Forum Waffenrecht zur geplanten EU-Waffengesetzänderung

In der Stellungnahme des Forum Waffenrecht (FWR) vom 27.11.2015 können Sie die Regelungen im Einzelnen, die der Vorschlag der EU-Kommission vorsieht, nachlesen. Zudem wird mit dem Verbot halbautomatischer Schusswaffen, die Vollautomatischen Waffen ähnlich sehen, das Waffenverbot konkretisiert. Die Regelung soll explizit die AK-47 Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen. Hintergrund ist der Einsatz von illegalen  "Kalaschnikows" bei den Anschlägen in Paris.

Die EU-Kommission drängt zudem zu einer Harmonisierung der Deaktivierungsstandards von Feuerwaffen im Sammlerbereich. Zudem sollen einheitliche Standards für Gas- und Schreckschusswaffen in der EU eingeführt werden.

Aus dem Änderungsvorschlag der Kommission liest sich aber auch eine zeitliche Limitierung der Erlaubnisse und regelmäßige Gesundheitschecks für Jäger und Sportschützen.

Das FWR nimmt auch zu einer geplanten Einschränkung des Online Handels mit Waffen Stellung. In Zukunft sollen, laut EU-Kommission, die Erwerbsberechtigungen der Käufer geprüft werden. Wird die Prüfung nicht erfüllt, hat dies Bußgelder und Freiheitsstrafen zur Folge.

Weitere Punkte der Stellungnahme sind die neuen Definitionen von "wesentlichen Teilen" und die neuen Markierungsregeln der Gehäuse. Ein wichtiger Punkt der Stellungnahme ist die Verbesserung von Informationsaustausch und Zusammenarbeit innerhalb der EU. Hier scheint man von Seiten des FWR positiv gestimmt und sieht die Entwicklungen in der Zusammenarbeit auf einem guten Weg.

Hier gelangen Sie zur gesamten Stellungnahme des Forum Waffenrecht.



Werden Sie bitte aktiv und erteilen Sie den Plänen zu weiteren Waffenverboten eine Absage:

Hier zur Petition gegen die Pläne der EU Kommission. Beteiligen Sie sich bitte und geben sie der EU-Kommission Ihr Feedback, um weitere Waffenverbote zu verhindern.



Auf all4shooters.com finden Sie weitere Hintergrundinformationen zu dem Änderungsvorschlag und den geplanten Restriktionen gegen Waffenbesitzer.

Eben erreichte uns noch folgende Pressemitteilung eines EU-Abgeordneten der CDU, die hoffen lässt, dass nicht alle Abgeordneten im EU-Parlament nur ein Ziel haben: weitere Waffenverbote.

Hier der Text in vollem Originalwortlaut:


Anti-Terror-Kampf nicht zu Lasten der Jäger

 

Die EU-Kommission schlägt Überarbeitung der Waffenrichtlinie vor / Karl-Heinz Florenz, Präsident der Jagd-Intergruppe im Europäischen Parlament, erläutert den Entwurf

 

Am 18. November 2015 hat die für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska einen Vorschlag zur Überarbeitung der europäischen Feuerwaffenrichtlinie veröffentlicht.  Karl-Heinz Florenz, CDU-Europaabgeordneter und selbst Jäger, stellt klar: "Nach jetziger Lesart des Kommissionsvorschlags wird die überwiegende Zahl der Jäger, die größtenteils Kipplaufwaffen oder Repetierbüchsen verwenden, von den hier vorgeschlagenen Maßnahmen nicht betroffen sein".

Florenz, der außerdem Präsident der Intergruppe Biodiversität, Jagd, ländliche Aktivitäten im Europäischen Parlament ist, erklärt: "Klar ist, dass die EU nun Antworten auf die Terrorattacken geben muss.

Allerdings darf den Jägern, die bereits sehr strenge Auflagen beachten müssen und regelmäßig kontrolliert werden, die Nutzung ihrer Waffen nicht unverhältnismäßig erschwert werden. Hierfür werde ich mich gemeinsam mit meinen Kollegen der CDU/CSU-Gruppe im Parlament einsetzen. Jäger und Sportschützen dürfen natürlich nicht unter Generalverdacht und in eine Ecke mit Kriminellen gestellt werden.

Wir müssen den illegalen Waffenhandel effektiv bekämpfen und nicht die gesetzestreuen Besitzer legaler Waffen mit unverhältnismäßigen Auflagen belegen".

Der Richtlinienentwurf der Kommission sieht unter anderem das Verbot halbautomatischer Feuerwaffen, die Vernetzung nationaler Waffenregister, einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Waffen und strengere Vorschriften für den Online-Handel mit Waffen vor. Ab nächstem Monat wird sich das Europäische Parlament mit dem Kommissionsvorschlag befassen.


Karl-Heinz Florenz MdEP (CDU)

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Neukirchen-Vluyn, 27. November 2015