Der LJV NRW wehrt sich gegen Jagdgesetzentwurf

Auch die SPD als größte Regierungsfraktion hat nach Ansicht des LJV in Nordrhein-Westfalen an einer solchen Politik kein Interesse. Da der aktuell vorliegende Entwurf für ein neues Jagdgesetz auch von CDU und FDP eindeutig abgelehnt werde, sei klar, dass dieser Entwurf von NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel (B90/GRÜNE) so nicht mehrheitstauglich sei.

Als "problematisch und nicht hinnehmbar" bezeichnete Ralph Müller-Schallenberg (Foto: LJV NRW) im Vorgriff auf die anstehenden Sitzungen der zuständigen LJV-Gremien vor allem die folgenden Positionen im Gesetzentwurf:

Der Landesjagdverband NRW wehrt sich gegen Jagdgesetzentwurf
Der Präsident des LJV NRW, Ralph Müller-Schallenberg bezieht Stellung
  1. Der Eingriff in den Katalog der jagdbaren Arten und die Reduzierung von Jagdzeiten sind ungerechtfertigte und maßlose Angriffe auf das Eigentums- und Handlungsfreiheitsrecht der Grundeigentümer und diskreditiere die bisherigen Hegeleistungen der Jäger für mehr Biodiversität. Die weitere Beschränkungsmöglichkeit des flächendeckenden Reviersystems begünstigt Wildschäden und Seuchenzüge in Nordrhein-Westfalen.
  2. Die Ermächtigung des Ministeriums, Arten auf dem Verordnungswege aus dem Jagdrecht zu nehmen, bedeutet eine Entmachtung des Parlaments. Die Einführung eines jährlichen Schießnachweises und der Pflicht, bleifreie Büchsenmunition zu verwenden, verletzt die Regelungskompetenz des Bundes bei waffenrechtlichen Angelegenheiten.
  3. Einschnitte bei der Hundeausbildung bedeuten nicht mehr, sondern weniger Tierschutz, denn das Ausbildungs- und Prüfungswesen der Jagdgebrauchshunde hat sich gerade deshalb entwickelt, um mit gut ausgebildeten Hunden tierschutzkonform die Jagd auszuüben.
  4. Mit dem Aufnahmerecht für Jedermann bei verletztem Federwild würde einerseits das Aneignungsrecht als Teil des Jagdausübungsrechtes verletzt, andererseits soll augenscheinlich bestimmten Tierschutzorganisationen ein neues Geschäftsfeld eröffnet werden, ohne dass der Tierschutz hier eine Verbesserung erfährt.
  5. Das Verbot der Baujagd und massive Einschränkungen bei der Fallenjagd belasten die ohnehin gefährdete Artenvielfalt weiter.
  6. Ein Verbot der Lockjagd auf Rabenkrähen außerhalb der Einzeljagd wird zu erheblichen Schäden in der Landwirtschaft führen und setzt gefährdete Tierarten, darunter zahlreiche Bodenbrüter einem ansteigenden Druck von Fressfeinden aus. 
  7. Der Zwang zum Einsatz von elektronischen Meldesystemen bei Lebendfangfallen ist praxisfern. Er missachtet die Reviergegebenheiten (z.B. Funklöcher in entlegenen Gebieten). Dem ist die derzeitige Regelung der zweimaligen Kontrolle pro Tag überlegen.
  8. Eine Wiedereinführung der antiquierten Jagdsteuer missachtet die Leistungen der Jäger für die Allgemeinheit und ignoriert die Tatsache, dass sich mit der Jagdausübung schon lange kein Geld mehr verdienen lässt.

Hinnehmen wird der LJV in Nordrhein-Westfalen auch nicht eine gesetzlich verordnete Schwächung der jagdlichen Interessenvertretung.

In einer ersten Stellungnahme waren die Aussagen des Landesjagdverbandes NRW noch deutlich sachter. Schön, dass die aktuelle Position im Sinne der Mitglieder nun eindeutig klargestellt ist.


Neben der Vertretung der Interessen durch die Landesjagdverbände formiert sich aktuell weiterer Widerstand gegen die GRÜNE Jagdgesetzgebung in NRW, weil sie Risiko-Potenziale für die bundesweite Jagdgesetzgebung enthält.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier bei uns in diesen beiden Links: