Änderung Waffengesetz: Bundesrat und Bundestag beraten


Am kommenden Mittwoch, den 17. Mai 2017 wird der Innenausschuss des Bundestages über die geplante Gesetzesnovelle zum Waffenrecht debattieren. Das Ziel der Ausschussmitglieder ist es, den Bundestagsabgeordneten eine konkrete Empfehlung vorzulegen. 

Schließlich wird der Bundestag bereits am Donnerstag, den 18. Mai 2017 über die von der Bundesregierung geplante Amnestie für illegalen Waffenbesitz entscheiden. Im Anschluss an eine halbstündige Debatte werden die Abgeordneten zu dem vorgelegten Gesetzesentwurf abstimmen – Ergebnis: offen! 

Zudem wird dann auch über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Titel: "Mehr Sicherheit durch weniger Waffen" – abgestimmt werden.

Die am 18. Mai um 21:00 Uhr beginnende Debatte können Sie im Parlamentsfernsehen live verfolgen!

Deutsches Waffenrecht: unerlaubter Besitz von Waffen und Munition

Der Entwurf zur geplanten Änderung des Waffenrechts sieht eine auf ein Jahr befristete Strafverzichtsregelung für den unerlaubten Waffen- und Munitionsbesitz vor – auf diese Weise soll die Zahl illegaler Waffen innerhalb der Gesellschaft verringert werden. Nach dieser Regelung soll es Straffreiheit für den illegalen Erwerb und Besitz von Waffen und Munition geben, sofern diese innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes bei einer zuständigen Behörde abgegeben werden.

Zudem soll mit dem Gesetzentwurf eine EU-Verordnung umgesetzt werden: neue Standards für die Unbrauchbarmachung von Schusswaffen sowie die Einzelprüfung jeder deaktivierten Schusswaffe. Obschon diese Vorgaben bereits verbindliches Recht sind, bedürfe es dennoch "noch der flanierenden und klarstellenden Umsetzung dieses EU-Rechtsaktes in das deutsche Waffenrecht". 

Bündnis 90/Die Grünen: Verbot von "Anscheinswaffen"

Die Grünen dringen nach wie vor auf eine grundlegende Reform des deutschen Waffengesetzes. In einem Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der Privatpersonen die Nutzung halbautomatischer Schusswaffen verbietet. Und zwar, "wenn diese nach objektiven Kriterien besonders gefährlich sind (Anzahl der Selbstladungen, Beschaffenheit des Laufs, Kaliber, Magazinkapazität) oder diese Kriegswaffen nachgebildet sind beziehungsweise den Anschein von Kriegswaffen erwecken".



Der Bundesrat hat am 10. März 2017 Stellung zur geplanten Änderung des Waffenrechts genommen. Bereits Ende Januar 2017 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser enthält ganz klar neue Bestimmungen für die sichere Aufbewahrung von Waffen. In seiner Stellungnahme erklärte der Bundesrat nun, dass Waffenschränke und Tresore, die der bisherigen Norm entsprechen, auch weiterhin genutzt werden dürfen. Lediglich alle künftigen Waffenbesitzer müssen sich nach dem neuen Gesetzesentwurf einen Waffenschrank des Widerstandsgrads 0 anschaffen. A und B reichen künftig nicht mehr aus.

Dieser Bestandsschutz betrifft Tausende legale Waffenbesitzer wie Jäger, Waffensammler und Sportschützen. Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat diese Entscheidung ausdrücklich begrüßt, da es letztendlich eine Forderung des Verbandes war. 

Bundesrat lehnt Verbot militärisch aussehender Halbautomaten ab

AR-15 Modelle Halbautomaten
Ein Verbot für zivile Versionen der AR-15 Modelle lehnt der Bundesrat ab

Die Forderung eines Verbots von militärisch aussehender Halbautomaten lehnte der Bundesrat entschieden ab. Eine entsprechende Vorschrift gab es zwar im Waffengesetz schon einmal, diese wurde allerdings 2002 von der Bundesregierung auf Anregung von Strafverfolgungsbehörden gestrichen. Die Begründung damals: nicht nachvollziehbar und mit Blick auf Straftaten irrelevant. Wir sind der Meinung, dass diese Begründung auch heute noch Bestand hat. 

Waffengesetz in Deutschland: Hauptproblem illegale Waffen

Der Bundesrat sieht den illegalen Waffenhandel, vor allem im Internet, als ein Hauptproblem. Insbesondere hat sich der illegale Handel auf den anonymen Online-Plattformen des sogenannten Darknet verlagert. Die Anonymität der Tatbeteiligten und der Kommunikationsplattformen lassen befürchten, dass diese Möglichkeit in Zukunft noch stärker genutzt wird.

Deshalb fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass künftig schon das illegale Anbieten einer Waffe eine Straftat ist. Denn der Rat sieht das Waffenrecht in Deutschland grundsätzlich als ausreichend an, zumal die Anzahl der Straftaten mit Schusswaffen nachgewiesen rückläufig ist. Eine Regulierung, die nur die legalen Waffenbesitzer beschränken soll, ist dem Bundesrat zu kurzsichtig und wurde bereits bei einer Anhörung vor dem Bundestag deutlich kritisiert. 

Bundesrat fordert Auskunft des Verfassungsschutz bei Waffenerwerb

In der Stellungnahme des Bundesrats wird ganz klar eine verpflichtende Anfrage bei den Verfassungsschutzbehörden gefordert. Das bedeutet, dass bei einer Beurteilung der Zuverlässigkeit für die Erwerbserlaubnis einer Waffe der Verfassungsschutz befragt werden soll. Der Deutsche Jagdverband sieht den Vorschlag kritisch, denn bereits im Vorfeld hat der DJV und andere Verbände des Forum Waffenrechts dieses Vorgehen abgelehnt. Auch die Bundesregierung sieht es kritisch an, den Waffenbesitz von Verfassungsschützern abhängig zu machen.

Halbautomatisches Gewehr
Der Bundesrat möchte den Erwerb und Besitz von Waffen abhängig von einer Auskunft der Verfassungsschutzbehörden machen.

Die Grünen fordern weitere Verschärfung des Waffenrechts

Außerdem hat sich der Bundestag mit einem Antrag vom Bündnis90/Die Grünen zur weiteren Verschärfung des Waffengesetzes befasst und diesen mehrheitlich abgelehnt. Bereits bei einer öffentlichen Anhörung Ende 2016 hat die überwiegende Zahl der geladenen Experten den Entwurf kritisiert.

Einige Forderungen aus dem Antrag bezeichnete die SPD-Abgeordnete Fograscher als "Placebo" und wies darauf hin, dass kein Zusammenhang zwischen den terroristischen Anschlägen der letzten Zeit und dem geltenden Waffenrecht bestehe.

Bundestag debattiert zur Änderung des Waffengesetzes

Waffengesetz und Aufbewahrung
Bundestag und Bundesrat möchte bestehende Tresore und Waffenschränke der jetzigen Norm auch weiterhin erlauben

Parallel zum Bundesrat hat sich auch der Bundestag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes beschäftigt. In einer ersten Debatte haben mehrere Abgeordnete noch Änderungsbedarf an der Gesetzesnovelle angemeldet. Doch im Grunde forderten die Politiker bei der Debatte annähernd das, was in der Stellungnahme des Bundesrats beschlossen wurde.

So forderten nach Angaben des DJV Abgeordnete der CDU/CSU Nachbesserungen beim Bestandsschutz für Waffenschränke zugunsten legaler Waffenbesitzer. Die Abgeordnete Gabriele Fograscher (SPD) betonte einerseits, dass weitere Verschärfungen kein Mehr an Sicherheit bringen würden. Sie verwies darauf, dass nach Zahlen des Bundeskriminalamtes die Anzahl der Straftaten mit Waffen kontinuierlich zurückgehe. Nun werden die zuständigen Ausschüsse darüber beraten.

Fazit zur Stellungnahme des Bundesrats und der Debatte des Bundestags

Anscheinend ist es auch bei den meisten Abgeordneten unserer Regierung angekommen: eine Verschärfung des bestehenden Waffenrechts und damit neue Schikanen gegen legale Waffenbesitzer wirken sich nicht auf die öffentliche Sicherheit aus. Eine Mehrheit für weitere Verschärfungen wird sich nicht finden. 

Auch der DJV und die Verbände des Forum Waffenrechts lehnen weitere Verschärfungen entschieden ab. "Legale Waffenbesitzer mit immer neuen Auflagen zu überziehen ist natürlich einfacher, als illegalen Waffenhandel einzudämmen", sagte DJV-Präsidiumsmitglied Helmut Dammann-Tamke in einer Pressemitteilung. Doch genau gegen den Schwarzhandel muss weiter vorgegangen werden. Ermittlungsmöglichkeiten im Internet müssen verbessert werden, um Händler im "Darknet" konsequent aus dem Verkehr zu ziehen. 

Im folgenden Video können Sie die Bundestagsdebatte zur Änderung des Waffengesetzes nochmals nachverfolgen:

Weitere Informationen zum Deutschen Jagdverband (DJV) finden Sie direkt auf der Webseite der Organisation.