EU-Waffenrecht 2016: EU-Kommission beendet den Trilog

Bei der umstrittenen Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie hat die EU-Kommission nun bekannt gegeben, dass der sogenannte Trilog beendet ist. Die Kommission hatte mit dem Europaparlament und dem EU-Rat bereits am 5. Dezember 2016 in einer Marathonsitzung verhandelt. Der Grund war eine Änderung der Richtlinie, die eine Verschärfung aller Waffengesetze nach sich ziehen wird - auch bekannt unter "EU Gun Ban". 

Am 20. Dezember 2016 teilte die EU-Kommission in einer Pressemeldung mit, dass die Verhandlungen nun komplett abgeschlossen sind. Damit ist eine Einigung mit dem Europaparlament und dem Rat erreicht worden.  

Die EU-Kommission ist einerseits "höchst zufrieden", dass sie es schaffte, einige Änderungen und Verschärfungen durchzusetzen. Gleichzeitig bedauert die Kommission, dass einige Teile des ursprünglichen Vorschlags nicht vom Parlament und vom Rat unterstützt wurden. Die Waffenlobby sieht das natürlich in vielen Punkten anders. Aber das Gute ist, dass durch den unermüdlichen Widerstand von "unseren Interessengruppen" im wahrsten Sinne des Wortes Schlimmeres verhindert werden konnte.


"Wir haben hart für ein ehrgeiziges Abkommen gekämpft, das die Gefahr von Amokläufen in Schulen, in Ferien-Camps oder bei terroristischen Angriffen mit gesetzlich festgehaltenen Feuerwaffen verringert. Natürlich wären wir gern weiter gegangen, aber ich bin zuversichtlich, dass die derzeitige Vereinbarung einen Meilenstein in der Waffenbekämpfung in der EU darstellt," so Jean-Claude Juncker, Präsident der EU-Kommission. 


Einigung im Trilog mit EU-Kommission, Europaparlament und EU-Rat - aber mit einem Teilerfolg für die Waffenlobby

Anhörung der EU
Dezember 2016: Die EU-Kommission hat im sogenannten Trilog einen Kompromiss bei der Verschärfung des Waffenrechts gefunden

Die vorläufige politische Einigung im Trilog enthält zwar viele der ursprünglichen Vorschläge der EU-Kommission wie das Verbot von automatischen Schusswaffen, die in halbautomatische Schusswaffen umgebaut wurden, die Einbeziehung von Sammlern und Museen in den Geltungsbereich der Richtlinie, die Regelung von Alarm- und Schallwaffen, die Regulierung der Internetverkäufe, die Regulierung der deaktivierten Waffen und mehr Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten.

Aber das Gute daran ist, dass die meisten Regelungen im deutschen Waffenrecht bereits enthalten sind und daher für uns keine Verschärfung darstellen.

Die EU-Kommission, die auch den Stein des sogenannten "EU Gun Bans" ins Rollen gebracht hat, hatte jedoch zunächst eine striktere Verschärfung in einigen Teilen der Feuerwaffenrichtlinie eingefordert. So hat sie ein vollständiges Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen der Familien AK47 und AR-15 vorgeschlagen. Außerdem ein komplettes Verbot von Sturmgewehren für private Sammler. 

Änderung bei der Magazingröße im EU-Waffenrecht

Schützen in Europa
Ein Verbot aller halbautomatischer Schusswaffen wurde von EU-Rat und Europaparlament abgelehnt, ebenso wie Kurzwaffen-Magazine mit nur 10 Schuss.

Die Kommission bedauert ebenfalls, dass die Magazingröße nicht auf zehn Schuss für alle halbautomatischen Schusswaffen beschränkt wurde. Einschließlich Pistolen. 

Gut dass diesem Unsinn Einhalt geboten wurde!

Für viele Hersteller von Kurzwaffen wäre das eine einschneidende Änderung gewesen, die viele Firmen wirtschaftlich nicht überlebt hätten. 

Die neue Regelung sieht eine Magazinkapazität von 20 Schuss für Kurzwaffen und 10 Schuss für Langwaffen vor.

Das klingt nach einem akzeptablem Kompromiss - auch für Sportschützen, Jäger, unsere Interessenverbände sowie die betroffenen Industrieunternehmen.

Letztendlich teilt nun auch die EU-Kommission mit, dass sie den gefundenen Kompromiss akzeptiert. Das Gesamtpaket soll - nach deren Meinung - eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Lage darstellen. Daran haben wir als Vertreter der Waffenlobby berechtigte Zweifel. Aber seis drum. Terroristen werden auch zukünftig wohl kaum auf legale Waffen zurückgreifen.

Wir sind sehr erleichtert darüber, dass ein komplettes Verbot aller halbautomatischen Schusswaffen und vor allem ein Verbot von Selbstladebüchsen im AR-15 Stil abgewendet wurde.  

Am 14. März 2017 wurde im EU-Parlament über den neuen Entwurf abgestimmt: das Parlament hat einer Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie und damit des Waffenrechts zugestimmt. Weitere Informationen finden Sie hier bei all4shooters.com.


Auch im Inland sind die Waffengegner aktiv. Das Bündnis 90/Die Grünen hat in einer Anhörung am Bundestag eine Waffenrechtsverschärfung gefordert. Hier erfahren Sie mehr.