Statt Antrag auf Papier: Waffenbesitzkarten (WBK) sollen bald online beantragt werden können

Wer eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt kennt das Prozedere: Formulare besorgen, ausfüllen, unter Umständen Anlagen beifügen abschicken. Dabei gibt es jedoch häufig Fallstricke: Oft sind geforderte Angaben unklar, Formulare passen nicht auf die gewünschte Erlaubnis, die erforderlichen Angaben variieren von Behörde zu Behörde. Hinzu kommen oft mehrere Behördengänge: Häufig sind die Formulare online nicht abrufbar, dann muss der Waffenbesitzer in spé das Formular physisch auf der Behörde abholen. Nach Ausfüllen zur Post oder wieder zur Behörde ist ohnehin immer notwendig. Damit soll demnächst Schluss sein. Denn aktuell läuft das EfA (Einer-für-Alle)-Projekt "waffenrechtliche Erlaubnisse". Doch was ist das konkret?

Antrag auf waffenrechtliche Erlaubnis in Papierform.
So oder so ähnlich sieht aktuell ein analoger Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis in Papierform aus.

EfA-Projekt "waffenrechtliche Erlaubnisse" – das steckt dahinter

EfA ist ein Baustein des OZG, des Onlinezugangsgesetzes. Dieses Gesetz verpflichtet die Kommunen, Länder und den Bund, bis Ende 2022 Verwaltungsleistungen bereitzustellen. Da dies ohnehin eine schwierige Aufgabe ist, wäre es fast unmöglich, würden für dieses Vorhaben 417 individuelle Lösungen (Bund, 16 Länder sowie 400 Landkreise und kreisfreie Städte) geschaffen. Deshalb gibt es das Einer-für-Alle-Projekt (EfA). Hier erarbeitet etwa ein Land eine Lösung für die digitale Verwaltung, die dann alle anderen Länder und Kommunen übernehmen können.

Teil dieses Projekt ist auch "waffenrechtliche Erlaubnisse". Hier hat "der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts ´waffenrechtliche Erlaubnisse´ übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie den Kommunalen Spitzenverbänden."

Screenshot digitaler Antrag WBK.
Projekt "Digitale WBK": Screenshot des Systems zur digitalen Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen.

Projektstart in Bayern: waffenrechtliche Erlaubnisse - WBKs künftig online beantragen

Ziel dieses Projekts unter Führung der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) ist es, "die Beantragung der grünen, gelben, roten WBK, die Erteilung einer WBK für Schießsportvereine oder für jagdliche Vereinigungen und weitere Leistungen bis Ende des Jahres online zu ermöglichen."

Das soll Vorteile sowohl für die Behörde, als auch den Waffenbesitzer bieten: Den im Gegensatz zu den oben genannten Problemen, stünden dann immer waffenrechtlich aktuelle Formulare zur Verfügung. Alle relevanten Angaben könnten erhoben werden. Der Nutzer spart sich zudem mehrere Behördengänge. Die Behördenseite soll dabei laut dem federführenden Bayerischen Staatministerium für Digitales unter anderem von einer weiteren Modernisierung der Waffenverwaltung durch den Aufbau geschlossener Prozessketten bis hin zum Nationalen Waffenregister profitieren.  Für einfache und zugleich sichere Nutzung soll der Bürger sich (in Bayern) mit Bayern-ID oder Bund-ID verifizieren können.

Hier in Bayern geht das bereits: Als Pilotprojekt stehen die Online-Anträge zu roter, grüner und gelber WBK schon in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Regensburg in Bayern zur Verfügung. Nach unseren Informationen sollen weitere Anträge und das Rollout in der Fläche im Herbst 2022 beginnen.

Meinung: Der all4shooters.com-Kurzkommentar zur Onlinebeantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Die Digitalisierung im Waffenrecht ist überfällig. Wie häufig hat all4shooters.com darüber berichtet, dass bestehende Probleme nicht durch etwaige Regelungslücken im Waffengesetz bestehen, sondern durch dessen Umsetzung. Zwar packt auch eine Digitalisierung der Beantragung von Erlaubnissen das Problem nicht bei der Wurzel – das würde nur eine Entbürokratisierung des Gesetzes und insbesondere des Nationalen Waffenregisters tun. Sie kann aber dazu führen, dass Behörden sich wieder zunehmend auf ihr "Kerngeschäft" konzentrieren können, namentlich die Prüfung der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern.

Abseits dessen, bietet die Digitalisierung auch dem Bürger Vorteile: Die Beantragung wird bequemer, vereinheitlichte Formulare führen zu klaren Aussagen, welche Daten erforderlich sind. Mehr Datensparsamkeit könnte Einzug halten und auch das Vergessen von Angaben wird abnehmen. Das alles natürlich, sofern die Digitalisierung in der Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen sinnvoll umgesetzt wird. all4shooters.com bleibt natürlich am Ball und wird sie hier weiterhin über den Fortgang informieren.


Weitere Informationen zu der geplanten Online-Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen finden Sie auf den vom Bundesministerium des Innern und für Heimat bereitgestellten Info-Seite zum Onlinezugangsgesetz.

Am System interessierte Waffenbehörden können unter folgender Kontaktadresse mehr Infos erhalten: pmo-waffenrecht@prosoz.de