Achtung Wiederlader: Neue TTE-Regelungen rund ums Pulver

TTE (Tracking and Tracing von Explosivstoffen) steht für die Einführung der EG-Richtlinie 2008/43/EG vom 4. April 2008 zur Einführung eines Verfahrens zur Kennzeichnung und Rückverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke. Das Projekt ist eine Konsequenz von - wie die Spanier umgangssprachlich zu sagen pflegen - „11-M.“ Bei diesen Terroranschlägen auf Züge in Spaniens Hauptstadt Madrid am 11. März 2004 wurde gestohlener Sprengstoff genutzt. 

Die EG-Richtlinie wurde bereits mit dem 4. SprengÄndG (Stichtag 1.10.2009) in nationales deutsches Recht umgesetzt und sollte ursprünglich schon ab dem 5. April 2012 in Kraft treten. Weil es aber noch technische Schwierigkeiten bei der Umsetzung gab, konnten die Sprengstoffindustrie und der Deutsche Sprengverband e.V. eine Verlängerung in Brüssel realisieren, so dass Übergangsfristen eingeräumt wurden. 

Den Wiederladern oder Nutzern von Schwarzpulver dürfte vielleicht aufgefallen sein, dass spätestens seit dem 5. April 2013 die Treibladungs- oder Schwarzpulverdosen mit einer individuellen Identifikationsnummer, bestehend aus Matrixcode und lesbarer Kennzeichnung, bedruckt sind. Diese dient dem Groß- und Einzelhandel sowie den gewerblichen Verwendern als Grundlage von TTE.

Die Zeit läuft: Ab dem 5. April 2015 dürfen Treibladungsmittel und Schwarzpulver, die keine neue Matrixbezeichnung auf der Dose aufweisen, nicht mehr verladen, gelagert oder verbracht werden.

Demnach muss ab dem Stichtag 5. April 2015 eine Datenerfassung, die Verzeichnisführung, die Nachweispflicht über 10 Jahre hinweg, sowie die permanente Auskunftsfähigkeit (24/7) aller Partner der Lieferkette gegenüber der zuständigen Behörde gegeben sein. Für den Händler aber auch für den Verbraucher ist dies ein ganz besonderer Stichtag. Nach diesem Tag dürfen Treibladungsmittel / Schwarzpulver, die nicht über diesen Matrixcode verfügen, weder weiter verwendet noch transportiert werden. Sogenannte „Altbestände“ können nicht nachetikettiert werden und sollten deshalb recht bald verbraucht, verkauft oder vernichtet werden!  

Wer das Sprengstoffrecht kennt, weiß, dass Verstöße keineswegs als Kavaliersdelikte gelten und hart geahndet werden. Fest steht auch: Die Erfassung jeder einzelnen Dose sowie die vom Gesetzgeber geforderte Datenerfassung und Verzeichnisführung bedeuten für den Groß- und Einzelhandel logistischen Mehraufwand und höhere Kosten, was wiederum an den Endverbraucher weitergereicht werden wird. 

Mit anderen Worten: Die Pulverpreise werden leider zwangsläufig steigen! 


Weitere Informationen zu diesem Thema erhält man auch unter 

www.sprenginfo.com

 

Lesen Sie hier einen aktuellen Kommentar zum Thema von Katja Triebel (legalwaffenbesitzer.de)

http://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/03/28/eu-uberwachung-ruckverfolgung-als-segen-fur-die-it-branche/