Klarstellung - SAUER setzt sich für die Jäger ein: Verbot halbautomatischer Büchsen

Klarstellung zu unserer Berichterstattung vom 5.4.2016:

Vielmehr verhält es sich so, dass bereits jetzt Kreisbehörden z. B. in Nordrhein-Westfalen den in deren Wirkungsbereich ansässigen Fachhändlern den Verkauf von Selbstlade-Gewehren mit entnehmbarem Magazin, also auch von Gewehren des Typs SAUER 303, untersagt haben. Ebenso hat die Oberste Jagdbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ihre Unteren Jagdbehörden angewiesen, keine solchen Waffen mehr für Jäger zu genehmigen. Auf Drängen der davon tangierten Handelspartner versandte Sauer & Sohn ein internes Händler-Rundschreiben, um seinen Partnern potenzielle Möglichkeiten aufzuzeigen, wie waffentechnisch auf diese Form der behördlichen Willkür reagiert werden könnte.

Im Grundsatz setzt sich Sauer & Sohn mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln gegen das jetzt drohende Verbot von Selbstladegewehren mit entnehmbarem Magazin zur Wehr. Auf Nachfrage teilte uns ein Firmensprecher mit, dass die Geschäftsleitung seit Ostern direkt mit dem DJV, dem Forum Waffenrecht sowie weiteren Interessen-Vertretern zusammenarbeitet, um für die Jägerinnen und Jäger den uneingeschränkten Erwerb der betroffenen Waffentypen zu erhalten. So war man unter anderem bereits in Berlin vorstellig, um Vertretern der Politik nicht nur die Fehler in der vorliegenden Urteilsbegründung, sondern auch die potenziellen fatalen Konsequenzen aufzuzeigen, die zu befürchten stehen, sollte der Gesetzgeber nicht klarstellend auf den Richterspruch aus Leipzig reagieren.

In unserem Gespräch wies SAUER außerdem ausdrücklich darauf, hin, dass entgegen unserer Darstellung die SAUER 303 in ihrer bisherigen Form „alles andere als Geschichte“ sei. Zitat: „Ein große Zahl von Kreisbehörden im Bundesgebiet hat sich völlig zu Recht nicht der Sichtweise der Leipziger Richter angeschlossen und genehmigt nach wie vor den Erwerb der SAUER 303 mit entnehmbarem Magazin für Jäger. Denn erstens ist die vorliegende Urteilsbegründung nicht nur inhaltlich völlig unhaltbar, sondern sie hat zweitens keinerlei gesetzgebenden Charakter. Und wir werden mit allen uns und unseren Partnern zur Verfügung stehenden Mitteln dafür kämpfen, dass in unserem Rechtsstaat auch das Recht bleibt, was Recht ist.“


Unsere Berichterstattung vom 5. April 2016:

Als einer der wichtigsten Büchsen-Hersteller setzt sich SAUER für die Jägerschaft ein. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind sowohl die Jäger als auch Händler verunsichert. Dazu steht das Unternehmen bereits mit den deutschen Jagdverbänden in Kontakt, um alle Möglichkeiten zu prüfen und ggf. Wege zu beschreiten, die eine langfristige Lösung bieten. Bis erste Ergebnisse vorliegen, hat SAUER seine Händler mit einem gesonderten Schreiben informiert. Auf all4hunters.com informieren wir Sie über die Inhalte dieses Schreibens.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 07. März 2016 ein Urteil gefällt, dass Selbstladegewehre, die mehr als zwei Patronen aufnehmen können, für die Jagd verboten sind. Das betrifft auch Waffen mit entnehmbarem Magazin, für die größere Magazine erhältlich sind. Wir haben darüber berichtet.

Das Traditionsunternehmen J.P. Sauer & Sohn GmbH hat nun reagiert, da dieses Urteil auch die beliebte Selbstladebüchse S303 betreffen würde. Denn nach der Entscheidung des BVerwG sind diese Gewehre nun nach §19 BJG ein für die Jagdausübung verbotener Gegenstand und können ab sofort nicht mehr unter Vorlage eines Jagdscheins erworben werden.

Das Unternehmen SAUER hat sofort alle Hebel in Bewegung gesetzt. Zum einen steht das SAUER in engem Kontakt mit den Interessen-Vertretern, zum anderen informierte das Unternehmen seine Händler und bietet Lösungen.

Selbstladebüchse Sauer 303
SAUER 303 Synchro XT mit Lochschaft: die Selbstladebüchse ist nun nach dem Urteil des BVerwG für die Jagd ein verbotener Gegenstand.

Die Sofort-Lösung: SAUER 303 FM (Fixed Magazine)

Sauer 303 FM
SAUER 303 FM: das feste, entnehmbare Magazin klappt mittels Knopfdruck nach unten weg und kann mit 2 Patronen befüllt werden

SAUER & Sohn bietet seit Markteinführung der S303 für den französischen Markt die sogenannte SAUER 303 FM an. Das Kürzel FM steht hierbei für "Fixed Magazine", das soviel bedeutet wie ein festes, nicht entnehmbares 2 Schuss-Magazin. Dieses Magazin klappt bei einem Druck auf den Entriegelungsknopf nach vorne ab, um nachgeladen zu werden. Die SAUER 303 FM ist nach dem Urteil des BVerwG legal für die Jagdausübung und kann bedenkenlos mit Jagdschein als Erwerbsberechtigung erworben werden. Die unverbindliche Preisempfehlung für die SAUER 303 FM entspricht der UVP der derzeitigen SAUER 303 Modelle und startet bei 2.423,- Euro.

Umrüstung des Selbstladebüchsen SAUER 303

Eine Lösung für Jäger und Händler die bereits Selbstladebüchsen des Typs SAUER 303 besitzen, ist vom Unternehmen bereits in Arbeit. SAUER möchte den Umbau von SAUER 303 Modellen in die Version SAUER 303 FM anbieten. Das Unternehmen arbeitet mit Hochdruck daran, die notwendigen Teile bereit zu stellen. Möglicherweise können Sie also bald Ihre Selbstladebüchse SAUER 303 zum Büchsenmacher Ihres Vertrauens bringen und mit Originalteilen umrüsten lassen.

Wir vertrauen darauf, dass andere Hersteller von halbautomatischen Waffen für die Jagd nachziehen und Alternativen anbieten. Wir von all4hunters.de halten Sie auf dem Laufenden.

SAUER 303 Synchro XT
Die SAUER 303 mit austauschbarem Magazin mit mehr als 2 Schuss ist nun nach dem Entschluss des BVerwG für Jäger Geschichte.

Hier kommen Sie direkt auf die Webseite der SAUER & Sohn GmbH.

Bei all4hunters.de finden Sie einen Test der SAUER 303 Synchro XT im Kaliber .30-06 Spring. und einen Dauertest der Selbstladebüchse SAUER 303 im Kaliber .300 Win. Mag.