Seit einigen Jahren ist in den westlichen Demokratien ein besonderes Phänomen zu beobachten: Wenn es den Regierungen nicht gelingt, ihre Bürgerinnen und Bürger von etwas, was sie selbst für unabdingbar halten, zu überzeugen, gehen sie dazu über, es ihnen vorzuschreiben und sie dazu zu verpflichten. Ob es um Innen-, Gesundheits-, Energiepolitik oder um Klima- und Umweltschutz geht, die vom Souverän gewählten Volksvertreter wissen, was gut für uns ist − auch wenn wir mit der Logik des gesunden Menschenverstandes denkenden Bürger damit nicht einverstanden sind. Kein Wunder also, dass die britische Regierung am 10. Juli 2025 ankündigte, dass sie plant, bereits im Sommer 2026 ein Gesetz zur Beschränkung von Bleimunition einzuführen, mit einer weiteren dreijährigen Übergangsfrist bis 2029 (statt der fünfjährigen Frist, die in einem offiziellen Bericht im letzten Jahr genannt wurden). Die Beschränkungen für den Verkauf und die Verwendung von Bleimunition werden in England, Schottland und Wales gelten. Nordirland ist davon nicht betroffen.
Mit den neuen Maßnahmen werden Schrote mit einem Bleianteil von mehr als 1 % und Geschosse mit einem Bleianteil von mehr als 3 % verboten und dürfen dann nicht mehr an Jäger und Sportschützen verkauft werden dürfen.
Bleiverbot soll ab 2029 in England, Schottland und Wales gelten − Nordirland bleibt (bisher) außen vor

Wie Sie in den auf der Website der British Association for Shooting and Conservation (BASC) veröffentlichten FAQs nachlesen können, sind alle Flintenkaliber betroffen, und zwar nicht nur für die Jagd: Bleimunition wird auf etablierten Wurfscheiben Schießanlagen, bei Ad-hoc-Tontaubenschießen, bei Jagdvorbereitungstagen und sogar bei der Verwendung Wurfmaschinen auf dem eigen Grundstück, was im Vereinigten Königreich gang und gäbe ist, verboten sein. Das Verbot betrifft auch Büchsenkaliber von 6,17 mm und größer, einschließlich .243. Nur kleinere Kaliber wie etwa die KK-Patrone .22 l.r. und und andere Randfeuerpatronen sind von dem geplanten Verbot nicht betroffen.
Sobald das Gesetz in Kraft ist, ist es verboten, Bleimunition zu verwenden und zu erwerben.
Offiziell wird das Verbot damit begründet, dass "die einzigartige britische Tierwelt geschützt und die Wasserwege des Landes unbelastet gehalten werden müssen" und dass "es keine unbedenklichen Bleikonzentrationen gibt, da Blei sich immer negativ auf die menschliche Gesundheit auswirkt".
Im Laufe der Jahre haben wir über das seitens der EU initiierte Bleiverbots-Thema hier auf all4shooters.com wiederholt ausführlich berichtet, wobei wir die Probleme für den Schießsport und die Jagd, die Verzerrung von wissenschaftlichen Methoden, die gefälschten Daten, die möglichen industriellen und sozialen Folgen und den allgemeinen Mangel an gesundem Menschenverstand bei dem "Anti-Blei-Kreuzzug" hervorgehoben haben. Aber die Regierung von Keir Starmer − in Sachen Bleiverbot näher an der EU als frühere britische Regierungen − hat sich eindeutig entschieden, denselben Weg zu gehen.
"Die Regierung hat den erwarteten Zeitrahmen für Schrotmunition von fünf auf drei Jahre verkürzt, weil sie davon ausgeht, dass die Munition leicht verfügbar ist", heißt es in der Antwort des BASC, "und wir fordern die Regierung auf, sich an den von der Gesundheits- und Sicherheitsbehörde vorgeschlagenen Zeitrahmen von fünf Jahren zu halten".
Und wie sieht's aktuell in der Europäischen Union aus:
EU-Kommission: Das Bleiverbot in Munition im Zuge der REACH-Verordnung sorgt weiterhin für Diskussionsbedarf in Brüssel

Die geplante Beschränkung von Blei in Munition im Rahmen der REACH-Verordnung sorgt weiterhin für Uneinigkeit unter den EU-Mitgliedstaaten. Bei der Sitzung des REACH-Ausschusses Ende Juni 2025 in Brüssel präsentierte die Europäische Kommission (laut einer Mitteilung der FACE) ein internes Papier mit Änderungsoptionen, um eine konsensfähige Lösung zu finden. Eine Abstimmung fand offenbar noch nicht statt. Dafür sollen die Mitgliedstaaten bis spätestens 21. August 2025 weitere Stellungnahmen zu den Optionen einreichen, die dann bei der nächsten Sitzung des Ausschusses im Oktober besprochen werden sollen.
Die Kritik entzündet sich vor allem an den kurzen Übergangsfristen: 18 Monate für Zentralfeuermunition, drei Jahre für Bleischrot. Fachverbände halten diese Fristen für unrealistisch. Zudem fehle eine Überprüfungsklausel für Randfeuerpatronen – trotz nicht vorhandener gleichwertiger bleifreier Alternativen.
Beiden Gesetzesvorhaben, sowohl das der EU wie auch das der Briten, haben eines gemeinsam:
Genau wie das EU-Bleiverbot wird auch das britische Verbot von Bleimunition Schützen, Jäger und die Waffenindustrie schwer treffen. Und wieder einmal sind es wir die Bürger − und in diesem Fall insbesondere die Sportschützen und Jäger, die den Preis dafür zahlen müssen.
Links zu weiteren all4shooters.com/all4hunters.com-Berichten zum Thema Bleiverbot:
EU-Kommission legt Vorschlag zur Beschränkung von Blei in Munition für Sportschützen und Jäger vor
Verbot von Blei in Munition hat keine wissenschaftliche Basis und ist politisch motiviert