Polen unterstützt Tschechien im Kampf gegen das EU-Waffenrecht

Wie vorauszusehen ist Tschechien im Kampf gegen den sogenannten "EU Gun Ban" nicht alleine: Polen schließt sich an. Im März 2017 hat das Europäische Parlament in Straßburg eine Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie (Europäische Direktive 477 von 1991) beschlossen. Darin sind viele Verschärfungen für legale Waffenbesitzer enthalten.

Verbot von bestimmten Waffen.
Die neue EU-Richtlinie führt neue Beschränkungen für legale Feuerwaffenbesitzer ein.

Die Regierungen der EU Mitglieds-Staaten haben 15 Monate Zeit, die eigenen Waffengesetze anzupassen. Doch die Tschechische Republik hatte sich von Anfang an gegen die Verschärfung der Richtlinie gestellt. Die Tschechische Regierung wollte die Entscheidung des EU Parlaments nicht hinnehmen und klagte vor dem Europäischen Gerichtshof gegen ein EU-weites Besitz-Verbot bestimmter Schusswaffen. Die EU habe mit der Neuregelung ihre Kompetenzen überschritten, so der tschechische Innenminister Milan Chovanec.   

Polen: neue Einschränkungen der EU sind "überflüssig" und "nicht immer vernünftig"

Fahne der EU und Polen
Polen tritt dem Kampf der Tschechischen Republik gegen das EU-Waffenverbot bei.

Das polnische Innenministerium veröffentlichte nun ein offizielles Schreiben vom 6. Oktober 2017. Darin gab die Regierung von Polen bekannt, dass sie ein Verfahren eingeleitet habe. Dieses soll den deutschen Nachbarstaat Polen bis zur Urteilsverkündung der Klage von der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie im eigenen Staat aussetzen lassen. 

Sie verstehen nur Bahnhof? Wir erklären es Ihnen:

Die neue EU-Feuerwaffenrichtlinie müsste innerhalb 15 Monate in Polen umgesetzt werden. Da Tschechien nun aber vor Gericht zog, möchte Polen das Urteil abwarten und erst einmal nichts umsetzen. Klingt vollkommen logisch! Denn wieso sollte zunächst das eigene Waffengesetz nach den Regeln der EU verschärft werden, um es eventuell nach dem Urteilsspruch wieder lockern zu können.

Der nächste Schritt, den der polnischen Innenministers beabsichtigt – so das Dokument – wäre, sich der Hauptklage zur Nichtigerklärung der Richtlinie anzuschließen. 

Der Grund ist recht einfach, so die polnische Regierung: "Die Umsetzung der Richtlinie 2017/853 in polnisches Recht wird schwerwiegende sozio-ökonomische Folgen für Unternehmer in der Produktion und dem Handel von Feuerwaffen und für Waffenbesitzer haben. Außerdem eine erhebliche Zunahme der Pflichten für die Verwaltung." 

Weiterhin stellt die polnische Regierung auch klar fest, dass die vorgeschlagenen Beschränkungen "überflüssig" und "nicht immer vernünftig" sind. Denn sie beruhen auf "falschen Annahmen ohne eine richtige sachliche Rechtfertigung". Es ist lediglich Willkür der EU. Eine reale Abhängigkeit zwischen rechtlichem Markt mit legalem Besitz und illegalem Markt mit kriminellen Aktivitäten gibt es nicht, stellt die polnische Regierung fest. 

Die europaweiten Interessensvertretungen von Jägern und Sportschützen wehren sich in einigen Bereichen durchaus erfolgreich gegen neue EU-Regelungen, mit denen vermutlich kein Land sicherer wird geschweige denn irgendetwas zur Terrorprävention getan wird.

Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.


15.11.2017