Seehofer kippt Bundesjagdgesetz-Reform in letzter Sekunde

Rückblick: Anfang des Jahres 2016 hat das Bundeslandwirtschaftsministerium einen Entwurf für die Novellierung des Bundesjagdgesetzes auf den Weg gebracht. Der Fokus dieses Entwurfs liegt insbesondere auf einer bundesweit einheitlichen Regelung für die Kennzeichnungspflicht von Jagdmunition sowie für den Schießübungsnachweis. Außerdem sieht der Novellierungsentwurf einheitliche Vorgaben für die Jägerprüfung vor. So soll beispielsweise das Ausbildungsfach Wildbrethygiene aufgewertet werden und als Sperrfach dienen: Fällt ein Jagdschüler hier durch, besteht er die gesamte Prüfung nicht. Der deutsche Jagdverband (DJV) bewertete den Entwurf grundsätzlich positiv. Anfang Juni 2016 hat Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt auf dem Bundesjägertag den Durchbruch bei den Verhandlungen angekündigt – doch Parteikollege Seehofer hat nun überraschend sein Veto gegen die geplante Novellierung des Bundesjagdgesetz eingelegt.

Seehofer kippt Bundesjagdgesetz-Reform

Seehofer stößt CSU-Parteikollege Christian Schmidt sowie die Verhandlungsführer der Koalition vor den Kopf. DJV-Präsident Fischer äußert sich enttäuscht: "Seehofer erschüttert das Vertrauen in die Politik und fördert Politikverdrossenheit". Es sei ein Skandal, dass Seehofer den Wissenstransfer für mehr Tier- und Verbraucherschutz verhindere und Wildtiere die Leid tragenden seien, so Fischer weiter. Er bezieht sich damit auf das große Ziel der Novellierung des Bundesjagdgesetzes, die Standards in Bezug auf Wildbrethygiene und die Kriterien für Jagdmunition und Jägerprüfung zu vereinheitlichen. Das eine Land fordert einen Schießleistungsnachweis, das andere nicht. Fischer betont, dass Jäger "bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden müssen".

Rechtslage zu halbautomatischen Gewehren weiterhin unklar

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Die Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Gewehren lässt auf sich warten.

Auch Besitzer von Selbsladebüchsen können so leider noch nicht aufatmen. Nach dem nachträglichen Seehofer-Veto soll aber zumindest eine kleine Novelle kurzfristig Rechtssicherheit für Besitzer von halbautomatischen Gewehren bringen. Aus parlamentarischen Kreisen heißt es, dass diese noch vor der Sommerpause kommen soll.

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