USA plant Zensur - Aus für Waffen im Internet?

USA plant Zensur - Aus für Waffen im Internet?
USA plant Zensur: Der Beschluss wurde am 3. Juni 2015 im US-Bundesregister veröffentlicht. Er würde Blogs, Videos und Foren im Internet, die sich den technischen Merkmalen von Schusswaffen und Munition widmen, einer Prüfung unterziehen.

"Wie konnte das in Amerika passieren?" würde eine rhetorische Frage lauten oder das Thema eines spannenden politischen Films klingen − aber in diesen Tagen wird diese Frage eindringlich von Waffenliebhabern, der Internetgemeinschaft und sogar von den großen Zeitungen auf der ganzen Welt gestellt, da die Nachricht über einen neuen Gesetzesvorschlag vom Außenministerium verbreitet wurde. Dieser wurde in der Ausgabe des Bundesregisters vom 3. Juni 2015 veröffentlicht.

Um das Ausmaß der Bedrohung richtig zu verstehen, ist ein wenig Hintergrundwissen über die aktuellen Gesetze und Regelungen der Vereinigten Staaten nötig. Der Beschlussantrag würde sowohl für die Waffenrechte als auch das Recht auf freie Meinungsäußerung einen großen Eingriff bedeuten. Falls dem Antrag stattgegeben und er rechtskräftig wird, können alle amerikanischen Webseiten mit waffenbezogenen Inhalten dazu gezwungen werden Ihre Webseiten zu schließen. So kann in einem Präzedenzfall das Konzept des "Gemeinguts" und des freien Informationsaustausches über das Internet untergraben werden.

Wie Unternehmer im Bereich von Schusswaffen, Munition und damit verbundenem Zubehör wissen, ist der Export von vielen Waren aus den USA durch die "Regelungen des internationalen Waffenhandels" (ITAR) geregelt. Dadurch wird das Waffenexport-Kontrollgesetz (AECA) von 1976 umgesetzt. Die ITAR-Regelungen wurden im Laufe der Jahre mehrmals verändert und werden vom US-Außenministerium durchgesetzt.

Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass ITAR auch den "Export" (Freigabe für ausländische Staatsbürger) von sogenannten "technischen Daten" über Verteidigungsgüter regelt. Diese beinhalten unter anderem "detaillierte Informationen über Bauweise, Entwicklung, Produktion oder Herstellung von Feuerwaffen oder Munition. Konkrete Beispiele für technische Daten sind Entwürfe, Zeichnungen, Fotografien, Pläne, Anleitungen oder Dokumentation". 

Dies würde bedeuten, dass es für Journalisten wie uns bei all4shooters.com rechtlich unmöglich wäre, unsere Leser außerhalb der Vereinigten Staaten über "neue, coole" Entwicklungen der amerikanischen Waffenindustrie zu informieren. Denn das Außenministerium ist der Meinung, dass das Wissen über diese "technischen Daten" auf US-Bürger beschränkt werden muss. Entsprechend wäre es der Waffenindustrie selbst untersagt, Informationen über viele Produkte ohne Freigabe des Außenministeriums international zu veröffentlichen.

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Viele beliebte US-Webseiten mit waffenbezogenem Inhalt könnten gezwungen werden, den eingehenden Datenverkehr von nicht-amerikanischen Besuchern oder Anbietern zu blockieren.

Wie können ausländische Journalisten also weiterhin über die US-Waffenindustrie und den Waffenmarkt berichten? Ganz einfach: ITAR regelt nicht die technischen Daten, die zum "Gemeingut" gerechnet werden. Dies betrifft Daten, die "veröffentlicht und allgemein für die Öffentlichkeit zugänglich sind". Das kann auf zahlreichen unterschiedlichen Wegen geschehen, unter anderem über "Bibliotheken, die für die Öffentlichkeit zugänglich sind oder von denen die Öffentlichkeit Dokumente erhalten kann". Da die meisten Bibliotheken heutzutage ihren Besuchern Internetzugang gewähren, legten viele diese Regelung so aus, dass auf öffentlich zugänglichen Webseiten zur Verfügung gestelltes Material darin enthalten ist.

Und das ist der Trick: Da das Waffenexport-Kontrollgesetz im Jahr 1976 geschrieben wurde, wurde das Internet  noch nicht "Gemeingut" gezählt. Daher besteht das Außenministerium jetzt darauf, dass alles, was im Internet an einem allgemein öffentlich zugänglichen Ort veröffentlicht wird, im Grunde genommen "exportiert" wurde. Denn es ist für ausländische Staatsbürger in den USA und in Übersee verfügbar. Daher hat das Außenministerium der Vereinigten Staaten einen Vorschlag formuliert: ohne vorherige Genehmigung ist eine grundsätzliche Veröffentlichung verboten. Das gilt für US-Webseiten und jegliche Daten über ITAR-beschränkte Gegenstände, die nicht bereits für die "Gemeinfreiheit freigegeben" wurden. Ausgenommen sind zu veröffentlichende Webseiten, die für den Zugriff von außerhalb der USA blockiert sind.

Dies führte unmittelbar dazu, dass das Institute for Legislative Action (ILA) − das für die Lobbyarbeit zuständige Organ der National Rifle Association − einen Aufruf auf seiner Webseite startete.

Der Grund dafür ist einfach: Bei Durchsetzung dieser Regelung müssen alle in den Vereinigten Staaten betriebenen oder von einem amerikanischen Bürger verwalteten Webseiten eine Genehmigung beantragen. Das gilt für jeden Beitrag oder Inhalt, der Informationen zu einem Teil veröffentlichen, das in der United States Munitions List aufgeführt oder ITAR-beschränkt ist. Allerdings nur, wenn er sich auf Informationen bezieht, die noch nicht als Gemeingut vorliegen und diese von außerhalb der Vereinigten Staaten zugänglich sein sollen. Andernfalls muss die Webseite für den Zugang von außerhalb der USA blockiert werden.

Kurz gesagt: Alle US-amerikanische Waffenhersteller und Hersteller von Munition, Zubehör und anderen ITAR-beschränkten Produkten dürfen ohne vorherige Genehmigung vom Außenministerium nicht mehr länger Bilder, Informationen und Spezifikationen über ihre neuen Produkte veröffentlichen. Alle Anzeigen mit Waffenbezug und Webseiten, Facebook-Seiten und viele andere werden ebenfalls gezwungen sein, die genannten Beschränkungen einzuhalten, sofern sie nicht für ausländische Internetnutzer den Zugang verwehren.

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Eine derart einschränkender Beschlussantrag stellt im Grunde eine Zensur des Internets dar. Sie eignet sich eher für eine Diktatur als für das "Land der unbegrenzten Möglichkeiten".
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Die Meinungsfreiheit im Internet ist ein hohes Gut, dass es zu verteidigen gilt.
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Selbst Waffen-Modelle in 3D, wie sie in Videospielen zu finden sind, würden ITAR unterliegen.

Die Strafen für den Verstoß gegen die ITAR-Beschränkungen in Bezug auf den "Export technischer Daten" sind streng: Die Webmaster der entsprechenden Webseiten und die Autoren der Beiträge riskieren zwanzig Jahre Gefängnisstrafe und eine Geldstrafe von einer Million Dollar für jeden einzelnen Beitrag und Inhalt.

Dazu zählt außerdem jede "Anleitung", die zur Herstellung, dem Zusammenbau und der Nutzung von Schusswaffen, Munition, Bauteilen und von jeglicher ITAR-beschränkten Munition und Zubehör verwendet werden könnte. Denken Sie an YouTube-Videoanleitungen für die Zerlegung, Reinigung und Wartung, Tutorials zur Verwendung von Zielfernrohren und manuellen Zuführung von Munition. Sogar 3D-Modelle von Schusswaffen, die in beliebten Videospielen wie den "Call of Duty"- und "Battlefield"-Reihen zu sehen sind, zählen dazu. Der Grund: Diese Modelle könnten für ausländische Industrien als Herstellungsanleitung dienen.

Die vorgeschlagene Regelung des US-Außenministeriums war derart vage und komplex, dass eine 14-seitige Erklärung im Bundesregister nötig war. Einige Außenstehende veranlasst dies zu der Meinung, dass die verheerenden Auswirkungen auf das Internet möglicherweise unbeabsichtigt sein könnten. Einige Quellen geben an, dass der genannte Beschlussantrag zur Klärung dienen soll. Ob ein ausländischer Angestellter eines Unternehmens, das in einem ITAR-geregelten oder -beschränkten Bereich tätig ist, das Land in einer dienstlichen Angelegenheit verlassen könnte. Oder aber ob das entsprechende Unternehmen seine Daten in einem vom Ausland zugänglichen oder dort befindlichen Cloud-Speicher unterbringen könnte.

Das Problem ist, dass der Bürokrat des Außenministeriums, der den Beschlussantrag im Wesentlichen geschrieben hat, dies nicht näher definiert hat. Stattdessen kam eine vage Definition heraus, die das gesamte Internet und nicht ausschließlich Cloud-Speicherdienste einbezieht.

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Viele Außenstehende glauben, dass dies ein weiterer Angriff auf die Waffenrechte und die Gemeinschaft der Waffenbesitzer ist, der von einer großen Anti-Waffenfraktion ausgeführt wird

Andere Beobachter wie z. B. die NRA halten dies für einen weiteren versteckten Angriff auf die Waffenrechte durch die große Anti-Waffenfraktion unter Obama. Sie sehen darin einen regulatorischen Eingriff, der derart schwerwiegend ist, dass er eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit und der Rechte des ersten Zusatzartikels darstellt. Denn alle Veröffentlichungen von Informationen erfordern die vorherige Genehmigung des US-Außenministeriums.

Außerdem würde der umständliche und zeitaufwändige Prozess zur Durchsetzung einer solchen Genehmigung die Kommunikation über bestimmte technische Merkmale von Schußwaffen und Munition im Internet unmöglich machen. Büchsenmacher, Hersteller, Wiederlader und Selbstbauer könnten durch diese Regelung alle mundtot gemacht werden. Sie wären nicht mehr in der Lage, die Informationen auszugeben oder zu erhalten, die sie für die Ausübung ihrer Tätigkeit benötigen. Die vorangestellten Einschränkungen gehören zu den am stärksten missbilligten Regelungen zur Meinungsfreiheit im Rahmen des ersten Zusatzartikels.

Glücklicherweise kann diese Katastrophe verhindert werden. Sobald ein Beschlussantrag im Bundesregister veröffentlicht wird, kann dieser nicht erlassen werden, bevor eine angemessene Frist für "öffentliche Reaktionen" eingeräumt wurde. Unabhängig davon, ob die Gefährdung für den freien Informationsaustausch über waffenbezogene Inhalte im Internet durch diesen verheerenden Antrag zielgerichtet oder unerwünscht ist, können US-Bürger und alle ausländischen Bürger mit permanentem Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten einen Kommentar dagegen vorbringen.

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US-Bürger und ausländische Bürger mit permanentem Aufenthaltsstatus in den Vereinigten Staaten können den Beschlussantrag kommentieren und sich gegen ihn wehren. Aber die Zeit wird knapp! Die Frist läuft am 3. August 2015 ab!

Auch bei uns in Deutschland wurde am 18. März 2015 ein Beschluss der Bundesregierung zur Verschärfung der Exportkontrollbestimmungen erlassen - alle Infos dazu!