Petition in Österreich: Mehr Sicherheit durch ein liberales Waffenrecht

Es geht um Jagd-, Sport und Sammlerwaffen sowie die Registrierung dieser Waffen in Österreich. Im Grunde eine Diskussion, wie wir Sie in Deutschland bereits mit dem zentralen Waffenregister hatten. Nur dass jetzt in Österreich empfindliche Strafen drohen - und das, obwohl die neue Gesetzgebung nur sehr unzureichend kommuniziert wurde. Für alle Waffenbesitzer in Österreich ist diese News daher eine Pflichtlektüre.

Hier ein kurzer Auszug aus der Begründung der Petitionsstarter:

„Das Zentrale Waffenregister (ZWR) verpflichtet zur Registrierung des Altbestandes der Waffen der Kategorie C und die Registrierung aller Neuerwerbe nach dem 01.10.2012. Grund dafür ist die EU-Waffenrichtlinie 2008. Frist-Ende 30.6.2014.
Die Waffen sind hauptsächlich Jagd- Sport- und Sammlerwaffen, die Registrierung betrifft nur Menschen, die legal solche Waffen besitzen (Jäger, Sportschützen oder Sammler). Die Einführung des Registers wurde vom Bundesministerium für Inneres sehr schlecht bis gar nicht kommuniziert, die Betroffenen wissen oft nicht von ihrer gesetzlichen Verpflichtung und werden daher unwissentlich zu Straftätern.

Das Waffengesetz (WaffG 1996 in der Fassung 2010) sieht für die verspätete Registrierung keine Nachfrist vor, auch eine Amnestie (in Form der sog. Tätigen Reue) ist nicht vorgesehen. Das kriminalisiert viele tausende Waffenbesitzer, die von ihrer Verpflichtung keine Kenntnis haben. Bei anderen Waffen (Kategorie A und B) besteht nach § 50 Abs.3 leg. cit. eine Amnestie, die es bei den Waffen der Kategorie C und D nicht gibt. Dies ist systemwidrig.“


Lösungsvorschläge und Forderung in Bezug auf das Zentrale Waffenregister in Österreich:

  • Entweder: Setzung einer Nachfrist, wonach später Registrierende nicht bestraft werden (Verwaltungsstrafe). Geht im Verordnungsweg.
  • Oder: Gesetzesänderung. Aufnahme der C und D-Waffen in den § 50 Abs.3 ohne Ablieferungsverpflichtung der betreffenden Waffen.

Beide Lösungen sind ohne Verletzung der EU-Waffenrichtlinie möglich. Diese sieht
nämlich keine Verpflichtung zu einer Bestrafung durch die einzelnen EU-Staaten vor. Eine gesetzliche Änderung wäre allerdings zu favorisieren.


Wir glauben, dass es in der heutigen Zeit notwendig geworden ist, auch einmal über den eigenen Tellerrand hinauszuschauen und rufen daher alle unsere österreichischen Leser auf, sich diese Petition anzuschauen und die Stimme abzugeben. Wir drücken Euch die Daumen! 


Ein News-Beitrag der German Rifle Association: www.german-rifle-association.de