Die Entscheidung im Bundesrat ist gefallen: Das neue Waffengesetz 2020 bekommt die Zustimmung der Länder!

Eine genaue Betrachtung der Änderungen im Waffengesetz für 2020 haben wir Ihnen schon in unserer Meldung zum Bundestagsbeschluss geliefert. Deshalb an dieser Stelle nur eine kurze Zusammenfassung dessen, was der Bundesrat heute in nur 15 Minuten durchgewunken hat. Alle Konsequenzen hatten wir ja bereits an anderer Stelle beschrieben (Links siehe unten).

Das sind die zentralen Punkte des neuen deutschen Waffengesetzes für 2020:

  • Zurückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Waffen und wesentlichen Waffenteilen
    Das Gesetz setzt in erster Linie die EU-Richtlinie um, die die Kennzeichnungsanforderung für Schusswaffen und deren wesentliche Teile erweitert. Außerdem verpflichtet sie die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass alle Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile zurückverfolgbar sind. Waffenhändler und -hersteller müssen deshalb künftig den Waffenbehörden unverzüglich sämtliche Transaktionen anzeigen, die Bestandteil des Lebenswegs einer Schusswaffe sind.

  • Ausbau des Nationalen Waffenregisters (NWR II)
    Transaktionen von Waffen müssen immer nach der Richtlinie im Waffenregister eingetragen werden. Auch wenn es um Servicearbeiten geht. Der Gesetzesbeschluss baut das Nationale Waffenregister deshalb entsprechend aus. Außerdem führt er eine Anzeigepflicht für unbrauchbar gemachte Schusswaffen ein. Bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen werden verboten.

  • Prüfung des Bedürfnisnachweises
    Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung an einigen Stellen ergänzt. So hat er unter anderem beschlossen, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre überprüft wird. In begründeten Einzelfällen kann die Behörde das persönliche Erscheinen des Antragstellers verlangen. Letzteres geht auf eine Forderung des Bundesrates zurück. Was für ein Bürokratiemonster ohne Sicherheitsgewinn.

  • Sportschützen erhalten eine "Erleichterung" (sagt der Bundesrat) 
    Bei Folgeprüfungen geht es nicht mehr um einzelne Waffen, sondern Waffengattungen. Nach 10 Jahren reicht der Nachweis einer fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft aus. Tolle Erleichterung - man könnte das auch als Farce bezeichnen.

  • Regelabfrage bei den Verfassungsschutzbehörden für alle Legalwaffenbesitzer
    Der Bundestag hat eine Regelabfrage der Waffenbehörden bei den Verfassungsschutzbehörden eingeführt. Damit hat er ein weiteres Anliegen der Länder aufgegriffen, die wiederholt eine solche Regelanfrage gefordert hatten. Durch die Regelabfrage soll sichergestellt werden, dass Extremisten nicht in den Besitz von legalen Waffen kommen. Auch der nachträgliche Entzug der Erlaubnis ist möglich, wenn erst später deutlich wird, dass der Erlaubnisträger nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Mitglieder in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung gelten künftig per se als unzuverlässig. Kriminelle und illegale Waffen kommen in den Gedanken zum WaffG leider nicht vor.

  • Den Ländern steht es frei, Waffenverbotszonen mit Führverbot bestimmter Messer einzurichten
    Darüber hinaus ermöglicht es der neue Gesetzesbeschluss den Ländern, an bestimmten Orten Waffenverbotszonen einzurichten, in denen auch das Tragen von Messern untersagt ist. Voraussetzung für das Verbot ist, dass die Messer eine feststehende oder feststellbare Klinge mit einer Klingenlänge über vier Zentimeter besitzen. Ein solches Verbot kann künftig auch an öffentlichen Plätzen ausgesprochen werden, die besonders frequentiert sind. Bislang greift das Waffenverbot nur für solche Orte, die als kriminell gelten. Dumm nur, dass damit ein Multitool dem Waffenrecht unterliegen kann. Das kriminalisiert dann auch Menschen, die nicht im entferntesten daran denken, dass sie eine „Waffe“ besitzen könnten. Wer soll das alles wissen und kontrollieren?

Der Innenausschuss sprach eine klare Empfehlung für die Zustimmung zum geänderten Waffengesetz aus, dem schlossen sich auch die Redner Thomas Strobl (CDU), Georg Maier (SPD) und Stephan Mayer (CSU) an.

Um 12:01 Uhr stimmte der Bundesrat am 20.12.2019 mit großer Mehrheit der GroKo-regierten Länder für das neue Waffenrecht. Der Gesetzentwurf geht nun zur Gegenzeichnung zurück ans Kabinett und von dort zur Ausfertigung an den Bundespräsidenten. Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger erhält es dann wohl noch im Januar 2020 seine Gültigkeit.


all4shooters.com hat den Gesetzgebungsvorgang zum neuen deutschen Waffenrecht 2020 von Anfang an begleitet und  über einzelne Schritte berichtet.

Alle Änderungen im neuen Waffengesetz für 2020 und unseren Bericht von der Bundestagssitzung  sowie die entsprechenden Konsequenzen für Jäger, Sportschützen, Industrie und Handel finden Sie unter diesem Link zu unserem Artikel.

Außerdem  kommentierten wir bereits das aktuelle Urteil des EuGH  zur EU-Feuerwaffenrichtlinie.