+++ Update: Bleischrot und Feuchtgebiete: Der Kampf ist vorbei − das Verbot ist auf EU-Ebene beschlossen

Update 26.1.2021: Die Verordnung 2021/57 der Kommission zur Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung in Bezug auf Blei in Schusswaffen in oder um Feuchtgebiete wurde heute im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Wie in dieser Verordnung vorgeschrieben, treten die Bestimmungen ab dem 15. Februar 2021 in Kraft, mit einer Übergangsfrist von 24 Monaten (bis zum 15. Februar 2023). Oder 36 Monate (bis zum 15. Februar 2024) für diejenigen Mitgliedsstaaten, deren Feuchtgebiete mehr als 20% des gesamten nationalen Territoriums ausmachen und die ein vollständiges Verbot der Verwendung und des Inverkehrbringens von Bleischrot vorschlagen möchten.

Den vollständigen und für Deutschland rechtsverbindlichen Text der Verordnung in deutscher Sprache lesen Sie hier.


Update 26.11.2020: Nach dem unglücklichen, aber bemerkenswerten Ergebnis der Abstimmung vom Dienstag über den ersten Resolutionsvorschlag wurden heute Morgen die Ergebnisse der Abstimmung vom Abend des 25. November über den zweiten Resolutionsvorschlag gegen die Annahme des "Vorschlags für eine Verordnung der Europäischen Kommission zur Beschränkung der Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten" bekannt gegeben:

Mit 153 Ja-Stimmen, 499 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen wurde der Entschließungsantrag vom Europäischen Parlament abgelehnt.

Sollte die Abstimmung im Rat mit der Annahme des Beschränkungsvorschlags enden, wovon auszugehen ist, würde die Verordnung der Europäischen Kommission zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung bezüglich des Verbots von Blei in Schrot, das in oder in der Nähe von Feuchtgebieten verwendet wird, wie im Gesetzgebungsverfahren vorgesehen, Anfang Dezember 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten. Ein schönes "Weihnachtsgeschenk" und der Beginn von zwei Jahren Übergangsfrist! Danach sind Bleischrote komplett verboten!

Diese Schritte stellen den Abschluss eines mehr als fünf Jahre dauernden Gesetzgebungsverfahrens dar, in dem es der Branche gelungen ist, eine allgemeine Verlangsamung des Entscheidungsprozesses um etwa ein Jahr über die Annahme der Beschränkung zu erreichen, zusammen mit einer Reihe von Kompromissen, die für die nationale Umsetzung der Vorschriften nützlich sein werden. Die Lobbyarbeit, die in den letzten Monaten in einer koordinierten Anstrengung zwischen den europäischen Verbänden im Rahmen der AFIS-Plattform (AFEMS, FACE, IEACS und SAAMI) und allen mit ihr verbundenen nationalen Verbänden und Industriezweigen durchgeführt wurde, hat es ermöglicht, ein für die Waffen-Branche bedeutendes Ergebnis zu erzielen. 

Die zur Stärkung des europäischen Netzwerks unternommenen Aktionen haben positive und wichtige Zeichen gesetzt, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Kämpfe, die die Branche in den nächsten Jahren zu bestehen hat. Als nächsten Schritt plant das EU-Parlament das Komplett-Verbot von Blei in Munition – auch im "terrestrial" Umfeld. Aber diese Schlacht ist noch lange nicht geschlagen. Hier sind die wichtigsten Fakten zu Blei in Munition. Sehr gute Argumente sprechen für das Beibehalten von Blei in Munition.


Update 25.11.2020: Bereits bei der Abendsitzung des Europäischen Parlaments am 24.11.2020 wurde über den Antrag der AFIS-Plattform "zur Ablehnung des Vorschlags für eine Verordnung der Kommission zur Änderung von Anhang XVII der REACH-Verordnung in Bezug auf Blei in Schrotmunition in oder um Feuchtgebieten" abgestimmt. Der Antrag wurde mit 292 Ja-Stimmen, 362 Nein-Stimmen und 39 Enthaltungen abgelehnt.

Heute Abend wird über einen weiteren Antrag mit derselben Zielsetzung diskutiert und abgestimmt. Dieser wurde von der ID-Fraktion (Identität und Demokratie) eingereicht.

Im Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV I) des Europäischen Rates gehört der Vorschlag der Europäischen Kommission bei der Sitzung vom 25. und 27.11. zur Tagesordnung. Dort gilt er als "Nicht-Diskussionspunkt" und kann ohne weitere Diskussion aufgenommen werden. Was das alles bedeutet? Es steht auf des Messers Schneide und die Vorzeichen für eine sinnvolle, umsetzbare und kontrollierbare Gesetzgebung zum Thema "Bleischrote in Feuchtgebieten" ist ungewisser als je zuvor.

Der bisherige Stand zu den aktuellen Abstimmungen der EU:

Die Veranstaltung, an der etwa 45 Vertreter nationaler Jagd-, Sportschützen- und Industrieverbände und Unternehmen teilnahmen, behandelte die letzte Phase der möglichen Genehmigung der Beschränkung der Verwendung von Bleimunition in und um Feuchtgebiete. Tatsächlich wird das entsprechende Dossier nach der Abstimmung in der ENVI-Kommission, die am 29. Oktober 2020 stattfand, in der Plenarsitzung vom Mittwoch, 25. November, von 18.00 bis 19.15 Uhr MEZ, einer Schlussabstimmung unterzogen.

Den Teilnehmern wurden Diskussionspunkte und Ratschläge gegeben, wie sie effektiv mit ihren jeweiligen, nationalen Mitgliedern des Europäischen Parlaments (MEPs) zusammenarbeiten können, um die Ablehnung des Kommissionsvorschlags durch das Europäische Parlament zu erreichen. Die Herausforderung ist jedoch groß, da der Entschließungsantrag gegen die Annahme des Vorschlags mit der Mehrheit der Mitglieder des Europäischen Parlaments (353 von 705 MdEPs) angenommen werden muss.

Jäger und Sportschützen werden ebenfalls eine aktive und wichtige Rolle spielen, deshalb gibt es für sie in dieser Hinsicht alle wichtigen Hinweise von ihren nationalen Jagd- und Sportschützenverbänden. Die Veranstaltung ist Teil einer umfassenderen Strategie, die von der AFIS-Plattform initiiert und mit dem Sportschützenbereich abgestimmt wurde. Somit konnte man für diese Gruppe bereits eine längere Übergangszeit (24 Monate gegenüber den vorgeschlagenen 18 Monaten) erreichen. Zusätzlich zu der Gesamtverzögerung von etwa 1 Jahr bei der Verabschiedung der Maßnahme; der Reduzierung der Pufferzone auf 100 Meter und den öffentlichen und schriftlichen Erklärungen der Europäischen Kommission: Die haben dazu beigetragen, einen pragmatischeren Ansatz bei der nationalen Umsetzung und Identifizierung der so genannten "Feuchtgebiete" zu erreichen.

Am 25. November wird während der nächsten Plenarsitzung des Europäischen Parlaments ein Antrag gegen das Verbot des Einsatzes von Bleimunition in und um Feuchtgebiete verhandelt und abgestimmt.


Fragen und Antworten von FACE (Europäischer Jagdverband):

Verbot von Bleischroten über Feuchtgebieten: Was ist das aktuelle Problem im geplanten EU-Recht?

Worum geht es in diesem neuen EU Gesetz?
Abschaffung von Bleischrot (für Schrotflinten) in Feuchtgebieten - mit einer sehr problematischen Definition von "Wetlands".

Wer wird betroffen sein?
Die Vollzugsbeamten der Mitgliedstaaten, 10 Millionen Bürger, darunter Jäger, Landwirte, Sportschützen, Wettkampfschützen auf Tontauben, wobei auch internationale und olympische Flintendisziplinen betroffen sind.

Was sind die Hauptfehler in diesem EU-Gesetzentwurf?
Die Kommission ignorierte den Rat ihrer eigenen wissenschaftlichen Agentur, was zu Verstößen gegen folgende Punkte führte:

  • Den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;
  • der Unschuldsvermutung, was dazu führte, dass die Kommission die Durchführungsbefugnisse unter REACh überschritt, indem sie neue Verpflichtungen für "Verbraucher" schuf;
  • dem Grundsatz der Rechtssicherheit.

Wie kann dieser Fehler im Gesetzesentwurf der EU behoben werden?
Abgeordnete des Europäischen Parlaments: Funktionsfähiges Recht liegt in Ihren Händen – bitte unterstützen Sie den Antrag, (Link siehe unten) so dass der Vorschlag zurück an den REACh-Ausschuss geht, damit dort ein besseres, realitätsbezogenes Gesetz erarbeitet und verabschiedet werden kann.


Hier haben wir weitere Informationen über die Verwendung von Blei in Munition für Sie zusammengestellt:


all4hunters.com hat das Verfahren zum Verbot von Blei in Feuchtgebieten von Anfang an begleitet. So etwa zum wissenschaftlichen Stand über Blei in Munition und der Tätigkeit der Verbände, wie dem ISSF.

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