USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen

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USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
Der „KALASHNIKOV KONZERN" ist Russlands wichtigster Hersteller militärischer Schusswaffen und einer der weltweit größten auf diesem Gebiet.

Seit Monaten sind die US-Regierung und die Europäische Union in eine Vielzahl von diplomatischen und handelsrechtlichen Verhandlungen mit der russischen Regierung getreten. Es wurde u.a. ein Handelsembargo verhängt, dass den Einmarsch der russischen Truppen in die Ukraine bestrafen sollte.

Die diplomatischen Maßnahmen umfassen das Reise- und Handelsverbot in den USA sowie Ländern der Europäischen Union für bestimmte Funktionäre aus Militär, Polizei oder Wirtschaftsunternehmen.

Sowohl die USA als auch die EU haben ein Paket "gezielter Sanktionen" verabschiedet, das im Grunde eine bestimmte Anzahl russischer Einzelpersonen oder Gewerbebetriebe davon ausschließen, Geschäfte mit US-amerikanischen oder europäischen Personen oder Organisationen abzuschließen; damit werden sie de facto aus dem Marktgeschehen ausgeschlossen.

Die jüngste Welle von Sanktionen - bisher nur von der US-Regierung umgesetzt - betrifft auch den „KALASHNIKOV KONZERN": Mit Wirkung zum 17. Juli 2014 ist es dem Unternehmen untersagt, Geschäften in den USA nachzugehen, und amerikanischen Privatpersonen sowie Rechtsträgern ist es untersagt, Geschäfte mit dem „KALASHNIKOV KONZERN" zu machen.

Die Meldung zu den Sanktionen kam am selben Tag, an dem der Abschuss eines malaysischen Passagierflugs über der im Osten der Ukraine befindlichen Konfliktzone durch eine Boden-Luft-Rakete vom Typ 9K37 „Buk" (auch bekannt als SA-11 „Gadfly" / SA-17 „Grizzly") bekannt wurde. Bei diesem Vorfall schieben sich die Ukraine und Russland die Schuld gegenseitig in die Schuhe.


USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
Der „KALASHNIKOV KONZERN" stellt auch eine Reihe moderner Sportfeuerwaffen her, die bei Waffenenthusiasten sehr beliebt sind und von den Anti-Waffenlobbys stark abgelehnt werden.

Geschichte des "KALASHNIKOV KONZERN"

2013 schlossen sich einige der besten russischen Waffenhersteller sowie Unternehmen aus der Verteidigungsbranche zum „KALASHNIKOV KONZERN" zusammen. Das Ganze stand unter der Schirmherrschaft des russischen Staatsunternehmens ROSTEC.

Man entschloss sich zu diesere Neuorganisation, da einige der wichtigsten russischen Waffenhersteller seit Jahren kurz vor der Insolvenz standen. Der Grund hierfür: Sie hatten keine Chance mit ihren Produkten auf dem Weltmarkt mitzuspielen. Gleichzeitig wurde die Industriepolitik überarbeitet, die auch die Aneignung eines wiedererkennbaren und gleichzeitig faszinierenden Namens beeinhaltete. Wie gut, dass Michail Timofeevič Kalašnikov kurz vor seinem Tod die Einwilligung gab, seinen Namen zu verwenden. Zudem wurde das Ziel gesteckt, der Nachfrage der zivilen Kunden auf dem internationalen Markt mehr Beachtung zu schenken.


Auswirkungen der US-Sanktionen auf "KALASHNIKOV KONZERN"

Die gezielten Sanktionen der US-Regierung haben das Potenzial, all diese Bemühungen des Konzerns zunichte zu machen, denn: Der „KALASHNIKOV KONZERN" hat einen bedeutende Summe investiert, um am amerikanischen Zivilmarkt seine Waffen anbieten zu dürfen und jüngst wurde bekannt, dass der US-Importeur RWC Group LLC. mit Hauptsitz in Tullytown (Pennsylvania) der neue Vertragshändler für den Konzern in den USA geworden ist.

USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
IZHMASH und der "KALASHNIKOV KONZERN" stellen ebenfalls eine Fülle rein auf die Jagd ausgerichteter Gewehre, Schrotflinten und Jagdbüchsen und andere klassischere Sportpistolen her.

Der „KALASHNIKOV KONZERN" produziert und verkauft auf den zivilen US-amerikanischen und europäischen Märkten bereits eine breite Palette an Jagd-Schrotflinten und Gewehren sowie mehrere Kleinkalibergewehre, die für das Sportschießen ausgelegt sind.

Die erfolgreichsten Produkte des Unternehmens sind jedoch die modernen Sportgewehre und Schrotflinten der „Saiga"-Reihe, die im KALASHNIKOV-Design gestaltet und daher stark bei der Anti-Waffenlobby verpönt sind. Dort werden diese Waffen mit dem bekannten, unzutreffenden sowie abfälligen Begriff „Angriffswaffen" bezeichnet.

Dies führte umgehend dazu, dass mehrere Beobachter in den Vereinigten Staaten, die sich für den Waffenbesitz aussprechen, darüber spekulierten, ob die „gezielten Sanktionen" in erster Linie darauf abzielen könnten, dem US-Markt solche Modelle vorzuenthalten, denn dies stellt ein Verbot dar, dessen Umsetzung anders nicht möglich gewesen wäre.

Allerdings ist der „KALASHNIKOV KONZERN" auch einer der weltbesten Produzenten im Bereich der militärischen Kleinwaffen, der größte Einzellieferant der Militär- und Polizeikräfte der Russischen Föderation sowie eines der größten russischen Industrieunternehmen. Daher hat in den Köpfen der US-Regierungsbeamten, welche den „KALASHNIKOV KONZERN" in die neueste Liste der mit einem Embargo versehenen russischen Unternehmen aufgenommen haben, eventuell überhaupt keine Berücksichtigung der Auswirkungen auf den zivilen Waffenmarkt stattgefunden.

USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
Der Import von Schusswaffen neuer Produktion des "KALASHNIKOV KONZERN" in die USA kommt zu einem vollständigen Stillstand. Sehr zum Leidwesen der gesetzestreuen Waffenbesitzer und Sportschützen!

In der Tat ist der Text zur Sanktion auf eine Art und Weise geschrieben worden, als wäre der „KALASHNIKOV KONZERN" eine Art Erweiterung für das Unternehmen IZHMASH, das auch im Konzern integriert ist.

Die Sanktion wird aber gemäß der Änderung der US-Bundesgesetzsammlung (T. D. ATF-393), die am 17. Juli 2014 veröffentlicht wurde, auf alle Produkte angewendet werden, die von allen anderen Unternehmen hergestellt werden, welche dem Konzern angehören, also auch auf Waffen von BAIKAL und MOLOT. Dazu gehören beliebte Produktlinien wie die „Saiga"- und „VEPR"-Gewehre, Jagdbüchsen sowie Schrotflinten.

Sicher ist, dass der Import von Schusswaffen, die von IZHMASH und vom „KALASHNIKOV KONZERN" hergestellt oder mit ihrer Marke versehen werden, in die Vereinigten Staaten mit sofortiger Wirkung ausgesetzt wird und dass alle Hoffnungen, die neuesten Produkte des Unternehmens auf dem amerikanischen Markt zu sehen, aufgegeben werden müssen - und dazu gehört auch die mit großem Interesse erwartete Saiga Mk-107. Bislang ist kein Wort über die möglichen Verluste für den „KALASHNIKOV KONZERN" gefallen, aber sie könnten sehr schwerwiegend ausfallen, zumindest in Bezug auf die Absatzzahlen im zivilen Markt.

Gebrauchtwaffen, die vom „KALASHNIKOV KONZERN" und IZHMASH hergestellt wurden und die sich bereits in den Händen von zivilen Schützen in den Vereinigten Staaten befinden, sind nicht von den Sanktionen betroffen und können weiterverkauft werden. Importeure, Vertriebs- und Einzelhändler dürfen ebenfalls die vorhandenen Bestände verkaufen, insofern keine Gewinnbeteiligung des „Kalašnikov Konzern" erfolgt. Wenn es sich z.B. um Waffen handelt, die auf Basis eines Lieferantenkredits gekauft sind oder in Kommission verkauft werden, sollten besagte Händler die Abteilung des US-Schatzamtes zur Kontrolle ausländischer Vermögen (OFAC – Office of Foreign Assets Control des U.S. Department of the Treasury) kontaktieren, um zu erfahren, wie mit diesen Beständen umzugehen ist.

USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
Die Sanktionen können potenziell alle Anstrengungen des „KALASHNIKOV KONZERN" untergraben, die modernen globalen Märkte zu erobern. Zudem ist nicht auszuschließen, dass die kleinen Unternehmen, die Teil des Konzerns sind Konkurs anmelden müssen.

Laut unseren Quellen hatten die US-Importeure des „Kalašnikov Konzern" bereits eine Vorahnung, aber die einzige Möglichkeit die Sanktionen zu umgehen wäre, die betroffenen Modelle zu 100% in den USA zu produzieren. Das Problem dabei: Schon allein die Montage importierter Teile wird illegal sein, denn nun ist bereits die Einfuhr jedes einzelnen vom „KALASHNIKOV KONZERN" hergestellten Teils einer Waffe in die USA verboten.

Die Sanktionen gelten zuerst einmal unbeschränkt: Dem „KALASHNIKOV KONZERN" und IZHMASH ist es verboten, in die Vereinigten Staaten zu exportieren, es sei denn, die Sanktionen werden mittels einer Handlung des US-Kongresses oder einer Verfügung des Präsidenten der Vereinigten Staaten aufgehoben - wobei im Augenblick beide Optionen sehr unwahrscheinlich erscheinen.

Die Sanktionen haben keine Auswirkung auf ausländische Märkte, wobei dies bedeutet, dass der „KALASHNIKOV KONZERN" immer noch in der Lage sein wird, seine Schusswaffen an gewerbliche und professionelle Kunden in der Europäischen Union, Kanada und anderen Ländern zu vertreiben, solange die EU oder andere Länder von sich aus keine ähnlichen Sanktionen verhängen.

Allerdings könnten eventuell wirtschaftliche Dreiecksgschäfte (z.B. der Versuch, Waffen des „KALASHNIKOV KONZERN" oder von IZHMASH in den US-Markt über einen Drittlandexporteur zu importieren) von der US-Regierung als Versuch bestraft werden, die Sanktionen zu umgehen.

USA: Einfuhr-Verbot von KALASHNIKOV-Waffen
Die Sanktionen wurden derart verfasst, dass sie sich auf den „KALASHNIKOV KONZERN" auswirken, als ob es ein reiner Alias oder eine Erweiterung für IZHMASH wäre. Allerdings werden sie auch auf die Produkte der anderen Unternehmen angewendet, die jetzt in den Konzern integriert sind, genauer gesagt BAIKAL und MOLOT.