Aktuelles Waffenrecht: Fragen und Antworten der politischen Parteien zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz 2021

Dieses Jahr geht es um die sprichwörtliche Wurst: Es stehen verschiedene Kommunal-, Landtags- und die Bundestagswahlen an. Gerade der Ausgang von letzterer wird auch für den Legalwaffenbesitzer von entscheidender Bedeutung sein. Denn je nach dann regierender Koalition (von der Alleinregierung einer Partei ist nach aktuellen Umfragewerten bei Redaktionsschluss eher nicht auszugehen) könnten massive Einschnitte auf den Legalwaffenbesitz zukommen. Der Autor möchte an dieser Stelle nicht das Schlimmste herbei schreiben, aber das Komplettverbot für Sportschützen steht nun einmal (zumindest parteiprogrammatisch) im Raum. Da nun Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz anstehen, haben wir bei den Parteien einmal nachgefragt. Doch dazu etwas vorweg:

Vorbemerkungen: So haben wir bei den Parteien zum Waffenrecht in Deutschland nachgefragt

Einführend ist es wichtig festzuhalten, dass die Länder einen relativ bescheidenen Einfluss auf das Waffengesetz haben. Nach Artikel 73 des Grundgesetzes steht die ausschließliche Gesetzgebung im Bereich des Waffen- und Sprengstoffrechts dem Bund zu. Die Gesetze in diesem Bereich macht also der Bundestag (mit dem Bundesrat) und nicht die Landtage. Die Länder – genauer gesagt, die Landesregierungen – sind jedoch nach §48 WaffG in vielen Fällen für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Deshalb erstreckt sich der Großteil der gestellten Fragen auf diesen Themenkomplex. Gestellt wurden die Fragen an die (in alphabetischer Reihenfolge): AfD, CDU, FDP, Grüne, Linke und SPD. Diese Parteien sind entweder in den Landtagen vertreten oder hatten bei den Umfragewerten zu Redaktionsschluss eine realistische Chance, in die jeweiligen Landtage einzuziehen. 

Beim Thema Waffenrecht ist all4shooters.com natürlich kein neutraler Beobachter. Die spezifische, thematische Ausrichtung bedingt auch eine klare Haltung betreffend des Legalwaffenbesitzes. Angefragt wurde bei den Parteien durch die Redaktion VISIER. Dabei war Fairness das oberste Gebot: Die Parteien haben alle gleichzeitig den identischen Fragenkatalog bekommen. Die gesetzte Frist war für alle Parteien gleich. Wobei hier anzumerken ist, dass VISIER aus redaktionellen Gründen eine mit siebeneinhalb Werktagen vergleichsweise kurze Frist setzen musste. Bei Redaktionsschluss hatten aus Baden-Württemberg die CDU, FDP, Grüne und Linke geantwortet. Aus Rheinland-Pfalz AfD, Grüne, Linke und SPD. Die Antworten werden nachfolgend nach Bundesland und innerhalb derer nach Partei gegliedert wiedergegeben.


Fragen der Redaktion VISIER an die Parteien zum Waffengesetz

Themenkomplex Waffengesetz (allgemein)

1. Das Waffengesetz wurde zuletzt zum 01. September 2020 geändert. Spricht sich Ihre Partei für weitere Änderungen im Waffengesetz (über eine Bundesratsinitiative) aus? Wenn ja, welche?

Themenkomplex Vollzug des Waffengesetzes

2. Durch die letzte Änderung des Waffengesetzes sind auch neue Aufgaben im Bereich des Vollzugs für die Bundesländer hinzugekommen. Ist Ihre Partei der Auffassung, dass die Behörden in [Bundesland] hierfür gut aufgestellt sind? Sieht ihre Partei hier Verbesserungspotenzial, insbesondere in der Personalausstattung?

3. In Deutschland gibt es eine nicht zu beziffernde, aber nach unterschiedlichen Schätzungen sehr hohe Zahl illegaler Waffen. Wie möchte Ihre Partei dieses Problem angehen?

4. Nach §42 WaffG können die Landesregierungen so genannte Waffenverbotszonen einrichten. Begrüßt ihre Partei die Einrichtung solcher Zonen in [Bundesland]? Wenn ja, wo?

Themenkomplex Sportschützen

5. Das Schützenwesen in Deutschland wurde 2015 in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Wie gedenkt Ihre Partei das deutsche Schützenwesen künftig zu fördern und das Wirken der dort ehrenamtlich Tätigen und damit den Schießsport als solches zu unterstützen?

Themenkomplex Jagd

6. Jäger leisten ehrenamtlich einen großen Beitrag für den Naturschutz und die Artenvielfalt. Wie möchte ihre Partei die Jäger dabei unterstützen?

Themenkomplex Sammeln von Waffen

7. Nach dem Waffengesetz muss das Sammeln von Waffen und Munition kulturhistorisch bedeutsamen Zwecken dienen. Wie möchte ihre Partei die Besitzer solcher Sammlungen bei ihrer Tätigkeit unterstützen?

Die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zum Waffenrecht 2021 in Baden-Württemberg:

CDU:

  1. Das Waffenrecht wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verschärft. So wurde beispielsweise auf Vorschlag Baden-Württembergs eingeführt, dass Mitglieder und Unterstützer verfassungsfeindlicher Vereinigungen regelmäßig als unzuverlässig gelten. Diese Regelung wird flankiert durch eine Verbesserung des Informationsaustausches zwischen Waffen- und Verfassungsschutzbehörden zur Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit. Vor weiteren Änderungen sollte zunächst geprüft werden, ob sich die jüngsten Änderungen bewährt haben bzw. ob und wo Optimierungsbedarf besteht, beispielsweise auch im Hinblick auf das Erkennen psychisch auffälliger Personen.

  2. Für die CDU in Baden-Württemberg waren und sind gut aufgestellte Waffenbehörden ein wichtiges Anliegen. Das spiegelt sich auch in der grundsätzlich ausreichenden Ausstattung wider. Vereinzelt kann es immer wieder auch in Folge des 3. Waffenrechtsänderungsgesetzes und des Ausbaus des Nationalen Waffenregisters (NWR Il) übergangsweise zu Mehrbelastungen kommen. Dies behalten wir selbstverständlich im Blick und werden wo nötig nachsteuern.

  3. Illegaler Waffenbesitz und illegaler Waffenhandel werden von der Polizei und Justiz konsequent verfolgt und strafrechtlich sanktioniert. Dank des CDU-geführten Innenministeriums wurde im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus besonders das Landeskriminalamt Baden-Württemberg personell verstärkt, um beispielsweise den illegalen Waffenhandel im sogenannten "Darknet" zu bekämpfen. Zudem führten zielgerichtete Kontrollen innerhalb der Reichsbürgerbewegung und bei Rockern bzw. rockerähnlichen Gruppierungen zum Auffinden und daraus resultierend zur Sicherstellung bzw. Beschlagnahme illegal besessener Schusswaffen. Wir werden die Polizei und die Justiz auch weiterhin technisch, personell und finanziell dabei unterstützen, illegalen Waffenbesitz und Waffenhandel erfolgreich zu bekämpfen. Hilfreich dürfte dabei auch das 3. Waffenrechtsänderungsgesetz sein, das u.a. eine erweiterte Kennzeichnungspflicht von Schusswaffen und deren Rückverfolgbarkeit in Waffenregistern vorsieht. Nicht zuletzt kommt auch der verdachtsabhängigen und verdachtsunabhängigen Aufbewahrungskontrolle eine große Bedeutung zu.

  4. Als CDU in der Landesregierung haben wir uns intensiv mit dieser Fragestellung beschäftigt, zuletzt in einer Projektgruppe "Sicherer öffentlicher Raum", die Maßnahmen und Initiativen zur Erhöhung der Sicherheit und des Sicherheitsempfinden im öffentlichen Raum entwickelt hat. Dabei fand auch eine Befassung mit der Frage der Einrichtung von Waffenverbotszonen nach S 42 Abs. 6 Waffengesetz statt. Nach eingehender Erörterung gelangte die Projektgruppe unter Einbindung auch der Kommunalen Landesverbände zu dem Ergebnis, dass das aktuell zur Verfügung stehende rechtliche Instrumentarium ausreicht, um — wo erforderlich — das Beisichführen von Messern und gefährlichen Gegenständen im öffentlichen Raum zu unterbinden. Daher besteht derzeit kein Erfordernis, auf der Grundlage von S 42 Abs. 6 Waffengesetz Waffenverbotszonen einzurichten. Für uns als CDU natürlich immer unter dem Vorbehalt aktueller Entwicklungen.

  5. Wir stehen zum Brauchtum, wir stehen zu den Schützen in unserem Land, wir stehen zum Sport. In der Jugendarbeit – beispielsweise in den Schützenvereinen wird sehr gute Arbeit geleistet. Dort lernen junge Menschen, verantwortungsbewusst mit gefährlichen Gegenständen wie einer Waffe umzugehen. Hier findet Erziehung zu Verantwortungsbewusstsein statt. Das ist etwas sehr Wertvolles. Die CDU steht für die Unterstützung des Ehrenamts. Deshalb haben wir in der Vergangenheit immer darauf geachtet, dass die notwendige Unterstützung vor Ort ankommt und wollen dies auch in Zukunft sicherstellen. Um die breite ehrenamtliche Beteiligung zu sichern, werden wir die Unterstützung des Landes ausbauen. Wir werden zudem die Vorschläge des Normenkontrollrates zur Entlastung der Vereine und des Ehrenamtes zeitnah angehen. Auch im Umgang mit der Datenschutzgrundverordnung wollen wir die Informations- und Beratungsangebote ausbauen.

  6. Ein gesunder Wald braucht engagierte Jägerinnen und Jäger. Immer neue Einschränkungen des Jagdrechts lehnen wir deshalb ab. Im Zusammenhang mit den Gebühren bei den Waffenkontrollen werden wir das Gespräch mit der kommunalen Seite nochmals suchen. Einer maßvollen und zukunftsgerichteten Überarbeitung der Rotwildverordnung in der kommenden Legislaturperiode stehen wir als CDU offen gegenüber. Wir wollen Wolf und Biber in das JWMG aufnehmen. Nur so lassen sich unseres Erachtens die mit der Einführung des JWMG verfolgten Zielsetzungen tatsächlich umsetzen. Darüber hinaus sehen wir es als notwendig an, dass das JWMG an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst wird. Dementsprechend konnten wir in dieser Legislaturperiode auch viele erforderliche Änderungen, z.B. den Stadtjäger, umsetzen und wollen auch in Zukunft an diesem Vorgehen festhalten.

  7. Die Brauchtumsträger sind eine wichtige Stütze in der ehrenamtlichen Arbeit. Sie stiften Gemeinsinn und schaffen Orte der Erinnerung. Dies unterstützen wir nach Kräften. Natürlich unterliegen auch historische Waffen strengen Auflagen und das halten wir für richtig.

FDP:

  1. Die Bundestagsfraktion der FDP hat die Verschärfungen des Waffengesetzes abgelehnt. Das begrüßen wir. Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen ging deutlich über die Vorgaben der europäischen Richtlinie hinaus. Diesen Aktionismus auf dem Rücken der rechtstreuen Waffenbesitzer lehnen wir ab und setzen uns für eine Rücknahme der Verschärfungen ein.

    Die großen Defizite im Bereich des illegalen Waffenhandels und -besitzes, etwa über das Darknet, oder die Problematik der Waffenherstellung mittels 3D-Drucker wird hingegen von CDU, SPD und Grünen völlig ignoriert.

  2. Die Verschärfungen führten zu völlig überflüssigen Belastungen für die Verwaltung. Unseren Berechnungen zufolge wird in Baden-Württemberg sich allein die nun zwingende Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung mit fast einer ganzen Planstelle zu Buche schlagen. Wir sind der Auffassung, dass die Verfassungsschutzämter Wichtigeres zu tun haben, als zu überprüfen, ob jeder Bürger, der einen Waffenschein beantragt, dort erfasst ist, und wollen diese Verschärfung wieder rückgängig machen. Zielführender und unbürokratischer wäre es, wenn umgekehrt nur in den Fällen erwiesener Verfassungsgegner das Verfassungsschutzamt sich mit einer Meldung an die zuständige Waffenbehörde wendet.

    Wir hören auch ansonsten immer wieder von Waffenbesitzern, dass Anträge und Prüfungen bei den zuständigen Behörden sehr lange dauern. Hier sehen wir Verbesserungspotenziale.

  3. Der Erwerb illegaler Waffen ist mit den Möglichkeiten des Darknets und der anonymen Bezahlung durch Kryptowährungen so einfach wie noch nie. Verbesserungen wird man nur erzielen, wenn entsprechende Darknet-Foren konsequent aufgespürt und die Betreiber der Foren und die Erwerber und Veräußerer der Waffen zur strafrechtlichen Verantwortung gezogen werden. Hierfür wollen wir die Polizei und Justiz im Bereich der Bekämpfung der Cyberkriminalität personell und materiell stärken, denn die Ermittlungen gerade auch in diesem Bereich sind sehr personal- und zeitintensiv.

  4. Nein, wir lehnen Waffenverbotszonen ab, weil sie nicht zu mehr Sicherheit, dafür aber zur Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer beitragen. Es ist bereits praktisch kaum überprüfbar, ob eine Person in einer Waffenverbotszone eine Waffe mit sich trägt oder nicht. Wenn jemand entschlossen ist, eine Waffe mitzuführen, wird ihn auch die Einrichtung einer Waffenverbotszone nicht davon abhalten. Auf der anderen Seite führen Waffenverbotszonen zu Einschränkungen für legale und rechtstreue Waffenbesitzer, die – auch ohne irgendeine kriminelle Absicht zu haben – mit den legal mitführbaren Waffen bestimmte Bereiche nicht betreten können.

  5. Schützenvereine sind aus dem Leben vieler Orte nicht wegzudenken. Im Ehrenamt leisten sie etwa großartige Jugendarbeit und erziehen junge Menschen frühzeitig zu einem verantwortungsvollen Umgang mit anderen Menschen und natürlich auch mit Waffen.

    Das Ehrenamt in all seinen Facetten ist uns Liberalen traditionell sehr wichtig. Eine Gesellschaft auf dem Wohlstandsniveau des Landes Baden-Württemberg ist ohne ehrenamtliches Engagement nicht lebensfähig. Einzelne, die sich ehrenamtlich engagieren, vor allem aber Vereine und Gruppen, die sich zu ehrenamtlichem Engagement zusammengeschlossen haben, leisten Tag für Tag Arbeit, auf die wir nicht verzichten können und die unsere Anerkennung und Unterstützung verdient. Gerade die Corona-Krise hat eindrucksvoll gezeigt, welches ehrenamtliche gesellschaftliche Potenzial in Baden-Württemberg besteht. Wir dürfen das ehrenamtliche Engagement nicht durch überzogene Anforderungen steuerlicher, datenschutzrechtlicher oder ordnungsrechtlicher Regelungen so weit erschweren, dass den Aktiven die Energie für ihre eigentliche Tätigkeit verloren geht. Dies gilt auch für das Schützenwesen.

    Durch die geltenden Waffengesetze und deren Vollzug wird das Ehrenamt im Schützenwesen im Speziellen unnötig behindert. Von der Umsetzung der waffenrechtlichen Vorstellungen der FDP würde daher das Schützenwesen profitieren.

  6. Für uns Freie Demokraten ist die Jagd gelebter Natur- und Artenschutz. Nur wer Lebensräume gestaltet, kann ihre natürlichen Ressourcen auch nachhaltig nutzen. Jäger sind Naturschützer und tun viel für die Artenvielfalt und Hege in Feld, Wald, Wiese, Fluss und See. Wir werden die Jäger und ihre Verbände bei ihrem meist ehrenamtlichen sachkundigen Einsatz für die Natur und den Artenschutz nach Kräften unterstützen. Ganz grundsätzlich wollen wir das baden-württembergische Jagd- und Wildtiermanagementgesetz mit seinen unzähligen Verboten überprüfen und umfassend novellieren. Wir wollen den „Zwei-Klassen-Naturschutz“ beenden und den Wolf, wie schon bisher Luchs und Auerwild, mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagement aufnehmen. Artenschutz in Kulturlandschaften funktioniert auch nicht ohne Prädatoren-Management: Der Kormoran muss im Dienste des Fischartenschutzes ebenso reguliert werden wie der Fuchs zum Schutz von Bodenbrütern. Wir werden Maßnahmen ergreifen, um den Bestand an Rehen und Wildschweinen waidgerecht im Rahmen zu halten und den Biber ins Jagdrecht aufnehmen. Die starre Jagdruhe im März und April, die sich nicht bewährt hat, wollen wir wieder durch artenbezogene Jagd- und Schonzeiten ersetzen.

  7. Das Sammeln (historischer) Waffen hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition. Gerade in den ländlichen Regionen zeigen Jäger, Schützen und Sammler ein beachtliches ehrenamtliches Engagement. Die Sammler historischer Waffen bewahren auf eigene Kosten wichtiges Kulturgut, für das in den Museen des Landes längst nicht überall Platz wäre. Dieses Engagement werden wir weiterhin unterstützen und stellen uns gegen Bürokratie und politisches Misstrauen gegenüber den berechtigten Interessen der Sammler von Waffen.

Bündnis 90/ Die Grünen:

1. Der Bundestag hat Ende Dezember 2019 zwar das Waffenrecht verschärft. Wir Grüne finden aber, dass die Änderungen nicht weit genug gehen. Bei der Zulassung von Waffen muss stärker das Kriterium berücksichtigt werden, ob der Waffenbesitzer die persönliche Eignung mitbringt. Ein brisantes Thema bleibt die Frage, wie und ob Waffen und Munition im privaten Bereich gelagert werden dürfen. Wir wollen einerseits den Schützensport und die Brauchtumspflege fördern und unterstützen. Es muss aber diskutiert werden, in welchem Umfang Waffen im privaten Besitz sein sollen. Weiteren Verschärfungen des Waffenrechts stünden wir auch im Rahmen entsprechender Länderinitiativen positiv gegenüber.

2., 3., 4. Aus unserer Sicht ist es notwendig, dass die Waffenbehörden engmaschiger kontrollieren. Dazu müssen die Behörden, die für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig sind, gut aufgestellt sein.  In Baden-Württemberg sind das die Kreispolizeibehörden und damit kommunale Behörden wie Landratsämter, Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen. Wir fordern den Bund auf, entschlossen gegen illegalen Waffenbesitz vorzugehen. Der Einrichtung von Waffenverbotszonen stehen wir positiv gegenüber.

5. Das Schützenwesen in Baden-Württemberg hat große Tradition und stellt zurecht ein schützenswertes immaterielles Kulturerbe dar. Der Schießsport fördert Körper und Geist, Ausdauer und Konzentration. Wir werden daher die Sportausübung und Traditionspflege nicht einschränken. Allerdings wollen wir den Gefahren durch privaten Waffenbesitz entgegenwirken.

6. Wir wollen die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) auf Landesebene so ausgestalten, dass die Artenvielfalt geschützt und bäuerlichen Familienbetrieben ein angemessenes Einkommen ermöglicht wird. Das streben wir auf allen Ebenen an. Das vorbildliche Kooperationsprojekt „Allianz für Niederwild“, bei dem der Landesjagdverband eine wichtige Rolle spielt, hat bereits Früchte getragen. Es hat dazu geführt, dass eine neue Agrarumweltmaßnahme in das FAKT-Programm aufgenommen wurde, um Niederwild und Bodenbrüter zu schützen. Das Biodiversitätsstärkungsgesetz hat mit der verbindlichen Umsetzung des Biotopverbunds weitere Türen geöffnet. In der kommenden Agrarförderperiode wollen wir weitere Mittel aus den Flächenzahlungen (erste Säule) in die Agrarumwelt (zweite Säule) umschichten. Ziel ist es, weitere Maßnahmen zu etablieren. An dieser Stelle gebührt der Jäger*innenschaft unser Dank für das große Engagement!

7. Wir schätzen die Traditions- und Kulturpflege durch das Sammeln kulturhistorischer Gegenstände. Zum einen entspricht es unserem Freiheitsverständnis, private Tätigkeiten und Hobbies nicht zu beschränken – es sei denn, dies ist zum Schutz hochrangiger Rechtsgüter notwendig und angemessen. Zum anderen liegen kulturhistorische Zwecke im öffentlichen Interesse. Wo keine Einschränkungen notwendig sind, um höherrangige Interessen zu schützen, werden wir uns daher gegen weitere Auflagen stellen.

Die Linke:

  1. DIE LINKE hat im Bundestag einige Aspekte des neuen Gesetzes kritisiert, beispielsweise die Meldepflicht für Dekorationswaffen, und die Anfragen beim Verfassungsschutz für die Vergabe von Waffenbesitzkarten für nicht zweckdienlich erklärt. Dieser zweite Punkt steht in engem Zusammenhang mit der Bekämpfung rechter Gewalt. So haben V-Leute des Geheimdienstes in der Vergangenheit wiederholt Waffen in die Nazi-Szene eingeschleust. 2015 beispielsweise stellte der hessische Verfassungsschutz dem mutmaßlichen Komplizen des Mörders von Walter Lübcke (Regierungspräsident Kassel) noch eine Unbedenklichkeitserklärung zum Erhalt einer Waffenbesitzkarte aus, obwohl dieser in der Nazi-Szene unterwegs war. DIE LINKE fordert deshalb, dass Polizei und Ordnungsbehörden bestehende Möglichkeiten besser nutzen, waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen, um Waffenbesitz bei Rechtsextremen zu unterbinden.

  2. Die Durchsetzung des Waffengesetzes durch die Behörden in Baden-Württemberg (und im Bund) hängt nach Ansicht der Partei DIE LINKE in erster Linie nicht von der diesbezüglichen Personalstärke ab. Effektive Strafverfolgung, insbesondere gegenüber rechtsextremen Waffenbesitzern, ist nur zu gewährleisten, wenn es in diesen Behörden selbst keine personellen Überschneidungen mit der rechtsextremen Szene gibt.

  3. Die Gesetze zur Verfolgung illegalen Waffenbesitzes sind ausreichend. Das Problem ist, dass die Waffen existieren. DIE LINKE tritt deshalb zunächst für ein Verbot der Kriegswaffenproduktion ein. Dafür setzen wir uns auch international ein.

  4. Wir sehen diese Fragestellung aus einer anderen Perspektive. So legt Waffengesetz §42(5) den nachholenden Charakter des Gesetzes dar. DIE LINKE tritt dafür ein, dass der Besitz von Waffen sowie das Tragen von Waffen im öffentlichen Raum noch stärker eingeschränkt werden, bevor damit Verbrechen begangen werden, nicht erst danach. DIE LINKE sieht die starke Zunahme des Kleinen Waffenscheins in den letzten Jahren in Baden-Württemberg sehr kritisch. Nach Auskunft des Innenministeriums in Stuttgart sind im Land über 93.000 Scheine ausgegeben (Ende 2017 noch knapp 75.000). Wenn Waffen im Umlauf sind, werden sie letzten Endes auch für schwere Verbrechen eingesetzt, das sehen wir nicht zuletzt in Ländern wie den USA.

  5. DIE LINKE sieht das Vereinswesen als Teil der Zivilgesellschaft und damit als gesellschaftlichen Stabilitätsfaktor. Ehrenamtliche Tätigkeit in diesem Zusammenhang ist zu würdigen.

  6. Für die Partei DIE LINKE ist bisher nicht der Eindruck entstanden, dass es Jägern in der Bundesrepublik Deutschland an Unterstützung mangeln würde.

  7. DIE LINKE unterstützt Sammlungen von Waffen und Munition zu kulturhistorischen Zwecken höchstens, wenn diese nicht privater Natur sind. Und am liebsten dann, wenn diese Sammlungen aufzeigen, zu welchen Verbrechen diese Waffen sowohl in staatlicher, als auch privater Hand bereits gedient haben.

Die Antworten der Parteien auf unsere Fragen zum Waffenrecht 2021 in Rheinland-Pfalz:

AfD:

  1. Wir sprechen uns für eine Änderung des Waffengesetzes aus, in dem die Änderungen, die nur kosmetischer Art sind, wieder zurückzunehmen sind. Das wären z.B. die Änderungen, die die Salut und Dekowaffen betreffen, sowie die Magazinbegrenzung auf 10 Schuss, womit es zu einer nachträglichen Kriminalisierung der Waffenbesitzer kommen kann, die Ausweitung der wesentlichen Bestandteile von Schusswaffen. Auch die 2018 eingeführte Änderung der Lagerung von Waffen, die dazu führte, dass nur noch weitaus teurere Tresore ab diesem Zeitpunkt zugelassen wurden. All diese Punkte machen unser Land nicht sicherer, da der legale Waffenbesitz in der Kriminalstatistik nahezu keine Rolle spielt.

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  3. Hier sollte die Zahl der Grenzkontrollen erhöht werden, sowie Stichpunktkontrollen und Schleierfahndung durchgeführt werden, um der kontinuierlichen Einfuhr illegaler Kriegswaffen vorzubeugen. Sowie eine Ausweitung der Befugnisse im Bereich der organisierten Kriminalität.

  4. Nein, denn die Einrichtung solcher Zonen greifen das tatsächliche Problem nicht auf, sinnvoller wäre die Überprüfung deliktrelevanter Personen und Gruppierungen, da sich diejenigen, die sich mit unlauteren Absichten und Waffen in der Öffentlichkeit bewegen, diese zum einen illegal tragen und sich auch an eine solche Zone nicht halten werden. Das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit ist hierzulande so streng geregelt, dass es solcher Zonen nicht bedarf. Auch durch diese Waffenverbotszonen wird Deutschland und Rheinland-Pfalz nicht sicherer.

  5. Generell sollte darauf verzichtet werden die legalen Waffenbesitzer pauschal zu kriminalisieren oder als potenzielle Amokläufer unter Verdacht zu stellen.

  6. Das Thema Jagd ist ein sehr tiefreichendes und komplexes Thema, hier haben wir eine umfassende Antwort an den LJV RLP gegeben. In aller Kürze wollen wir an dieser Stelle einige Punkte daraus aufgreifen.
    · Aufhebung des Verbots von Nachtzieltechnik auch mit Infrarotaufhellung
    · Munitionsauswahl sollte den Jägern überlassen werden
    · Schießtraining für Bewegungsjagden, in Kooperation mit den Schützenvereinen
    · Abschaffung der Jagdsteuer
    · Jagdzeitausweitung für gebietsfremde invasive Arten
    · Einwirkung auf die Kommunen, um Jagdgebrauchshunde generell von der Hundesteuer zu befreien
    · Wolf ins Jagdrecht aufnehmen, Begrenzung der Wolfszahl, Gebietszuweisung für Wölfe
    · Aufhebung der Einstandsgebietsregelung für das Rotwild
    · uvm

  7. Die AfD würde die Vereinfachung der Beantragung einer roten Sammler WBK unterstützen, sowie die kulturhistorische Bedeutsamkeit generell über das Jahr 1945 auszuweiten und Sammelgebiete nicht übermäßig einzuschränken, nur so können bedeutsame Werte bewahrt werden. Im Zuge des 2005 weggefallen Erbenprivilegs werden verstärkt Waffen zur Einziehung und Vernichtung abgegeben, bei historisch bedeutsamen Stücken sollte es den Sammlern ermöglicht werden diese Stücke zu erwerben so dass diese nicht der Vernichtung zugeführt.

Bündnis 90 / Die Grünen

  1. Immer wieder zeigen furchtbare Anschläge, dass Schusswaffen und Munition immer noch in die falschen Hände geraten, teilweise ganz legal. Auch bei der Amokfahrt in Trier wurde zuletzt scharfe Munition gefunden. Das in 2020 geänderte Waffengesetz hinkt einer wirksamen Gefahrenvorsorge hinterher. Wir GRÜNE fordern daher striktere Regeln für Anträge auf Waffenerlaubnisse und mehr Kontrollen von privaten Waffen- und Munitionsbeständen. Munition soll künftig nur noch gelagert werden, wo auch geschossen werden darf. Denn es darf nicht sein, dass scharfe Munition leicht zugänglich im Auto oder im Nachtschrank gefunden wird. Zudem muss der legale Online-Handel mit Waffen massiv eingeschränkt werden.

  2. Für die Kontrollen des Waffenbesitzes sind die Kommunen zuständig. Hier muss intensiver eine Überprüfung der Bestände erfolgen. Die Kontrolldichte muss erhöht werden und das Land muss Kommunen dafür die entsprechende Unterstützung gewähren.

  3. Wie das aktuelle Lagebild zur Waffenkriminalität vom BKA (2019) zeigt, ist es immer noch viel zu einfach, illegal an Waffen zu kommen. Insbesondere Rechtsextreme und Reichsbürger*innen müssen konsequent und schnell entwaffnet werden. Denn Waffen in ihren Händen, stellen eine erhebliche Gefahr dar. Das Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts von 2018 hat bestätigt, dass Reichsbürger*innen auf gar keinen Fall Waffen besitzen dürfen. Wir GRÜNE fordern daher, alle Genehmigungen für Waffen und sprengstoffähnliche Materialien zu widerrufen und Waffen und Munition sicherzustellen, die im Besitz von Nazis und Reichsbürger*innen sind. Dafür brauchen wir eine Kontrolloffensive im ganzen Land.

    Bei Personen, die im Netz zu Gewalt aufstacheln oder mit dieser drohen, bestehen erhebliche Bedenken, ob sie die erforderliche Zuverlässigkeit für eine Waffe besitzen. Hier müssen die Kontrollbehörden in einem intensiven Austausch mit Polizei und Verfassungsschutz prüfen, ob die Waffenerlaubnis zu widerrufen ist.

  4. Die Hürden für die Einrichtung von Waffenverbotszonen iSd § 42 Abs. 5 WaffG sind hoch. Wahrscheinlich haben auch deswegen nur wenige Bundesländer bzw. Stadtstaaten – z.B. Hamburg, Bremen und Sachsen – von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Eine Voraussetzung für die Errichtung solcher Zonen ist, dass statistisch belegte Kriminalitätsschwerpunkte vorliegen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann aber statistisch nicht belegt werden, dass an einem bestimmten Ort vermehrt Straftaten mit Waffen begangen werden. Folglich ist die Einrichtung von Waffenverbotszonen iSd § 42 Abs. 5 WaffG in Rheinland-Pfalz derzeit nicht möglich.

    Selbst wenn dies möglich wäre, sehen wir GRÜNE solche Zonen kritisch. Denn zum einen ist es bereits jetzt auf Grundlage des rheinland-pfälzischen Polizeigesetzes möglich, Personen an Orten zu kontrollieren, von denen erfahrungsgemäß davon auszugehen ist, dass dort Straftaten geplant oder verübt werden. Und zum anderen ist eine Verbotsregelung nur sinnvoll, wenn sie vollzogen werden kann. Die Möglichkeit eines solchen Vollzugs müsste erst einmal geprüft werden. Hinzu kommt, dass durch Waffenverbotszonen auf keinen Fall Handlungen des Alltags, wie etwa der Kauf eines Bestecksets, kriminalisiert werden dürfen.

  5. Für den sozialen Zusammenhalt und eine starke Bürger*innengesellschaft ist das freiwillige Engagement rheinland-pfälzischer Bürger*innen unentbehrlich. Viele Aufgaben unserer Gesellschaft sind nicht zu bewältigen ohne die Stärke einer Zivilgesellschaft, die Defizite erkennt, bei Problemen anpackt und zur Lösung beiträgt. Menschen engagieren sich für Dinge, die ihnen wichtig sind und tragen auf diese Weise sehr viel zum Gemeinwohl und zur Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger bei.

    Es ist eine wichtige Aufgabe aller Verwaltungsebenen, das bürgerschaftliche Engagement in all seinen Facetten zu unterstützen. Es ist uns ein Anliegen, dass ehrenamtlich tätige Menschen die dafür nötige Qualifikation erwerben können, Anerkennung erfahren, durch hauptamtliche Koordinierung unterstützt werden und bei der Suche nach einer passenden Aufgabe Hilfestellung bekommen. Ehrenamt braucht Hauptamt, damit zivilgesellschaftliches Engagement dauerhaft gestärkt wird.

    Wir wollen die Gewinnung von Freiwilligen, ihre Qualifizierung und Koordinierung, ihre Begleitung, die Anerkennung und Absicherung ihrer Tätigkeit durch geeignete Förderprogramme und die Einrichtung von weiteren Freiwilligenagenturen unterstützen. Für die Ehrenamtskarte als Teil der Anerkennungskultur werden wir weitere Partner gewinnen.

    Den Sport in Rheinland-Pfalz, insbesondere die zahlreichen verschiedenen Vereine, wollen wir durch eine Zurverfügungstellung von hohen Mitteln an den Landessportbund Rheinland-Pfalz stärken.

  6. Unser Ziel ist eine ökologische und waldfreundliche Jagd, welche die Aspekte des Tierwohls verstärkt berücksichtigt. Dies gilt auch für die notwendige Anpassung der Reh- und Rotwildbestände an die ökologische Tragfähigkeit der bereits geschädigten Wälder. Es braucht obligatorische und wiederkehrende Vegetations- und Populationsgutachten für Reviere, um die Vorgaben und Abschussregelungen an die tatsächliche Situation anzupassen.

    Außerdem wollen wir die Anlage von Wildäsungsflächen, Wildruhezonen sowie Verbissschutz im Forst verstärkt fördern. Nur so kann naturnahe Waldbewirtschaftung durch Naturverjüngung gelingen und eine gesunde Wildpopulation erreicht werden. Wir wollen im Dialog mit den Jagd-, Wald-, Umwelt- und Tierschutzverbänden das Jagdrecht mit Blick auf Totschlagfallen, den Abschuss von Haustieren und toxischer Bleimunition überarbeiten.  Wir setzen auf eine Aus- und Weiterbildung in der Jagd, die insbesondere den Tierschutz im Blick hat.  Tiere müssen auch bei der Jagd schnell und ohne unnötiges Leid getötet werden. Deswegen fordern wir die Einführung von verpflichtenden, qualitativen Schießnachweisen für alle Jäger*innen, die an Bewegungsjagden in Rheinland-Pfalz teilnehmen.

  7. Das Waffengesetz differenziert beim Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zwischen verschiedenen Personengruppen. Waffen- oder Munitionssammler werden in § 17 WaffG berücksichtigt. Dadurch wird dem Sammeln von Waffen und Munition für kulturhistorische Zwecke bereits jetzt Rechnung getragen. Während diese differenzierte Vorgehensweise unterstützt wird, sollen die grundsätzlichen Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition nicht herabgesenkt werden.

Die Linke

  1. Nein, aus unserer Sicht ist aktuell keine weitere Novellierung nötig.

  2. Das Waffengesetz ist aus unserer Sicht wichtig, um die öffentliche Ordnung zu schützen und Waffenbesitz zu reglementieren. Mit der Änderung des Gesetzes wurden weitere, engmaschigere Kontrollmechanismen, bis hin zur Abfrage beim Verfassungsschutz, beschlossen. Dies sind neue Aufgaben für die öffentliche Verwaltung. Eine Erhöhung des Personalbestandes hat aus unserer Sicht jedoch nur unzureichend stattgefunden. Die besten Gesetze sind nichts wert, wenn ihre Einhaltung nicht ausreichend kontrolliert wird.

  3. Illegale Waffen sind aus unserer Sicht ein großes Problem und haben in unserer Gesellschaft keinen Platz. Wir wollen, dass die Abgabe illegaler Waffen dauerhaft kosten- und straffrei möglich ist. Funde und Erbschaften dürfen nicht zur Kriminalisierung führen, vorausgesetzt, diese Waffen sind nicht bei der Begehung von Straftaten eingesetzt worden.

  4. Wir können die Debatte um temporäre oder dauerhafte Waffenverbotszonen nur bedingt nachvollziehen: Aus unserer Sicht haben Waffen im öffentlichen Raum grundsätzlich nichts verloren. Hinzu kommt die juristische Schwierigkeit, waffenähnliche Gegenstände rechtssicher zu definieren: Dient ein Hammer dem Zweck, einen Nagel in die Wand zu schlagen oder sollen damit Menschen verletzt werden? Waffen sollten im Rahmen der heutigen gesetzlichen Möglichkeiten für Sport- und Jagd verwendet werden dürfen.

  5. DIE LINKE steht grundsätzlich für die Unterstützung von Vereinen und Verbänden, die sich um das Gemeinwesen kümmern. Das schließt den Schießsport ein. Uns erreichen immer wieder Klagen von Sportschützen über mangelnde Ausstattung der Vereinsheime und schier endlose Genehmigungsverfahren bei Umbauten der Schießstände.  Wir wollen Vereinen und damit auch den Schützen, das Vereinsleben erleichtern und die Ausübung des Sports unterstützen – dabei müssen die berechtigten Interessen anderer Bevölkerungsteile gleichwertig berücksichtigt werden.

  6. Jäger*innen üben ein Hobby aus – und sie erfüllen wichtige Aufgaben. Sie haben deshalb Anspruch darauf, insbesondere bei ihren gemeinnützigen Tätigkeiten unterstützt zu werden. Deswegen würden wir uns mehr Hilfe bei der Seuchenbekämpfung, bspw. ASP, wünschen. Aber auch die Jagd muss sich um gesellschaftliche Akzeptanz und die Verkleinerung des ökologischen Fußabdrucks bemühen: waldverträgliche Bestandsgrößen, die Verwendung nachhaltiger Materialien beim Bau von Hochständen und die Entwicklung und Nutzung bleifreier Munition sind dafür Stichworte.

  7. Das Sammeln historischer Waffen und Munition ist ein privates Hobby, dessen Ausübung aus unserer Sicht ebenso legitim wie das Sammeln von Gemälden oder alten Autos ist. Wir wollen, dass von solchen Sammlungen keine Gefahren für Anwohner*innnen ausgehen und sehen ansonsten keine Notwendigkeit zu weiteren Reglementierungen. Ebenso wenig notwendig ist, für die Ausübung dieses Hobbies weitere Unterstützung aus öffentlichen Mitteln zu gewähren.

SPD:

  1. Mit dem 3. WaffRÄndG wurden wichtige und richtige Verbesserungen im Bereich des Waffenrechts und des Waffenregistergesetzes vorgenommen. Insbesondere die Änderungen im Bereich der Zuverlässigkeitsprüfung, die Ausweitung von Meldepflichten und die erleichterte Möglichkeit der Einrichtung von Waffenverbotszonen sehen wir als wichtige Anpassungen. Wir begrüßen die Änderungen als Schritt zu mehr Sicherheit in diesem Bereich, gerade unter den Eindrücken der Vorfälle der vergangenen Jahre. Positiv herauszuheben ist dabei, dass damit ganz nüchtern notwendige Regelungen getroffen wurden, ohne dabei jedoch das Thema Waffen und die jeweiligen Akteure mit einem Generalverdacht zu verknüpfen. Nun gilt es die vorgenommenen Änderungen wirksam und mit prüfendem Auge umzusetzen, damit notfalls an bestimmten Stellen nachjustiert werden kann.

  2. Auch wenn die Gesetzgebungskompetenz für das Waffenrecht dem Bund obliegt, sind die Länder für den Vollzug des Waffengesetzes zuständig. Im Bereich der unteren Waffenbehörden liegt die Zuständigkeit bei den Verwaltungen der Landkreise und der kreisfreien Städte. Aus unserer Sicht ist eine gute Ausstattung, insbesondere in Form von Personal in diesem sensiblen Thema von äußerster Wichtigkeit. Nur so kann garantiert werden, dass alle Verwaltungsaufgaben z.B. im Zusammenhang mit der Erteilung einer Waffenbesitzkarte sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt werden. Als Teil der kommunalen Selbstverwaltung ist die Personalpolitik jedoch Aufgabe des kommunalen Aufgabenträgers. Im Bereich der oberen Waffenbehörde, der ADD, sehen wir die Behörde gut aufgestellt. Selbstverständlich müssen die mit der Gesetzesänderung einhergehenden Neuerung sorgsam in der Praxis begutachtet und bei Bedarf auf Behördenebene nachgesteuert werden. 

  3. Waffen gehören nicht in falsche Hände. Allein schon, weil letztlich jede schussfähige Waffe in nicht berechtigten Händen eine potenzielle Gefahr darstellen kann. Jede Form waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Reichsbürgern und anderen Extremisten stellt daher aus unserer Sicht bereits für sich genommen eine abstrakte Gefahr dar. In diesem Sinne muss konsequent dafür Sorge getragen werden, diesem Personenkreis waffenrechtliche Erlaubnisse von vornherein zu versagen oder zu entziehen.  Sogenannte Amnestieverfahren haben sich in der Vergangenheit als positive Maßnahme bei der Bekämpfung illegaler Waffen bewährt und so dafür gesorgt, dass weniger illegale Waffen in unserem Land vorzufinden sind. Die Fortführung des konsequenten Vorgehens der Polizei in Rheinland-Pfalz gegen alle Formen der Waffenkriminalität ist dringend erforderlich. Dabei müssen auch neuere Phänomene wie der illegale Waffenerwerb im Internet bzw. Darknet im Fokus der Ermittlungskräfte stehen. Um optimale Voraussetzungen für die Polizei zu schaffen, hat die SPD-geführte Landesregierung in den letzten Jahren für eine bestmögliche Ausstattung der Polizei gesorgt. Diesen Weg werden wir weiter ausbauen und so in der nächsten Legislaturperiode beispielsweise personell auf die Zahl von 10.000 Polizeibeamtinnen und -beamten kommen.

  4. Die Einrichtung von Waffenverbotszonen kann besonders in sensiblen Bereichen angebracht und hilfreich sein, um potenziell gefährliche Situationen für die Zukunft zu entschärfen. Mit der Aufnahme von Informationen über Tatwaffen in die polizeiliche Kriminalstatistik wurde 2020 der Grundstein für eine Analyse gelegt, ob es besonders gefährdete Bereiche gibt. Mit der zuletzt vorgenommenen Änderung des Waffenrechts wurde zudem die Einrichtung solcher Zonen erleichtert. Unabhängig vom Ort einer solchen Zone kommt es aus unserer Sicht jedoch bei einer potenziellen Einrichtung maßgeblich aber auf praktikable Umsetzungen an. Solche Zonen und die darin geltenden Regeln müssen zum Beispiel tatsächlich überwacht und sanktioniert werden können. Andernfalls verkämen entsprechende Festlegungen zu reinen Symbolakten, die auf kurz oder lang bei der Bevölkerung keine Akzeptanz finden würden. Es gilt also wenn, dann praktikable Lösungen zu finden. Konkrete Pläne für eine Einrichtung bestehen aktuell nicht.

  5. Rheinland-Pfalz ist Spitzenreiter im Ehrenamt. Rund die Hälfte der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer engagieren sich ehrenamtlich. Unsere Gesellschaft ist ohne das vielfältige ehrenamtliche Vereinsengagement nicht vorstellbar. Dabei ist aus unserer Sicht Aufgabe des Landes gute Rahmenbedingungen bereitzustellen, damit das Ehrenamt darin aufgehen und sich entfalten kann. Die Förderung und Stärkung des ehrenamtlichen Engagements ist und bleibt einer unserer zentralen politischen Schwerpunkte. Wir schaffen ein Digitales Zuhause für das Ehrenamt. Ein digitales Haus, in dem Ehrenamtliche alles finden, was sie für ihr Engagement brauchen. Eine Online-Plattform, das von Handreichungen über Leitfäden bis hin zu einem Expertinnenpool von Organisationen reicht, die bei der Planung eigener Veranstaltungen und Projekten unterstützt. An bestehenden und bewährten Formen, wie die Ehrenamtskarte und die Jubiläums-Ehrenamtskarte wollen wir festhalten und diese ausbauen. Die guten Erfahrungen aus dem ersten digitalen Ehrenamtstag 2020 werden wir auswerten und für die Zukunft nutzen. Ein von uns gleichzeitig angestrebter Ausbau der Sportförderung kommt nicht nur den Schießsportanlagen zugute, sondern dient auch der Würdigung der Ehrenamtlichen. Mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie gilt es aus unserer Sicht die Vereine dieses Landes in die Lage zu versetzen, über attraktive Angebote Neumitglieder zu gewinnen. Auch hier wird es Aufgabe des Landes sein, mit geeigneten Maßnahmen entsprechende Unterstützung zu leisten, damit die rund 6.000 – größtenteils vom Ehrenamt getragenen – Vereine auch in Zukunft eine feste Säule eines starken Zusammenhalts in unserem Land bilden können.

  6. Unser gemeinsames Ziel liegt im Erhalt unserer Wälder und in ihrer Ertüchtigung für die Zukunft, insbesondere für die Folgen des Klimawandels. Auch als Ort von Biodiversität und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen spielen Wälder eine große Rolle. Die Jagd kann diesem Ziel - artenreiche und stabile Wälder – dienen. Dabei ist ihr Beitrag gerade in der Phase der Wiederbewaldung besonders wichtig. Bereits mit der Walderklärung im letzten Jahr haben die SPD-geführte Landesregierung und Verbände gezeigt, dass sie sich ihrer Verantwortung für den Wald bewusst sind. Auch das Strategiepapier "Waldumbau, Wild und Jagd im Zeichen des Klimawandels" wurde mit den relevanten Akteuren entwickelt. Wir unterstützen das Papier, seine Maßnahmen und deren Umsetzung ausdrücklich. Insbesondere müssen alle Beteiligten vor Ort das geltende Jagdrecht konsequent anwenden und seine Instrumente nutzen. Dabei spielen Intervall- und Schwerpunktbejagung eine wesentliche Rolle. Zudem sollte die Jagd möglichst störungsarm erfolgen und insbesondere die Zuwachsträger angemessen berücksichtigen. Das Artensterben und der damit einhergehende Verlust an biologischer Vielfalt ist eines der zentralen Probleme unserer Zeit. Förderprogramme wie der Vertragsnaturschutz können einen Beitrag zur Eindämmung dieses Problems und somit zum Erhalt der betroffenen Arten sowie zur Erholung der Bestände leisten. Sie sollen Lebensräume schaffen bzw. vernetzen, die ohne diese Programme nicht oder nicht in ausreichendem Umfang in der jeweiligen Region vorhanden wären. Wie auch bei anderen Förderprogrammen der öffentlichen Hand ist grundsätzlich eine angemessene Dokumentation und Kontrolle erforderlich. Der Vertragsnaturschutz hat eine gute Tradition in Rheinland-Pfalz. Dennoch sind immer wieder Anpassungen notwendig. Eine Evaluation der bestehenden Programme und ihrer Regelungen unter Einbeziehung der Expertise der Verbände in der nächsten Legislaturperiode halten wir für sinnvoll.

  7. Aktuell sind in diesem Bereich keine konkreten Maßnahmen geplant.

Waffenrecht und Landtagswahlen 2021: Zusammenfassung zu den Antworten der Parteien

Zuerst fällt in der Übersicht der Antworten eines auf: Deutschland ist ein föderaler Staat. Das scheint selbstverständlich, man muss es sich aber immer wieder vergegenwärtigen. Denn einige der Antworten unterscheiden sich durchaus von den Ansichten der jeweiligen Partei im Bund oder aber auch von den Antworten der Parteien in den beiden befragten Ländern untereinander. Beispiel: Während die Linke in Baden-Württemberg das private Sammeln von Waffen komplett ablehnt, vergleicht die Partei in Rheinland-Pfalz das Hobby mit dem Sammeln anderer Gegenstände und möchte grundsätzlich keine weiteren Reglementierungen.
Die Grünen zeigen sich – gerade in Baden- Württemberg – dem Legalwaffenbesitz deutlich aufgeschlossener gegenüber, als dies die Programmatik der Partei im Bund erwarten ließe. Dies mag insbesondere damit zusammenhängen, dass die Partei hier als Seniorpartner in Regierungsverantwortung steht. Das zeigt aber eines: Der Wähler kann bei Landtagswahlen nicht ohne weiteres von geschlossenen, bundesweiten Parteipositionen ausgehen. Das macht es unerlässlich, bei Wahlen in den Ländern und Kommunen jeweils umgeimmer die spezifischen Positionen einzuholen, bevor man sein Kreuz macht.

Insgesamt jedoch zeigt sich die Programmatik bezüglich des Waffenrechts über beide Länder hinweg in den Parteien so, wie der informierte Beobachter es vermutlich von Anfang an auch vermutet hätte: AfD und FDP sprechen sich tendenziell für Liberalisierungen im Waffenrecht aus. CDU und SPD sind mit den aktuellen Regelungen recht zufrieden und möchten maximal an einigen Stellschrauben Änderungen vornehmen. Grüne und Linke sehen den Legalwaffenbesitz hingegen – zumindest in Teilen – durchaus kritisch.