Wildkameras - böse Falle für Jäger?

Drohen jetzt Geldstrafen bis zu 50.000 € für Jäger? Diese Frage steht im Zusammenhang mit dem Aufstellen von Wildkameras im Raum, denn die Datenschützer haben ein neues Feindbild entdeckt. Wohl mehr als 100.000 Jäger haben Wildkameras installiert, um zu erfahren, wo welches Wild unterwegs ist. Das alarmiert Datenschützer wie Edgar Wagner. 

In Rheinland-Pfalz drohen den Jägern bereits Geldbußen und Prozesse. Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte droht Jägern in seinem Heimatbundesland, die trotz Aufforderung ihre Kameras zur Beobachtung von Wild nicht entfernen, ein Bußgeld von 5.000 € an. In der zweiten Jahreshälfte 2014 rechnet er mit ersten Gerichtsprozessen einiger weniger sich wehrender Jäger. 

"Wir sind bundesweit die ersten, die eine Bußgeldhöhe festgelegt haben", sagt der Leiter Privater Datenschutz in Wagners Behörde in Mainz, Stefan Brink. "Ein Prozess bei uns könnte bundesweit Signalwirkung haben."

Laut Günther D. Klein, dem Sprecher des Landesjagdverbands Rheinland-Pfalz bringen Jäger ihre Kameras dort an, wo es unwahrscheinlich sei, dass Waldbesucher vor die Linse gerieten - schon weil ihr Geruch das Wild vertreiben würde. Gar nichts hält der Landesjagdverband von Hinweisschildern für Passanten: "Die wären eine Einladung zum Diebstahl." Sollte es in Rheinland Pfalz zu Bußgeld-Verhängungen kommen, plant der zuständige LJV eine juristische Klarstellung mittels eines Musterverfahrens.

Auch im Saarland ging es bereits im Februar dieses Jahres „hoch her“. „Wer legal eine Kamera im Wald aufstellen oder aufhängen will, muss sich vorher gut informieren - die rechtlichen Hürden sind hoch“. Dies machte die Landesdatenschutzbeauftragte Judith Thieser (CDU) den Landtagsabgeordneten in Saarbrücken bereits Mitte Februar 2014 klar. „Daneben reicht es nicht, nur auf die Video-Überwachung hinzuweisen. Sie muss auch der Datenschutzbehörde gemeldet werden. „Unvollständige oder unrichtige Angaben sind mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert“, so Judith Thieser weiter.

Irgendwie scheint hier wieder einmal mit „Kanonen auf Spatzen geschossen zu werden“.
Erstens werden Wildkameras in der Regel an sogenannten Kirrungen aufgestellt, also Plätzen im Wald, an denen der Mensch ohnehin nichts verloren hat. Und Zweitens machen Wildkameras mittlerweile eine automatische Anonymisierung von Personen möglich. 

Wer sich selbst ein Bild von der zugegeben nicht ganz einfachen rechtlichen Lage machen möchte, dem empfehlen wir folgenden Artikel von www.anwalt.de.