Die REACH-Verordnung, die das Verschießen und Mitführen von Bleischrot in oder innerhalb von 100 Metern von Feuchtgebieten verbietet, tritt nächsten Monat in Kraft. Firearms United Network beantragte die Nichtigerklärung der Verordnung und machte dabei 15 rechtliche Gründe geltend: Das Europäische Gericht wies jedoch alle Klagen ab. Was bedeutet das?