
Sportliches Schießen in Deutschland ist, wie könnte es im Urland der Bürokratie auch anders sein, gesetzlich geregelt: § 15a des Waffengesetzes (WaffG) verfügt seit einigen Jahren: "Sportliches Schießen liegt dann vor, wenn nach festen Regeln einer genehmigten Sportordnung geschossen wird. [...] Schießübungen des kampfmäßigen Schießens, insbesondere die Verwendung von Zielen oder Scheiben, die Menschen darstellen oder symbolisieren, sind im Schießsport nicht zulässig. Das Bundesverwaltungsamt entscheidet über die erstmalige Genehmigung und die Änderung der Teile der Sportordnungen von Verbänden und Vereinen."
Das war nicht immer so. Die Grundfassungen des heute gültigen Waffengesetzes, der dazu gehörenden Waffen-Verordnung und der Waffenverwaltungsvorschriften entstanden in den 1970er Jahren. Erst nach dem Amoklauf von 2002 in Erfurt, der − je nach Sichtweise − mit legalen Sportwaffen verübt wurde, schaltete sich der Staat massiv in die grundgesetzlich eigentlich garantierte Autonomie des Sports ein. Seither ist prinzipiell das Sportschießen mit erwerbscheinpflichtigen Schusswaffen mit einem faktischen Vereinszwang gekoppelt: Nach § 14 Abs. 2 WaffG erkennt die Behörde ein Bedürfnis nur für Mitglieder eines Schießsportvereins an, der wiederum einem staatlich anerkannten Schießsportverband angehört. Was dieser nachweisen muss, ist in § 15 WaffG geregelt. Und hier gibt es einige nicht leicht zu überwindenden Hürden für die diversen Verbände – gut zwei Dutzend gibt es in Deutschland, aber nur ein kleiner Teil davon (den wir hier vorstellen wollen) schaffte bisher die staatliche Anerkennung:
Das Waffengesetz regelt in § 15, welche deutschen Schießsportverbände staatlich anerkannt werden

Zitat: "Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der
- 1. wenigstens in jedem Land, in dem seine Sportschützen ansässig sind, in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,
- 2. mindestens 10.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder insgesamt in seinen Vereinen hat,
- 3. den Schießsport als Breitensport und Leistungssport betreibt,
- 4. a) auf eine sachgerechte Ausbildung in den schießsportlichen Vereinen und
- b) zur Förderung des Nachwuchses auf die Durchführung eines altersgerechten Schießsports für Kinder oder Jugendliche in diesen Vereinen hinwirkt,
- 5. der regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisiert oder daran teilnimmt,
- 6. der den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten Schießsportordnung organisiert und
- 7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese
a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,
b) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der letzten 24 Monate vor Prüfung des Bedürfnisses (...) führen (...)
c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige Schießstätten nachweisen.
Damit wurden den anerkannten Verbänden quasi per Nebensatz auch zahlreiche Pflichten und Aufgaben wie Jugendarbeit, Wettkampfteilnahme und Kontrolle der anderen Mitglieder auf Einhaltung der Gesetze zugewiesen, auch sind ausgetretene Mitglieder mit erlaubnispflichtigen Waffen unverzüglich der Waffenbehörde zu melden. Von der für viele Organisationen schon kaum nachzuweisenden Mitgliederzahl von mindestens 10.000 mal abgesehen: Damit wäre, Stand 2003, etwa das populäre TV-Spektakel Biathlon kein anerkannter Schießsport mehr gewesen, auch die international erfolgreichen deutschen Schützen in Wettbewerben wie Bianchi-Cup oder Silhouette hätten um ihre Anerkennung und die damit verbundenen Bedürfnisse zum Waffenerwerb und -besitz bangen müssen. Daher gab es eine Ausnahme:
(2) Von den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1, 2 oder 4 Buchstabe b kann abgewichen werden, wenn die besondere Eigenart des Verbandes dies erfordert, öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und der Verband die Gewähr dafür bietet, die sonstigen Anforderungen nach Absatz 1 an die geordnete Ausübung des Schießsports zu erfüllen. Ein Abweichen von dem Erfordernis nach Absatz 1 Nr. 2 ist unter Beachtung des Satzes 1 nur bei Verbänden zulässig, die mindestens 2.000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder in ihren Vereinen haben.
Nachdem das BVA sich aber immer wieder Zeit bei den Genehmigungen von Sportordnungs-Änderungen wegen des "Fehlens des öffentlichen Interesses" ließ (die teilweise durch Vorgaben der internationalen Schießsport-Organisationen zwingend notwendig waren), klagten die vier Verbände DSB, BDS, BDMP und DSU vor dem Verwaltungsgericht Köln, das am 13. Februar 2014 das BVA in seine Schranken und zurück auf das Grundgesetz verwies, wie dieses Zitat aus dem Urteil zeigt:
„Die Forderung eines besonderen öffentlichen Interesses im Sinne einer restriktiven Auslegung [...] würde erheblich in die durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützte Selbstbestimmung über die eigene Organisation und die spezifische vereinsrechtliche Tätigkeit eingreifen, [...] ohne dass bislang dies rechtfertigende öffentliche Belange ersichtlich sind. Denn bei einer derartigen Genehmigungspraxis wäre eine Fortentwicklung des Schießsports in Deutschland weitgehend ausgeschlossen. Insoweit hilft es letztlich nicht weiter, dass nach Auffassung des BVA etwa die Anerkennung neuer olympischer Disziplinen durchaus im öffentlichen Interesse liegen kann. Denn auch derartige Disziplinen entwickeln sich – wie seitens der Schießsportverbände ausgeführt worden ist – oft erst über einige Jahre oder Jahrzehnte. Schließt man derartige Entwicklungen in Deutschland jedoch aus, könnten entsprechende Innovationen allenfalls über das Ausland Eingang in deutsche Schießsportordnungen finden, wobei sich zudem die Frage stellen würde, inwieweit allein schon die Existenz einer international geschossenen Disziplin ein besonderes öffentliches Interesse begründen könnte.“
Seither klappt das Zusammenspiel zwischen den Sportordnungs-Änderungen beantragenden Verbänden und dem BVA offenbar ganz pragmatisch: Die Verbände sammeln die für meist das nächste Sportjahr anfallenden Änderungswünsche, reichen diese ans BVA ein. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn das Bundesverwaltungsamt nicht binnen drei Monaten nach Zugang aller erforderlichen Prüfunterlagen Änderungen verlangt oder dem betroffenen Verband mitteilt, dass die Prüfung aus anderen wichtigen Gründen nicht abgeschlossen werden kann. Aktuell meldet etwa der BDMP, dass die letzten gemeldeten Änderungswünsche Anfang Juli genehmigt wurden und die neuen Regeln daher ab sofort verbandsweit gelten.
Die derzeit 9 nach §15 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverbände


Deutscher Schützenbund (DSB): Der 1861 gegründete und 1951 wiedergegründete DSB mit Sitz in Wiesbaden hat aktuell knapp 1,35 Millionen Mitglieder in 20 Landesverbänden und in knapp 14.000 Vereinen. Der Schwerpunkt des Sportprogramms liegt (durch die Mitgliedschaft im Weltverband ISSF) bei den auch international ausgetragenen olympischen Schießdisziplinen vom Luftgewehr über Schnellfeuerpistole bis zu Trap und Skeet mit der Flinte. Im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ist der DSB der einzige Schießsportverband und stellt somit auch die Olympiastarter. Aber es gibt auch reine Breitensportwettbewerbe wie etwa das Aufgelegt-Schießen, Zentralfeuerpistole oder das Ordonnanzgewehr- oder Schwarzpulverschießen. Eine Besonderheit beim DSB ist die vom BVA ebenfalls genehmigte Liste B der über 500 Disziplinen, die die 20 DSB-Landesverbände nur regional anbieten (siehe gesonderter Beitrag bei all4shooters.com). Die Sportdisziplinen des DSB werden auf der Website kurz vorgestellt, die komplette Sportordnung ist ebenfalls hier abrufbar.


Bund Deutscher Sportschützen (BDS): Der 1975 gegründete und aktuell etwas über 100.000 Mitglieder starke Verband mit Sitz in Ahrensfelde bei Berlin hat 13 Landesverbände mit etwa 3.000 Vereinen. Der BDS betreibt hauptsächlich Großkaliber-Wettbewerbe mit Lang- und Kurzwaffen, seit einigen Jahren zum Beispiel auch das Field Target-Schießen mit Luftgewehren und vertritt die deutschen Interessen dieser internationalen Verbände: der International Practical Shooting Confederation (IPSC), dann der Association Européenne de Tir sur Silhouettes Métalliques (AETSM) sowie der International Metallic Silhouette Shooting Union (IMSSU) und schließlich der European Field Target Federation (EFTF) sowie der World Field Target Federation (WFTF). Der größte Teil der Sport-Aktivitäten findet in den BDS-Standarddisziplinen statt (allein etwa 10.000 Starts bei den Deutschen Meisterschaften), einige Wettbewerbe entsprechen auch den Regeln des DSB, was Mitglieder in beiden Verbänden mit ihrem Waffenbestand ausnutzen können. Daneben gibt es aber auch einzigartige BDS-Bereiche (im Vergleich zu anderen Verbänden) wie Westernschießen, Steel Challenge und Speed Steel. Wer es genauer wissen will, findet viele weitere Infos auf der BDS-Website wie auch in der beim BVA abrufbaren umfangreichen Schießordnung (nach einzelnen Bereichen sortiert).


Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP): 1979 in Paderborn (auch heute noch Sitz) gegründet, hat zurzeit etwas über 40.000 Mitglieder. Die meisten Mitglieder rekrutierten sich anfangs aus aktiven Soldaten, Reservisten, Angehörigen der Polizeieinheiten des Bundes und der Länder, sowie Beamten vom Zoll oder der Justiz – Personen, die aus beruflichen Gründen Umgang mit Waffen hatten. Heute ist der Zugang offener gestaltet. Organisatorisch ist der BDMP in seine 13 Landesverbände gegliedert. Die Sportler sind im Gegensatz zu anderen Verbänden aber direkte Verbandsmitglieder im BDMP, sie benötigen keine gesonderte Mitgliedschaft in einem Schützenverein. Daher gibt es im BDMP relativ viele Einzelmitglieder, die weder einem Verein noch einer der knapp 1.000 BDMP-Schießleistungsgruppen (SLG) angehören. Die Schießdisziplinen im BDMP spiegeln die militärischen Wurzeln wider, es gibt enge Kontakte nach England, in die USA und nach Israel. Allerdings wurde das Regelwerk weitgehend an den zivilen, sportlichen Einsatz angepasst. Es gibt viele Dienstwaffen-Disziplinen, Zielfernrohr-Wettbewerbe, Long Range-Schießen und aus dem internationalen Bereich übernommene Kurzwaffen-Disziplinen wie PPC 1500 oder den Bianchi-Cup. Die BDMP-Website liefert weitere Infos und Kontaktadressen, das aktuelle Schießhandbuch ist ebenfalls dort abrufbar.


Deutsche Schießsport-Union (DSU): Mit etwa 20.000 Mitgliedern in 485 Vereinen (Stand Ende 2024) bietet die 1984 gegründete DSU ein umfangreiches Programm an Schießsport-Disziplinen an. Die Bandbreite geht dabei vom Schwarzpulver-Schießen über moderne Handfeuerwaffen-Wettbewerbe, Druckluftwaffen und Zimmerstutzen bis zu Schwarzpulver-Waffen und (Modell-)kanonen. Dem Waffengesetz entsprechend, ist auch die DSU ein vom Bundesverwaltungsamt anerkannter Verband. Die Geschäftsstelle der zentral organisierten DSU und damit auch der Sitz befindet sich in Weißenthurm, unweit von Koblenz, in Rheinland-Pfalz. Als Besonderheit im Wettkampfgeschehen in Deutschland richtet die DSU einen Ligawettbewerb aus, der auf dem heimischen Schießstand ausgetragen werden kann und sich über 6 Monate erstreckt. Für alle Mitglieder, aber auch jeden Interessierten veranstaltet die DSU in jedem Jahr ein Pokalschießen sowie das Schwarzpulverschießen im sportlichen Vergleich. Die Deutschen Meisterschaften finden alljährlich an Christi-Himmelfahrt für alle Mitglieder in Berlin und Philippsburg statt. Die Sportordnung der DSU ist auf der BVA-Website herunterladbar, weitere Infos und Kontaktadressen liefert die DSU-Website.

Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS): Der BHDS wurde 1928 für die Schützen im Rheinland und in Westfalen unter dem Namen „Erzbruderschaft vom Heiligen Sebastianus“ gegründet und erhielt 1960 den heutigen Namen. Erstaunlich ist die Zahl mit rund 400.000 Mitgliedern in rund 1.250 Mitgliedsbruderschaften, -gilden und -vereinen, obwohl der BDHS nur in den katholischen Diözesen Aachen, Essen, Köln, Münster, Paderborn und Trier vertreten ist. Der heutige Sitz des Verbands ist Leverkusen (zur BHDS-Website). Das Angebot an Schießdisziplinen orientiert sich weitgehend am Deutschen Schützenbund, oft aber mit angepassten Regeln. Es werden Wettkämpfe in folgenden Waffenarten durchgeführt: Luftgewehr und Luftpistole, Zimmerstutzen, KK-Gewehr, Ordonnanzgewehr, Scheibengewehr Großkaliber, Pistole oder Revolver in Klein- und Großkaliber sowie Schwarzpulverwaffen.

Verband der Reservisten der Deutschen Bundeswehr (VdRBw): Mehr als 115.000 Mitglieder in 16 Landesgruppen. Für die Schießübungen des Verbands gibt es eine eigene, ebenfalls vom BVA anerkannte Sportordnung, die sich an den Aufgaben der Reservisten-Fortbildung orientiert. Es gibt demnach Wettbewerbe für Dienstwaffen, die nachweislich bei einer regulären Armee, Grenzschutz, Polizei oder Zollverwaltung über das Versuchsstadium hinaus eingeführt waren oder sind, die Definition erfolgt über verbindliche Waffenlisten. Aber es sind auch Waffenklassen für zivile Waffen vorhanden, es gibt aktuell elf Kurzwaffen-Disziplinen und 13 für Langwaffen. Grundsätzlich unterscheidet sich das Schießtraining aber von der militärisch ausgerichteten Ausbildung im aktiven Dienst: "Der Verband betreibt Schießsport ausschließlich als sportliche Wettbewerbe und Training [...]. Übungen, die einen polizeieinsatzmäßigen oder militärischen Charakter haben, sind unzulässig. [...] Bei Wettkämpfen, Training und anderen Schießsportveranstaltungen des Verbandes ist grundsätzlich Zivilkleidung zu tragen." Der Reservistenverband führt Meisterschaften von der Ebene der RAG's (Reservisten-Arbeitsgemeinschaften) über Kreis und Land bis zur Bundesmeisterschaft durch. Weitere Informationen, auch zur Mitgliedschaft, findet man auf der Website des VdRBw, die aktuelle Sportordnung hier.

Kyffhäuserbund: Der im Jahr 1900 als Organisation ehemaliger Soldaten gegründete Verband (die ersten Statuten stammen von 1786) in seiner Selbstbeschreibung: "Der Kyffhäuserbund ist ein demokratischer Volksbund mit über 200jähriger Tradition. Jeder unbescholtene Bürger, der die Ziele des Bundes anerkennt und sich zum Grundgesetz bekennt, kann Mitglied werden. Der Kyffhäuserbund betreibt aktive Reservistenarbeit, fördert den Sport und insbesondere das Sportschießen. Er ist auf Bundesebene als schießsportreibender Verband anerkannt." Beim Schießsport, den etwa 20.000 der 30.000 Mitglieder des Verbands in 13 Landesverbänden bundesweit betreiben, können sich Kinder (bis 12 Jahre beim Lichtpunktschießen), Jugendliche (ab 12 Jahre mit dem Luftgewehr) und Erwachsene in einzelnen Disziplinen bis zu den Bundesmeisterschaften qualifizieren. Das Sportprogramm umfasst im Wesentlichen die Disziplinen des Deutschen Schützenbundes von Druckluft über Kleinkaliber bis zum Ordonnanzgewehr, dazu Vorderlader und Großkaliber-Lang- und Kurzwaffen, Armbrust und Bogen. Die Kyffhäuser-Website geht auch auf die Verbandsgeschichte ein, und hier ist die Sportordnung herunterladbar.

Bayerische Kameraden- und Soldatenvereinigung: Der anerkannte Dachverband für korporativ angeschlossene Krieger- und Soldatenvereine (registriert in Regensburg) umfasst 7 Bezirksverbände, 30 Kreisverbände sowie rund 920 eigenständige Ortskameradschaften mit insgesamt etwa 70.000 Mitgliedern, von denen über 60 Prozent Reservisten sind. Als Besonderheit ist der Schießsportverband "Freie Schützen in Deutschland e.V.", der unter anderem seit Jahren eine Schützen-Bundesliga betreibt, der BKV angeschlossen. Die umfangreiche BKV-Schießsportordnung für Gewehre, Flinten und Kurzwaffen lehnt sich in vielen Disziplinen an den Bund Deutscher Sportschützen (siehe oben) an. Die Website der BKV ist hier zu finden.

Bayerischer Soldatenbund: Auch der bereits 1874 als „Bayerischer Veteranen-, Krieger- und Kampfgenossenbund" gegründete Zusammenschluss hat sich heute die Unterstützung der Soldaten der Bundeswehr als eine der Aufgaben gesetzt. Nach eigenen Angaben in der Verbandschronik zählt der BSB heute etwa 85.000 Mitglieder in knapp 1.300 Vereinen, die in 70 Kreisverbänden zusammengeschlossen sind. Das Sportschießen begann im BSB im Jahr 1965 mit zehn Schützengruppen, heute gehören dem BSB etwa 200 Schießsportgruppen an. Die Sportschützengruppen in den Mitgliedsvereinen richten sich an Männer, Frauen und Jugendliche. Der BSB fördert dabei den durch die Organisation von Lehrgängen für Schießwarte und Schießleiter, durch Waffensachkundeausbildungen und Prüfungen in enger Verbindung mit den Verwaltungsbehörden, sowie durch Übungsschießen und Schießwettkämpfe auf Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene. Hier finden Sie die BSB-Schießsportordnungen mit einem eigenen Teil für die Schießübungen der Reservisten und hier die BSB-Website.
Auf der Website des Bundesverwaltungsamts finden Sie alle relevanten Informationen zu den Schießsportordnungen der nach § 15 des Waffengesetzes in Deutschland anerkannten Schießsportverbände.