Heimsicherung: Wie überwache ich mein Heim und was, wenn dennoch ein Einbruch stattfindet?

In den vorherigen Teilen haben Sie die Einstiegs- und Gefahrenstellen kennengelernt. Außerdem wurde bereits angesprochen, wie man hier die Sicherheit erhöhen kann. Doch gibt es weitere Optionen, um sich zu rüsten? Ja, die existieren und zwar auf technischem Gebiet. An erster Stelle sind hier natürlich die Alarmanlagen zu nennen, die eine passende Ergänzung zum mechanischen Schutz darstellen. Dabei unterscheidet man zwischen zwei Prinzipien, nämlich zum einen die "Außenhautüberwachung" und zum anderen die "Fallenüberwachung".

Messeplakat von Panasonic und Allianz zu Smart Home angeboten.
Firmen wie Panasonic und Allianz bieten mittlerweile eine vierundzwanzigstündige Überwachung des Hauses an. Auch eine Information per App ist möglich.

Die beiden Prinzipien der Hausüberwachung 

Bei der ersten Variante werden vor allem Türen und Fenster mit Kontakten überwacht. Tritt dort eine Aktivität auf, so wird der Alarm ausgelöst. Das birgt den Vorteil, dass der potentielle Einbrecher bereits vor dem Betreten des Eigentums erkannt wird. Die zweite Variante arbeitet vornehmlich nach dem Prinzip der Raumüberwachung. Hier kommen in erster Linie Bewegungsmelder zum Einsatz, die bei Aktivierung Alarm auslösen. Mittlerweile sind die technischen Möglichkeiten aber schon derart verfeinert, dass sich auch Echtzeitaufnahmen erstellen lassen mittels Kameras, die mit dem Smartphone kommunizieren können. Dazu wird aber nicht unbedingt teures Equipment benötigt. Als günstigere und ebenso wirksame Variante lassen sich etwa Wildkameras einsetzen. Manche davon warten mit Features auf, die modernen High-Tech-Überwachungsgeräten in nichts nachstehen. So wird etwa bei Aktivierung ein Bild direkt auf den E-Mail-Account geschickt, wodurch man auch unterwegs mit dem Smartphone immer über das Geschehen daheim informiert ist. Außerdem besteht bei vielen Geräten die Möglichkeit, sie von unterwegs zu aktivieren und einen Blick in die eigenen vier Wände zu werfen. Selbstverständlich lässt sich diese Ausrüstung auch für die Überwachung des Außengeländes benutzen. Koppeln lassen sich heute schon viele Gerätschaften, so dass man mit geringem Aufwand ein hochtechnisiertes Heim sein Eigen nennen kann. Dank der technischen Weiterentwicklung dürfte sich auf diesem Feld in den nächsten Jahren noch einiges finden lassen, das auf einfachstem Wege die Sicherheit steigert.

Das passiert, wenn Alarm ausgelöst wird 

Solche Geräte können – bei entsprechenden Möglichkeiten – auch in eine normale Alarmanlage integriert werden. Diese gibt es in unterschiedlichen Varianten (Funk, Kabel und ähnliches), doch vom Prinzip her funktionieren sie alle gleich. Bei den Alarmierungsarten unterscheidet man die akustische/optische Alarmierung, also etwa eine Sirene und eine Warnleuchte. Dadurch soll der Einbrecher in die Flucht geschlagen und die Nachbarschaft alarmiert werden. Daneben existiert noch die "stille" Alarmierung. Hierbei wird der Alarm weitergeleitet, etwa zu einem Wachschutzunternehmen oder gleich zur nächsten Polizeidienststelle.

Installation der Alarmanlage − Eine Sache für Profis 

Stand einer Firma mit sicheren Fenstern auf einer Messe.
Diverse Fachfirmen bieten meist Sicherheitsprodukte mehrerer Hersteller an. Hierdurch können sie dem Kunden eine größere Bandbreite an Produkten anbieten.

Beim Einsatz von Alarmanlagen gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. Vermeiden Sie unbedingt Fehlalarme. Nicht nur, dass Ihre Glaubwürdigkeit darunter leidet, auch kann die Polizei Gebühren erheben, wenn sie aufgrund einer falschen Alarmierung anrücken musste. Außerdem sollte man die Installation einem Profi überlassen, wenn man ein solcher nicht ist. Wenn etwas nicht funktioniert, wie es sollte, hat man dann nämlich gleich den entsprechenden Ansprechpartner.

Alarmsysteme aus dem Baumarkt

Im Baumarkt finden sich noch viele weitere kleine akustische Einheiten – mittlerweile auch schon im Lebensmittelhandel die für mehr Sicherheit sorgen sollen. Seien es nun Glasbruchalarme, Türstopper mit akustischem Auslöser, Kontaktalarme zum Kleben oder ähnliches technisches Equipment. Schaden kann es bestimmt nicht, sich ein paar dieser "Helferlein" nach Hause zu holen. Die allseits beliebten Tür- beziehungsweise Fensteralarme (zum Kleben, nicht an den Strom angeschlossen) lassen sich zumeist einfach anbringen und auch wieder entfernen. Ein- und Aus- Schalter sollten dabei zum Standard gehören. Da sie mit Batterien betrieben werden, muss man allerdings überlegen, was einem kostengünstiger erscheint. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Tür- oder Glasbruchalarme. Bei Letzteren sollte man sich auf Erfahrungswerte und Tests verlassen, da sich hier mitunter auch eine Menge Schrott finden lässt, der sein Geld definitiv nicht wert ist. Ein Hund – nicht nur als Schoßtier geeignet – dürfte bei den entsprechenden Möglichkeiten auch seine abschreckende Wirkung in keinster Weise verfehlen.

7 einfache, weitere Maßnahmen zur Heimsicherung

  1. Schließen Sie immer in Ihrer Abwesenheit die Türen ab.

  2. Fenster und Balkontüren sind in Ihrer Abwesenheit geschlossen zu halten.

  3. Achten Sie darauf, keine Hinweise auf Ihre Abwesenheit zu liefern. Sind Sie im Urlaub, bitten Sie Nachbarn die Post abzuholen, die Rollläden hochzuziehen und ähnliches. Nutzen Sie Zeitschaltuhren für indirekte Beleuchtung oder Simulatoren, die den Betrieb eines Fernsehers vortäuschen.

  4. Verlieren Sie Ihren Schlüssel, wechseln Sie die Schlösser aus.

  5. Achten Sie auf fremde Personen.

  6. Niemals den Schlüssel außen verstecken. Deponieren Sie einen Ersatzschlüssel bei einem Nachbarn oder einem nahewohnenden Verwandten.

  7. Alarmieren Sie in einer Gefahrensituation, wie einer laut tönenden Alarmanlage, sofort die Polizei.

Der Schutz von Wertsachen

Hat man sein Eigentum nun von außen und innen abgesichert, sollte eigentlich alles in Ordnung sein, oder? Auch wenn man sich sicher wie in Fort Knox fühlt, muss man dennoch darauf achten, seine Wertgegenstände entsprechend zu sichern oder vor direktem Zugriff zu schützen. Darunter fallen auch wichtige Papiere wie der Reisepass, Sparbücher oder Scheckhefte, also alles, was einen Wert darstellt, aber nicht im täglichen Gebrauch ist. Eine Geldkassette eignet sich nur bedingt. Zwar kann man diese in der Regel abschließen, doch lässt sich das Behältnis einfach unter den Arm klemmen und so entwenden. Ein kleiner Safe – fest im Mauerwerk verankert – dürfte eher das Mittel der Wahl sein, um Bargeld, Schmuck und wichtige Unterlagen aufzubewahren. Ähnliche Wertbehältnisse eignen sich auch, sie müssen eben nur immobil sein. Sollten Sie zur Miete wohnen und Ihnen der Vermieter keine Erlaubnis erteilen, einen Safe in der Wand zu versenken, sollten Sie über ein Schließfach bei einem Geldinstitut nachdenken. Vergewissern Sie sich vorab aber, wie hoch und ob das Institut haftet, wenn jemand das Fach aufbricht. Sonst stehen Sie womöglich auch bei dieser Variante im Regen. Auf alle Fälle sollten Sie aber von den wichtigsten Gegenständen eine Liste anlegen. Diese "Wertgegenstandsliste" kann immens wichtig werden, sollten Ihnen die Wertsachen entwendet worden sein und die Versicherung Ihnen Fragen stellt (später mehr zu dieser Thematik). Sie sollten sich dazu eine Tabelle anlegen, die folgende Punkte enthalten sollte: Gegenstand, Hersteller (Marke, Typ), eindeutige Merkmale (wie Gravuren), Händler und Kaufdatum, Neupreis, Zeitwert (geschätzt) und zu guter Letzt Dokumente, Fotos oder ähnliches, mit denen Sie nachweisen können, dass Sie auch im Besitz der Wertsachen waren. Abschließend deponieren Sie die Liste an einem Ort, wo sie nicht vergessen wird. Dann sind Sie für den entsprechenden Nachweis gerüstet, wenn es zum Versicherungsfall kommt.

Zwei Versicherungen kommen für den Fall der Fälle in Frage 

Verschiedene Arten von Sicherheitstechnik an einer Präsentationswand.
Moderne Sicherheitstechnik besteht schon lange nicht mehr nur aus Überwachungskameras: Daneben gibt es heute Bewegungssensoren, Glasbruchsensoren und sogar Neigungssensoren, die eine Veränderung des Tür-/Fensterwinkels erkennen.

Für nahezu alles lässt sich heutzutage eine Versicherung abschließen – natürlich auch für den Fall eines Diebstahls beziehungsweise eines Einbruches. Für die Regulierung eines Einbruchdiebstahls kommen grundsätzlich zwei Versicherungen in Frage: zum einen die Hausratversicherung und zum anderen die Gebäudeversicherung. Bei letzterer Variante muss das Risiko "Einbruch und Beraubung" aber gesondert abgeschlossen werden, da sie im normalen Deckungsumfang nicht enthalten ist. Anders sieht es bei der Hausratversicherung aus. Hier ist das Risiko "Einbruchdiebstahl, Beraubung" eingeschlossen (im Zweifelsfall sehen Sie in Ihrer Police nach). Klingt erst einmal einfach, dem ist mitunter nicht so. Denn auch hier kommt es auf die Definition an, was ein Einbruchdiebstahl überhaupt ist. Dazu lässt sich sagen, dass ein solches Vergehen vorliegt, wenn sich jemand unrechtmäßigen Zutritt verschafft und zwar durch Einbrechen, Einsteigen, Einschleichen, das Benutzen eines falschen Schlüssels oder anderer Werkzeuge, Eindringen mittels eines echten Schlüssels, der vorher durch Diebstahl (oder Raub o.ä.) erlangt wurde, wenn jemand in einem Raum eines Gebäudes Behältnisse aufbricht. Das Interessante hier ist, dass die Tat nicht vollendet sein muss, damit die Versicherung den Schaden übernimmt. Treten etwa Schäden an Türen oder Fenstern auf, kann die Versicherung zur Zahlung herangezogen werden. Das macht aber nur einen kleinen Teil der Kosten aus, die normalerweise mitversichert sind. Neben den Reparaturkosten für Gebäudeschäden begleicht die Versicherung auch Kosten für neue Schlösser, etwaige Bewachungskosten, bis die neuen Maßnahmen durchgeführt sind, die Kosten für provisorische Maßnahmen und auch die Aufräumkosten. 

Die Beweispflicht liegt im Versicherungsfall bei Ihnen 

Sicherheitstür aus Holz.
Auch Holztüren können sicher sein, wie dieses Produkt mit seinen zahlreichen Riegeln zeigt.

Die Beweispflicht, dass ein Einbruchsdiebstahl (oder ein versuchter) stattgefunden hat, obliegt dem Versicherungsnehmer. Deswegen sei geraten, in allen Fällen die Polizei zu verständigen, die das Delikt entsprechend aufnimmt und dokumentiert. Gelang es dem Einbrecher jedoch, etwa durch ein offenes Fenster einzusteigen oder aber Ihnen vorher den Schlüssel zu entwenden, dürfte es schwierige Verhandlungen mit der Versicherung geben. Denn in einem solchen Fall kann dem Versicherungsnehmer Fahrlässigkeit unterstellt werden und der Versicherer darf bei deren Nachweis die Leistungen entsprechend kürzen. Das gilt auch für Mitbewohner (Familienangehörige) oder Gäste, wenn diese fahrlässig handeln und dem Versicherungsnehmer so ein Schaden entsteht. Was aber versteht man unter Fahrlässigkeit? Darunter fallen etwa: das offene Herumliegenlassen von Wertsachen, eine unabgeschlossene Haus- beziehungsweise Wohnungstür, das Zurücklassen eines Schlüssels unter der Fußmatte, ungesicherter Keller oder Garage als Einstiegsorte oder auch die öffentliche Bekanntgabe einer längeren Abwesenheit, etwa bei einer Reise. Auch obliegt es dem Versicherungsnehmer, in seiner Abwesenheit alle Schließvorrichtungen und Sicherungen (etwa eine Alarmanlage) zu aktivieren, um den vollen Versicherungsschutz zu genießen. Andere Dinge sind ebenfalls der Versicherung mitzuteilen, wie wenn etwa das Gebäude für Renovierungsarbeiten eingerüstet wird – das erhöht das Risiko. Und wenn nicht angezeigt, kann es unter Umständen eine Kürzung der Schadenssumme nach sich ziehen.

Eine Liste Ihrer Wertgegenstände ist Gold wert 

Gesetzt dem Fall, Sie haben alle Pflichten, die Ihnen die Versicherung auferlegt hat, getreu erfüllt und dennoch sind Sie Opfer eines Einbruchdiebstahls geworden – was ist nun weiter zu tun? Natürlich rufen Sie die Polizei an, die alles dokumentiert und ihnen ein entsprechendes Schriftstück aushändigt. Ihre Schlösser sind aufgebrochen, Wertsachen entwendet worden. Sie fertigen eine Liste an und reichen diese bei der Versicherung ein. In den meisten Fällen, vor allem bei größeren Summen, dürfte Verbindung setzen, um weitere Nachweise einzufordern. Hier wird die bereits erwähnte Liste der Wertgegenstände in tabellarischer Form wahres Gold wert sein, vor allem, wenn Sie noch Fotos, Quittungen und ähnliches beilegen können. Haben Sie eine solche Liste nicht, kann es unter Umständen zu längeren Auseinandersetzungen kommen, da eine Versicherung natürlich nichts bezahlen will, was Sie überhaupt nicht besessen haben. Beherzigen Sie diese Ratschläge, sind Sie bzw. Ihr Eigentum gut gegen Einbrecher gerüstet. Zwar bieten alle diese Maßnahmen keinen allumfassenden Schutz, doch die Statistik zeigt, dass Einbrecher häufig von ihrem Tun ablassen, wenn Sie auf stärkeren Widerstand stoßen. Und mit den hier beschriebenen Möglichkeiten setzen Sie den Verbrechern auf alle Fälle mehr Widerstand entgegen. 

Beratung zur Heimsicherung bietet die Polizei

Sollten Sie aber noch weitere Informationen benötigen oder sich weiter mit der Materie befassen wollen, so hilft Ihnen die Polizei gerne weiter. Wie erwähnt, existieren polizeiliche Beratungsstellen, die Ihnen bei Ihrem Anliegen kostenlos weiterhelfen können. Die nächstgelegene Beratungsstelle finden Sie im Internet. Auf der Beratungsseite der Polizei finden Sie außerdem noch eine ganze Reihe weiterer Broschüren, die sich mit anderen Aspekten von Risiken durch Kriminalität befassen. Denn gezielte Vorbeugung ist schon der erste Schritt zu mehr Sicherheit in der Wohnung oder im Haus.


Zum ersten Teil der Serie: Heimsicherung: Was kann ich tun, um die eigenen 4 Wände zu sichern?
Zum zweiten Teil der Serie: Heimsicherung: Wie schütze ich Grundstück, Haus und Wohnung vor ungebetenen Gästen?

Den Rest des Artikels und viele weitere nützliche Berichte können Sie auch jetzt schon lesen: Das VISIER Special 85 "Selbstschutz & Sicherheit" ist im VS Medien Online-Shop erhältlich.

Um in jeder anderen Notsituation gerüstet zu sein, finden Sie im VS Medien Online-Shop auch das VISIER Special 89 "Prepping & Krisenvorbereitung".