Analyse zum Handlungsbedarf im Waffenrecht: VDB legt Umfrageergebnisse zur Evaluierung des Waffenrechts vor

Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. (VDB) hat die Ergebnisse einer groß angelegten Umfrage veröffentlicht. Ziel sei es, im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung des Waffenrechts fundierte Daten und Praxiserfahrungen in die politische Diskussion einzubringen. Das Bundesinnenministerium (BMI) hatte den VDB und andere Verbände zur Abgabe von Forderungen eingeladen.

VDB veröffentlicht Ergebnisse einer Umfrage zum Waffenrecht mit über 11.600 Teilnehmern

Zwischen dem 17. und 24. Juli 2025 nahmen laut VDB, 11.608 Personen an der Befragung teil, darunter rund 9.500 Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse wie Sportschützen, Jäger und Sammler. Damit stellt die Untersuchung eine der größten Erhebungen unter legalen Waffenbesitzern in Deutschland dar. Aus den Rückmeldungen hat der VDB das Dossier „Waffenrecht auf dem Prüfstand – Praxisrelevante Impulse für eine sachgerechte Evaluierung und die politische Debatte“ erstellt und nun veröffentlicht. Die Auswertung verdeutlicht, dass viele Betroffene die bestehende Gesetzgebung als insbesondere als bürokratisch, uneinheitlich und praxisfern wahrnehmen.

Einige Ergebnisse aus dem Dossier „Waffenrecht auf dem Prüfstand“ des VDB

Picknicktisch mit Messer.
Generelle Messerverbote: Durch das aktuelle Waffengesetz werden faktisch auch übliche Alltagshandlungen erschwert oder kriminalisiert, wie dieses Beispiel eines als Brotzeitmesser genutzten Taschenmessers zeigt.

Im Mittelpunkt des Dossiers steht die Dringlichkeitsanalyse der verschiedenen Problemfelder. Die Dringlichkeit wird unter anderem aufgeschlüsselt nach Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern des VDB ausgewiesen. Dabei teilen die Befragtengruppen einen Großteil ihrer Einschätzungen. Insgesamt bewerten die Befragten die Forderung, die Polizeiliche Kriminalstatistik wieder differenziert nach Waffenstatus zu erfassen als am wichtigsten.  Ohne valide Daten ob bei Straftaten legale oder illegale Waffen eingesetzt würden, so das zentrale Argument, sei eine sachgerechte Evaluierung nicht möglich.

Als zweithöchste Priorität nennen die Teilnehmer dann "Waffenverbote nach Anschein". Gemeint sind dabei insbesondere die Regelungen des §6 AWaffV, die bestimmte Waffen allein aufgrund ihres Aussehens vom sportlichen Schießen ausschließen. Hier geben laut VDB-Dossier etwa 71,45% der Befragten Sportschützen an, von diesen Verboten betroffen zu sein.

Aktenstapel.
Zuviel Bürokratie, zu wenig Digitalisierung. In Deutschland setzt das Waffengesetz in großen Teilen noch auf veraltete Verwaltungspraxis.

Auf Rang drei der Dringlichkeit folgen generelle Messerverbote. Zwar seien Messer alltägliche Gebrauchsgegenstände, doch werden sie nach Gewalttaten immer wieder zum Gegenstand pauschaler Verbotszonen. Die Befragten kritisieren, dass solche Maßnahmen die innere Sicherheit kaum verbessern, wohl aber rechtstreue Bürger einschränken. Dabei wird weiterhin ein dem Waffengesetz eigenes Problem thematisiert: Auf Straftaten wird häufig mit Verschärfungen des WaffG reagiert. An diese Einschränkungen halten sich dann aber nur die ohnehin rechtstreuen Bürger, während Kriminelle sich auch von einem Verstoß gegen waffenrechtliche Regelungen nicht abschrecken lassen.

Zusätzlich zu diesen vorrangigen Themen zeigt die Analyse weitere Problembereiche, etwa den hohen Verwaltungsaufwand durch unklare oder widersprüchliche Regelungen, die Belastungen durch Bedürfnisprüfungen und Erwerbsstreckungen oder die mangelnde Digitalisierung. Immer wieder wird auf die Notwendigkeit verwiesen, Verfahren zu vereinfachen, klare rechtliche Begrifflichkeiten einzuführen und moderne digitale Lösungen wie eine elektronische Waffenbesitzkarte oder eine dialogfähige Anbindung des Nationalen Waffenregisters einzusetzen.

Beteiligung der Verbände am Evaluierungsprozess des Waffengesetzes

Parlamentarischer Staatssekretär Christoph de Vries.
Der für das Waffenrecht im BMI zuständige Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries.

Im Vorfeld der bereits vor einiger Zeit von der Regierungskoalition angekündigten Evaluierung des Waffenrecht hatte das Bundesinnenministerium die betroffenen Verbände am 3. September 2025 eingeladen, die Positionen in den Prozess einzubringen. Zahlreiche Verbände erhielten die Möglichkeit zur Mitwirkung. Nach uns vorliegenden Informationen fand dann am 12. September 2025 eine Videokonferenz des Bundesinnenministeriums zur Einweisung der Verbände statt. Die vom Innenministerium vorgegebene Deadline zur Abgabe der Stellungnahmen durch die Verbände ist der 6. Oktober 2025. Zum Start der Evaluierung erklärt der für das Waffenrecht im BMI zuständige Parlamentarische Staatssekretär Christoph de Vries: „Die Evaluierung des Waffenrechts und daran anschließend dessen Fortentwicklung sind wichtige politische Anliegen. Wir wollen das Waffenrecht auf den Prüfstand stellen, mit der gebotenen Sorgfalt, losgelöst von tagespolitischer Hektik, und unter Berücksichtigung der Maßgaben, die der Koalitionsvertrag vorsieht: Praxistauglichkeit, Anwenderfreundlichkeit und Digitalisierung werden Schwerpunkte sein, aber auch zentrale Sicherheitsaspekte. Es muss sichergestellt sein, dass Waffen nicht in die Hände von Extremisten geraten, und dass etwa Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen keinen Zugang zu Waffen haben. Das breit und partizipativ angelegte Evaluierungsverfahren haben wir gestartet und beziehen darin die fachliche Expertise von Verbänden und Erfahrungen aus der Praxis systematisch mit ein. Ich freue mich auf einen konstruktiven und erkenntnisreichen Dialog.“

Da jeder Fachverband nur fünf Punkte offiziell einreichen darf, stellte der VDB sein Dossier über seinen Verbändeverteiler auch anderen Organisationen zur Verfügung. Auf diese Weise sollen weitere Branchenakteure von den Umfrageergebnissen profitieren und die gewonnenen Erkenntnisse in ihre eigenen Stellungnahmen einfließen lassen. „Mit dieser Initiative wollen wir eine faktenbasierte Debatte fördern und die Erfahrungen der Praxis in die politische Entscheidungsfindung einbringen“, sagt dazu Frank Satzinger, Vizepräsident des VDB. Abschließend dankt der Verband den zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Umfrage sowie jenen, die durch Weiterleitungen und Hinweise auf sozialen Medien zur Verbreitung beigetragen haben. Nach Einschätzung des VDB wurde dadurch eine repräsentative Datenbasis erreicht, die einen wesentlichen Beitrag zu einer sachlichen Diskussion über die Zukunft des Waffenrechts leisten soll.

Auch wir von all4shooters.com werden natürlich für Sie am Thema "Evaluierung des Waffenrechts" dranbleiben und berichten an dieser Stelle, sobald es neue Informationen gibt!