Selbstverteidigung - Fragen und Antworten zu Abwehrsprays

Gerade zu der Zeit, wenn in der Bevölkerung ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis herrscht, sind Abwehrsprays gefragt wie nie. Doch über Pfeffersprays und Sprühgeräte, die Reizgase, wie CS- und CN-Gas versprühen, kursieren viele Gerüchte und Halbwahrheiten. In den Medien und sozialen Netzwerken wird die rechtliche Situation dieser Sprays heiß diskutiert und Fragen wie "Ist ein Abwehrspray eine Waffe?" oder "Kann ich ein Pfefferspray einfach so kaufen?" sind dabei nicht selten. 

Wie ist die rechtliche Situation von Abwehrsprays?

Pfeffersprays müssen als Tierabwehrsprays gekennzeichnet sein.

Pfeffersprays müssen in Deutschland eindeutig als Tierabwehrspray gekennzeichnet sein. In Notwehr dürfen Sie das Pfefferspray aber, wie andere Dinge in greifbarer Nähe auch, gegen menschliche Angreifer einsetzen. Wer allerdings ein Pfefferspray anwendet, ohne ernsthaft in Gefahr gewesen zu sein, und dabei einen Menschen verletzt, begeht eine Straftat. Denn das ist als gefährliche Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch einzustufen. Das trifft auch zu, wenn zu lange oder zu intensiv gesprüht wird, der Übeltäter z.B. bereits wehrlos am Boden liegt. Bei der Verwendung müssen Sie also immer die Verhältnismäßigkeit wahren.  

Tierabwehrsprays sind nicht im Waffengesetz erfasst und somit - nach deutschem Recht - keine Waffen. Falls die Pfeffersprays nur zur Tierabwehr genutzt werden, sind sie ab 14 Jahre frei verkäuflich. Die Polizei hat übrigens eine Sondergenehmigung zum Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen.  

CS-Gas oder Tränengas ist für die Abwehr von Menschen gedacht und tragen ein BKA-Prüfzeichen.

Reizstoffsprühdosen mit CN-Gas zählen wie das Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays. 

Ganz anders als das Pfefferspray oder das CN-Gas ist das CS-Gas oder besser bekannt als Tränengas. Denn die Sprühgeräte mit CS-Gas sind als Abwehrspray zur Abwehr von Menschen gedacht. Diese Reizstoffsprühgeräte aus dem Handel sind mit einem entsprechenden Prüfzeichen des Bundeskriminalamts (BKA) versehen. Nur mit einer vorherigen Prüfung der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt sind die CS-Gas-Sprays für den Handel zugelassen. 

Was sind die Wirkstoffe von Abwehrsprays?

Die Reizstoffe CS (Wirkstoff: 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) und CN (Wirkstoff: Chloracetophenon) oder auch Tränengas spricht die Rezeptoren (Nerven) an - es kommt zu einer Reizung von Augen und der Atmung. 

Anders beim Pfefferspray, denn der Pfefferwirkstoff beeinträchtigt die Reflexe wie Atmung, Lidkrampf, Husten und Niesen. Der Wirkstoff Oleoresin Capsicum wird aus der handelsüblichen roten Chili-Schote "Teja Variety Chillis" gewonnen und enthält einen hohen Anteil an Capsaicin.

Was empfiehlt der Hersteller Ballistol-Klever?

Ballistol-Klever stellt nicht nur Pflegeprodukte für Ihre Waffen her, sondern eben auch Abwehrsprays. In seinem Produktangebot hat das deutsche Unternehmen aus Aham Pfeffersprays und CS-Gas. BALLISTOL empfiehlt: Pfeffersprays!

Denn Pfeffer ist grundsätzlich die effektivere Maßnahme zur Abwehr von Angreifern - ob Mensch oder Tier. Die Reaktionen auf Tränengas können nämlich unterschiedlich ausfallen. Sollte der vermeintliche Täter seine Sinne mit Alkohol oder Drogen ordentlich "vernebelt" haben, wirkt das Gas unter Umständen nur vermindert. Da das Pfefferspray aber die Reflexe beeinflusst, wirkt es immer, denn Atmen muss schließlich jedes Lebewesen. 

Der kaufmännische Geschäftsführer, Andreas Zettler, weißt allerdings ausdrücklich darauf hin, dass Pfefferspray nur in Notwehrsituationen gegen Menschen verwendet werden darf. Das Thema Verhältnismäßigkeit der Notwehrmaßnahme spielt dabei eine wichtige juristische Rolle.

Ballistol-Klever bietet mit dem PFEFFER-KO ein starkes und zuverlässiges Abwehrspray an. Das PFEFFER-KO ist in einer Ausfertigung als Sprühnebel (FOG) und als Sprühstrahl (JET) erhältlich. Mit der Version FOG können Sie alle Angreifer bis zu einer Entfernung von 3-4 Metern treffen, ohne großartig zielen zu müssen. Mit dem Pfefferspray JET können Sie Angreifer bis zu einer Entfernung von 4-5 Metern punktgenau erreichen. Die Version mit dem Sprühstrahl ist vor allem in geschlossenen Räumen von Vorteil. 

Die Verteidigungssprays von Ballistol-Klever sind über den gut sortierten Fach- und Einzelhandel und diverse Internetshops zu beziehen. 


Hier bei all4shooters.com finden Sie weitere Informationen zu Abwehrsprays von BALLISTOL-KLEVER.


Weitere wichtige Informationen zum Thema Selbstverteidigung und Selbstschutz gibt es in der Ausgabe 4/2016 von VISIER in einer 24-seitigen Sonderbeilage.

Tipp von all4shooters.com:

Für welche Art von Selbstverteidigungsmitteln auch immer Sie sich entscheiden, denken Sie bitte  immer daran, dass Sie sich in einen delikaten Schnittfeld von Waffenrecht (was darf ich kaufen, was darf ich führen?) und Notwehrrecht befinden (was darf ich wann und wie einsetzen?) befinden.

Und denken Sie bitte immer daran: Ein "in der Tasche vergrabenes" Abwehrspray ist genau so nutzlos wie keines dabei zu haben. Sie sollten sich in jedem Fall mit der Anwendung vertraut machen. Nur in der Praxis sehen Sie, wie der Strahl oder Sprühnebel ausfällt. Dazu gibt es Trainingskurse und von vielen Herstellern auch Trainingssprays.

Weitere Informationen zu Produkten von Ballistol-Klever finden Sie direkt auf der Website des Herstellers.