Übung macht den Jäger: Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Berufsjäger

Die Hauptgründe für das jagdliche Übungsschießen sind: 

1. Sicherer Schusswaffengebrauch, vor allem sicherer Umgang mit Waffe und Munition

2. Tierschutz

3. Treffsicherheit überprüfen und gegebenenfalls überprüfen


Das jährliche Übungsschießen sollte mindestens folgende Disziplinen umfassen:

Büchsenschießen:

10 Schuss auf bewegliche Ziele (z.B. Laufender Keiler, Schießkino)

10 Schuss auf stehende Ziele (z.B. Bockscheibe)

 

Flintenschießen:

15 Flugziele (z.B. Trap, Skeet, Jagdparcours)

10 Bodenziele (z.B. Kipphase, Rollhase)

 

Kurzwaffenschießen (falls der Jäger eine Kurzwaffe besitzt)

10 Schuss 

Das Übungsschießen kann auf allen behördlich zugelassenen Schießstätten absolviert werden. Die jeweilige Schießstandaufsicht bescheinigt das Schießen auf einem zu entwickelnden bundeseinheitlichem Formblatt.

Der Bundesverband Deutscher Berufsjäger und der Bund Bayrischer Berufsjäger fordert als Voraussetzung für die Ausstellung eines Jagdscheins die Vorlage entsprechender Nachweise des Übungsschießens. Im Jahr der bestandenen Jägerprüfung dient das Prüfungsschießen als Nachweis.