Die letzte Sitzung über den EU-Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition − gemein hin auch als "Bleiverbot" bekannt − fand am 22. und 23. Oktober 2025 statt. Die offiziellen Diskussionen über den neuesten Entwurf des Kommissionsvorschlags im REACH-Ausschusses der EU (der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem die Europäische Kommission den Vorsitz führt) fanden in nichtöffentlicher Sitzung statt, sodass auch keine offiziellen Ergebnisse veröffentlicht werden müssen.
FACE, die Europäische Föderation für Jagd und Naturschutz, die die Interessen von 7 Millionen Jägern in Europa vertritt, hat jedoch Grund zur Besorgnis und stellt fest, dass "der aktualisierte Gesetzesvorschlag, den die Europäische Kommission im Vorfeld der Tagung vorgelegt hat , keine Änderungen in Bezug auf einige der wichtigsten Fragen, die die europäische Jägerschaft betreffen, enthält".
Das ist eigentlich keine Überraschung, denn die EU als Ganzes hat sich gegenüber allen Einwänden, Daten oder stichhaltigen Argumenten gegen das Verbot von Blei in Munition stets taub gestellt und war unempfänglich für jeden Versuch, sie auf Basis von rationalen Fakten umzustimmen. Und das Motiv, wie wir bereits immer wieder betont haben, scheint die zugrundeliegende, tief verwurzelte jagd- und waffenfeindliche Voreingenommenheit der EU zu sein.
FACE sieht beim Bleiverbot, kleine Anpassungen − aber für Jäger und Schützen besteht wohl wenig Hoffnung auf eine vernünftige Umsetzung

Im Einzelnen ist FACE über die folgenden Punkte besorgt:
- Nach dem diskutierten Entwurf sollen bleihaltiges Schrot und Flintenlaufgeschosse nach einer wohl zu kurzen Übergangszeit von 3 Jahren einem vollständigen Verbot unterworfen werden;
 - die Übergangsfrist für Zentralfeuer-Munition beträgt 18 Monate, was auch zu kurz sei;
 - es gibt keine Überprüfungsklausel oder dauerhafte Ausnahmeregelung für Randfeuer-Munition.
 
"Es gibt jedoch einige kleinere Anpassungen, die Beachtung verdienen", so die FACE. "Zum Beispiel die Änderung des Zeitplans für die Ausnahmeregelungen für Wurfscheibenschießanlagen und die Rücknahme der Verpflichtung an solche Schießanlagen, Schrotmunition zu verkaufen." Die Ausnahmeregelung gilt nur für aktive Mitglieder von Sportschützenverbänden auf Outdoor-Sportschießanlagen, und "die Streichung dieser Auflage zum Verkauf von Patronen für das Wurfscheibenschießen spiegelt wahrscheinlich Bedenken hinsichtlich der Durchführbarkeit wider, insbesondere im Hinblick auf die fehlende Infrastruktur und die Komplexität der Genehmigungen für den Verkauf von Munition auf einigen Schießanlagen". Nebenbei bemerkt, wissen weder die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) noch die Europäische Kommission, wie viele Wurfscheibenschießstände in Europa über die erforderlichen Risikomanagementmaßnahmen verfügen (oder in der Lage sein werden, diese umzusetzen).
Eine weitere wichtige Entwicklung im Oktober 2025 war die Aufspaltung des EU-Vorschlags zur Trennung von Blei in Munition und Blei in Angelausrüstung, aufgrund dessen der Vorschlag zur Beschränkung, respektive das Verbot von Blei beim Angeln, wahrscheinlich zuerst angenommen werden wird.
Insgesamt scheint das Ergebnis − wie es seitens der Jäger und Sportschützen schon erwartet − bereits festzustehen. Bleibt abzuwarten, was in den nächsten Wochen im Europäischen Parlament passieren wird. Wir von all4shooters.com werden diesen Prozess weiterhin aufmerksam verfolgen, der − wie die FACE uns aktuell in Erinnerung gerufen hat − ein wichtiges regulatorisches Instrument bleiben wird, das alle europäischen Jäger und Sportschützen betrifft.
Hier finden Sie weitere Infos zur FACE und der dem diesem Beitrag zugrunde liegenden Mitteilung.
Klicken Sie bitte hier, um die früheren all4shooters.com-Artikel über das EU-Bleiverbot zu lesen.








