Kennzeichnung von ziviler Munition: Die Position der AFEMS zum schwierigen Vorschlag der Vereinten Nationen

Wie viele von Ihnen wahrscheinlich wissen, beschäftigen sich die  Vereinten Nationen mit der Möglichkeit, neu verfügbare Technologien zur Kennzeichnung jeder einzelnen, produzierten Patrone einzusetzen. Dies würde nach Angaben des UN-Büros für Abrüstungsfragen (ja, es gibt ein solches Büro) "die Transparenz und Rechenschaftspflicht im Waffen- und Munitionshandel verbessern und erheblich dazu beitragen, den Umfang des illegalen Handels zu begrenzen". Jeder, der über einen gesunden Menschenverstand verfügt, versteht, dass die Kennzeichnung (und Rückverfolgung) jeder einzelnen Patrone für Hersteller, Einzelhändler und auch für die Strafverfolgungsbehörden eine teure und unübersichtliche Angelegenheit wäre. Aber wie viele Menschen heutzutage ist auch die UN an dieser Stelle offenbar nicht an gesundem Menschenverstand interessiert. Deshalb sah sich die AFEMS, die Association des Fabricant Européen de Munitions de Sport – die Vereinigung der europäischen Hersteller von Sportmunition – dazu motiviert, ihren Standpunkt zur Frage der Kennzeichnung von Munition darzulegen.

Markierung jeder einzelnen Patrone: Praktische Herausforderung und technische Probleme

Zunächst einmal betont die AFEMS, dass bei den Diskussionen die Komplexität und die zahlreichen Herausforderungen, die sich bei der Kennzeichnung von Patronenhülsen ergeben würden, außer Acht gelassen werden. Darüber hinaus haben die Vereinten Nationen stets auf Kleinwaffen und leichte Waffen (SALW) und die dazugehörige Munition Bezug genommen, ohne die notwendige und angemessene Unterscheidung zwischen militärischer und ziviler Nutzung oder zwischen Schrotpatronen und Zentralfeuer-/Randfeuer-Munition zu treffen.

Die AFEMS weist darauf hin, dass die Munitionsindustrie auf Großserienproduktion basiert, was bedeutet, dass Effizienz, Kosten und Preise der Endprodukte auf großen Produktionsmengen in möglichst kurzer Zeit beruhen. "Während bei der Herstellung von Munition für den militärischen Markt im Voraus bekannt ist, wer der Endverbraucher sein wird (d. h. das Militär, die Strafverfolgungsbehörden oder eine andere staatliche Einrichtung), ist dies bei der Herstellung von Munition für den zivilen Markt nicht möglich, dessen Vertrieb Tausende von Kunden am Ende einer Kette aus verschiedenen Zwischenhändlern und Käufern umfasst", so AFEMS. "Patronen aus ein und derselben Charge können an verschiedene Verteiler/Einzelhändler in verschiedenen Ländern oder Kontinenten verteilt werden".

All dies bedeutet, dass die Kennzeichnung von Munition für den zivilen Markt "zur Rückverfolgung des Endkunden, um zu verhindern, dass auch nur ein einziges Stück Munition in die Hände von Kriminellen fällt", nicht einfach auf der Produktionsstufe erfolgen kann.

Markierung von Munition in der Ausziehrille.
Brasilien wird auf UN-Ebene oft als Beispiel für vorbildliche Vorgehensweisen angeführt: Hier eine Patrone mit einer Lasermarkierung in der Ausziehrille. In Brasilien wird die Lasermarkierung jedoch nur auf Munition angewandt, die an Strafverfolgungsbehörden und das Militär geliefert wird, und auch nur an Kunden in Brasilien. 

Die Kennzeichnung von Munition stellt auch eine Reihe von praktischen Herausforderungen dar. Brasilien wird auf UN-Ebene oft als Beispiel für vorbildliches Vorgehen angeführt: Neben der traditionellen Stempelung des Hülsenbodens verwenden einige brasilianische Unternehmen die Lasertechnologie, um die Ausziehnut der Patrone mit einer Kombination aus Buchstaben und Zahlen zu kennzeichnen, die nur für jeden Kunden und jede Produktionsserie gilt. Die Kennzeichnung von Munition in Brasilien wird jedoch nur für Munition verwendet, die an die Strafverfolgungsbehörden und das Militär geliefert wird, und nur an Kunden in Brasilien - die Lasermarkierung von Munition in Brasilien wird definitiv nicht auf dem zivilen Markt verwendet (da es, wie oben erläutert, praktisch unmöglich wäre, den Endverbraucher in der Produktionsphase zu kennen). Außerdem erfolgt die Markierung auf der Ausziehrille, die technisch gar nicht bei allen Patronen vorhanden ist! Nicht alle Patronenhülsen sind aus Messing (die Lasermarkierung müsste also auch mit Kunststoffhülsen unterschiedlicher Größe und Farbe kompatibel sein). Mehrere Kaliber mit sehr hohen Produktionsmengen (z. B. .22 LR, 6.35 Browning, 7.65 Browning, 9mm Browning kurz, usw.) sind so klein, dass es fast unmöglich ist, einen zusätzlichen alphanumerischen Code anzubringen. Die Lasermarkierung auf Messing würde einen Teil der Schutzschicht entfernen, was zu Metallermüdung, Beschädigung der strukturellen Integrität der Munition oder Rost führen könnte.

Markierung von Munition: Warum das für Hersteller und Behörden ein bürokratischer Alptraum ist

Patronen und Geschosse im Kaliber .22 l.r.
Nicht alle Patronen haben eine Ausziehrille, und manche sind so klein, dass es fast unmöglich ist, einen zusätzlichen alphanumerischen Code anzubringen: Hier zum Beispiel eine RWS .22 LR-Patrone.

Erschwerend kommen weitere technische und wirtschaftliche Probleme hinzu. So muss zum Beispiel jede Produktionslinie CE-gekennzeichnet sein (nicht nur jede einzelne Maschine, sondern alle angeschlossenen Maschinen). Wenn eine neue Laserbeschriftungsstation in die Produktionslinie eingebaut wird, müssten die Unternehmen die gesamte Produktionslinie neu zertifizieren. Dies müsste für jede einzelne Produktionslinie erfolgen, was neue Kosten verursacht. Darüber hinaus sieht die Gesetzgebung in vielen Ländern vor, dass die Oberflächentemperatur jedes einzelnen Teils der Montagemaschine eine bestimmte Temperatur nicht überschreiten darf (in Italien z. B. liegt der Grenzwert bei 65 °C). Die Laserbeschriftung dürfte diesen Grenzwert überschreiten und könnte daher in explosionsgefährdeten Anlagen nicht eingesetzt werden.

Aber selbst nach enormen Investitionen in neue Anlagen, der Entwicklung neuer zusätzlicher Ausrüstungen für jede einzelne Lademaschine, dem Einsatz von Humanressourcen zur Standardisierung des gesamten Prozesses mit der daraus resultierenden Verringerung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und der erhöhten Verantwortung der Hersteller, den dramatischen Auswirkungen auf die Kosten, die Geschwindigkeit und die Kapazität sowohl der Produktion als auch der Verwaltung des Prozesses und des Lagers, den logistischen Problemen nach der Produktion (die Kunden verlangen oft bewegliche Paletten und die Kombination mehrerer Kaliber in einer Palette) usw., bleiben die administrativen Herausforderungen bestehen:

  • Würde die Lasertechnologie in der Produktionsphase eingesetzt, um jede einzelne Patrone mit Informationen über den Vertreiber/Einzelhändler zu kennzeichnen, müsste eine komplexe Datenbank eingerichtet und gepflegt werden, in der die Munition über die gesamte Liefer- und Vertriebskette hinweg verfolgt werden könnte.
  • Um den Überblick über die an die Endverbraucher verkaufte Munition zu behalten, müsste eine zweite Datenbank auf Handelsebene eingerichtet und von den Einzelhändlern gepflegt werden, die mit der ersten Produktionsdatenbank verbunden ist. Dies würde auf beiden Stufen höhere Kosten für Ausrüstung und Personal bedeuten und die Hersteller und Einzelhändler in die Pflicht nehmen, diese sensiblen Daten zu verwalten.
  • Rückverfolgung wiedergeladener Munition: Das Wiederladen von Munition ist bei den Endnutzern eine sehr gängige Praxis. Die Endverbraucher kaufen in der Regel Patronenhülsen im Waffengeschäft oder, was noch häufiger vorkommt, sie sammeln auf Schießständen Patronenhülsen ein, die möglicherweise von einem anderen Schützen gekauft und verwendet wurden, um sie wieder zu verwenden. Dies würde natürlich jegliche Bemühungen zur Rückverfolgung des Endverbrauchers gefährden und könnte zu Problemen führen, wenn wiedergeladene Munition in kriminelle Kanäle umgeleitet und anschließend an einem Tatort entdeckt wird.

Fazit: Markierung von ziviler Munition ist unverhältnismäßig teuer und ineffektiv

Die AFEMS kommt zu dem Schluss, dass "es klar ist, dass die Kennzeichnung jeder einzelnen zivilen Patrone zu Rückverfolgungszwecken praktisch unmöglich ist. Selbst wenn es irgendwie möglich wäre, wären die wirtschaftlichen, technischen und verwaltungstechnischen Herausforderungen für alle am Produktions- und Einzelhandelsprozess Beteiligten enorm und stünden in keinem Verhältnis zur Wirksamkeit der Maßnahme bei der Lösung des zugrunde liegenden Problems".

Diesen Artikel gibt es auch in dieser Sprache: