämtliche Armbrüste oder nur bestimmte Typen erfasst werden müssten. Hinzu kommt die Frage nach einem möglichen Führverbot nach § 42a WaffG. Sicherheitsbehörden werden außerdem nach Delikten, statistischen Erkenntnissen und möglichen weiteren Präventionsmaßnahmen gefragt. In den uns vorliegenden Stellungnahmen aus der ersten Beteiligungsrunde finden wir keinen entsprechend umfassenden Ausgangsvorschlag. Inzwischen ordnet der VDB die Forderung nach einer Erlaubnispflicht allerdings einer Initiative des hessischen Innenministers zu. Bemerkenswert bleibt aber, wie detailliert das BMI bereits mögliche Regulierungsmodelle auslotet. Eine stärkere Regulierung zumindest bestimmter Armbrüste gehört deshalb zu den auffälligeren Möglichkeiten im Fragenkatalog.
Platz 1: Bei Schreckschusswaffen könnte sich am meisten ändern

Schaut man in den gesamten Fragenkatalog und müsste einen Bereich herausgreifen, bei dem besonders viele mögliche Stellschrauben gleichzeitig geprüft werden, wäre es der Themenkomplex zu Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen). Heute sind Erwerb und Besitz ab 18 Jahren grundsätzlich erlaubnisfrei. Für das Führen ist der Kleine Waffenschein erforderlich. Das BMI stellt dieses System nun umfassend zur Diskussion. Bereits für Erwerb und Besitz fragt das Ministerium nach Zuverlässigkeit und persönlicher Eignung, Sachkunde, Bedürfnis und Haftpflichtversicherung. Für das Führen könnten ebenfalls zusätzliche Anforderungen hinzukommen, und sogar einheitliche Bedingungen für Erwerb, Besitz und Führen werden geprüft. Aus einem bislang grundsätzlich erlaubnisfreien Erwerb könnte damit – je nachdem, welche Variante sich durchsetzt – ein System werden, das in Teilen dem Erwerb erlaubnispflichtiger Waffen ähnelt. Für die Betroffenen (Besitzer, aber auch Industrie und Handel) wäre das keine Kleinigkeit, sondern ein grundlegender Systemwechsel. Danach folgen Fragen nach möglichen Bedürfnisgründen, Altbesitz, Befristung des Kleinen Waffenscheins, Aufbewahrung, EU-Verbringung, Kennzeichnung und Eintragung ins NWR. Als mögliche zusätzliche Präventionsmaßnahme nennt das BMI selbst eine verpflichtende farbliche Kennzeichnung, also um diese als "Nicht-Scharfe-Waffe" erkennen zu können – analog zu Regeln etwa bei Airsoftwaffen in anderen Ländern. Welche dieser Varianten am Ende überhaupt weiterverfolgt wird, ist vollkommen offen. Die Breite des Fragenblocks macht SRS-Waffen nach unserer Einschätzung trotzdem zum auffälligsten Kandidaten für eine größere Veränderung.
Fazit und Kommentar zur zweiten Runde der Evaluierung des Waffengesetzes: Verschärfung oder Liberalisierung? Wahrscheinlich beides!
Unsere Top 10-Auswertung zeigt vor allem, dass der Fragenkatalog nicht nur in eine Richtung geht. Für Legalwaffenbesitzer ist das Bild zwiespältig. Ja, es gibt echte Ansätze zum Bürokratieabbau – etwa für Sportschützen, bei Bagatellverstößen oder bei Schalldämpfern. Doch diese Erleichterungen betreffen überwiegend Verfahren und Detailregelungen. Die restriktiven Ansätze greifen zum Teil wesentlich tiefer: Bei SRS-Waffen und Armbrüsten steht im Raum, bislang erlaubnisfreie Bereiche erstmals oder deutlich stärker in das klassische Erlaubnis- und Kontrollsystem des Waffenrechts einzubeziehen. Auch bei persönlicher Eignung und Aufbewahrung könnten neue Pflichten entstehen. Gewichtet man nicht die Zahl der Fragen, sondern die mögliche Eingriffstiefe, fällt die Bilanz aus Sicht von Jägern, Sportschützen und anderen Legalwaffenbesitzern daher deutlich weniger positiv aus.
Dass nicht jede in Runde eins vorgebrachte Idee automatisch auf Zustimmung des BMI trifft, zeigt der Fragenkatalog an einigen Stellen recht deutlich. Besonders etwa bei der geforderten Definition des Begriffs "Messer". Das BMI fragt die Befürworter zunächst, warum eine solche Definition überhaupt erforderlich sein soll, obwohl „Messer“ ein allgemeingebräuchlicher Begriff sei und der Gesetzgeber ausdrücklich auch Alltagsmesser habe erfassen wollen. Der Ton ist dort erheblich skeptischer als etwa bei den Fragen zum Waffentausch oder zur Schlüsselaufbewahrung. Außerdem fragt das BMI beispielsweise auch zum Themenkomplex "Nachtzieltechnik" – auch wenn quantitativ sehr zurückhaltend. Hier erkundigt sich das Ministerium etwa schon zu Notwendigen Regelungen für die Aufbewahrung.
Genau darin liegt letztlich der Nutzen unseres "Blicks in die Glaskugel". Eine einzelne Frage verrät kaum etwas. Selbst eine sehr konkrete Frage kann dazu dienen, einen Vorschlag am Ende zu verwerfen. Wenn das BMI aber bei einem Thema mehrere Varianten, Grenzwerte, Kosten, Übergangsfragen und Vollzugsfolgen abfragt, ist zumindest erkennbar, dass diese Option ernsthaft untersucht wird.
Welche davon tatsächlich Gesetz werden, wissen wir erst, wenn ein Referentenentwurf vorliegt. Bis dahin bleibt es eine Prognose – aber immerhin eine, bei der wir nicht ganz im Dunkeln tappen. Nach Information des Bundesinnenministeriums haben die beteiligten Verbände nun bis zum 30. September 2026 Zeit für ihre Rückmeldung. Danach werden auch diese Antworten ausgewertet. Wir bleiben natürlich weiterhin am Ball und werden über die Antworten der Verbände berichten.










