Aufbewahrung von Schusswaffen: Kürzel im Tresor und Waffenschrank

Seit dem 6. Juli 2017 gilt das neue Waffengesetz und damit auch strengere Aufbewahrungsvorschriften von Schusswaffen. Wir haben darüber berichtet.

Wer oben auf das Innere seiner Waffenschranktüre blickt, der erspäht ein Typenschild, das Auskunft über Details wie Hersteller, technische Daten, Gewicht und Ähnliches gibt. Außerdem steht da auch, welcher technischen Norm der Tresor folgt.

Was aber steckt hinter den im Zusammenhang mit der Aufbewahrungsverschärfung zu lesenden Kürzeln wie VdS, VDMA, ESSA und ECB? Wir erläutern Ihnen die Begriffe.

Waffenschrank Klasse I
In Tresoren und Waffenschränken sind verschiedene Kürzel
  • VDMA = Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, Hauptsitz in Frankfurt. Mit 3.200 Mitgliedern Europas größter Industrieverband. Dem Namen gemäß auf das in Deutschland traditionell starke Segment Maschinen- und Anlagenfertigung spezialisiert (http://www.vdma.org/). Dieser Verband verantwortete das in vielen alten Waffenschränken zu sehende Kürzel der Vorschrift VDMA 24992.
  • ESSA = European Security Systems Association e.V. Laut Verbands-Website "der führende Verband für physikalische Sicherheitsprodukte zum Schutz gegen Einbruchdiebstahl und Brand sowie für Hochsicherheitsschlösser – auf europäischer und internationaler Ebene." Die ESSA sitzt in Frankfurt, sie besteht aus 140 Mitgliedern aus Industrie, Handel und Verbänden der Sicherheitsbranche und hat Mitglieder aus 38 Staaten. Außerdem unterstützt sie das ECB.
  • ECB = European Certification Body (ECB), diese Zertifizierungsstelle garantiert laut Website neutral und unabhängig die Umsetzung der entsprechenden EU-Normen, darunter eben auch die 1143-1 für Wertschutzschränke, welche auch zur Waffenaufbewahrung relevant ist. Mit ihrer ECB­S-Zertifizierungsmarke bestätigt die ECB, dass die per EN geforderten Sicherheitsmerkmale erfüllt sind. (Informationen zu ESSA und ECB).

Achten Sie als legaler Waffenbesitzer unbedingt auf die korrekte und sichere Aufbewahrung Ihrer Schusswaffen. Denn hier geht es schlicht und einfach um die Zuverlässigkeit - eine Voraussetzung für den legalen Besitz von Waffen.


Zur Aufbewahrung und der Zuverlässigkeit wurden schon einige Fälle vor Gericht verhandelt. Wir haben einige Beispiele für Sie hier zusammengefasst. 

Weitere Informationen zur Waffenaufbewahrung gibt es in der VISIER 04/2017 nachzulesen.

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