Bundeskriminalamt BKA: illegale Waffen aus dem Darknet

Wer heute eine illegale Schusswaffe erwerben möchte, der muss nicht nach Osteuropa fahren oder zwielichtige Gestalten in dunklen Straßen aufsuchen. Vielmehr bedient sich der zukünftige Straftäter in einem solchen Fall der modernen Technik. Der Kauf wird zumeist im sogenannten Darknet vollzogen: über diesen Kanal lief auch der Handel ab, mit dem sich der Massenmörder von München seine Waffe beschafft hatte. Auf der Pressekonferenz des Bundeskriminalamtes BKA in Wiesbaden zum Thema Cybercrime per se und Darknet im Speziellen wurde eines deutlich: es handelt sich um einen wachsenden Markt.

BKA Pressekonferenz: Darknet – Was ist was?

Präsident des BKA Holger Münch zum Thema illegale Waffen aus dem Darknet
Holger Münch, Präsident des BKA, auf der Pressekonferenz zum Thema Cybercrime. Im Darknet tummeln sich auch die illegalen Waffenhändler.

Zunächst sei erwähnt, dass es verschiedene Arten des Internets gibt. Da wäre zum einen das Surface Web (Oberflächen-Web), auf dem alle Internet-Inhalte zu sehen und von Suchmaschinen zu finden sind – das, was die Mehrheit der User kennt und nutzt. Zum anderen existiert daneben das Deep Web (Tiefen-Web). Dieses umfasst einen speziellen Teil des Surface Webs, der von Suchmaschinen nicht erfasst werden kann. 

Einen gewissen Bereich des Deep Webs bildet das Darknet (Dunkles-Netz). Hier lassen sich nur Verbindungen zwischen "vertrauenswürdigen Personen" herstellen. Der Zugang erfordert außerdem noch besondere Tools ("Werkzeuge"), wie etwa einen speziellen Browser oder ein bestimmtes Netzwerk. Vor dem Hintergrund der illegalen Dimension des Darknets verzichten wir an dieser Stelle auf die genauen Bezeichnungen. 

Wie das Bundeskriminalamt (BKA) mitteilte, gründete sich in den vergangenen Jahren eine Vielzahl von kriminellen Plattformen innerhalb des Darknets. Dort ging neben dem Verkauf von Drogen unter anderem eben auch um den Verkauf von illegalen Waffen. In erster Linie handelt es sich dabei um unerlaubte Umbauten von Dekorations- oder Salutwaffen. Die Pressestelle des BKA teilte zu diesem Punkt explizit mit: diese Art und Weise der Reaktivierung hat zugenommen. 

In vielen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind derartige, umgebaute Waffen erlaubnisfrei zu erwerben. Die Richtlinien, was in welchem Land wie zu deaktivieren ist, sind jedoch unterschiedlich. Für Kriminelle erweisen sich diese Waffen als attraktiv. Schließlich kann ein Krimineller mit entsprechenden Kenntnissen und Hilfsmitteln solche Gewehre oder Pistolen in relativ kurzer Zeit reaktivieren. Kurze Zeit später tauchen die illegalen Waffen dann im Darknet auf. Eines gilt es allerdings auch nicht zu verschweigen: es existieren Betrüger, die nur auf Geld aus sind. Um ihre potenziellen Käufer zu täuschen, behaupten sie, dass sie Waffen und Munition im Angebot hätten.

Die eklatante Problematik im Darknet für die Behörden des BKA

BKA Cybercrime Intelligence Unit bekämpft illegalen Waffenhandel im Darknet
Die Cybercrime Intelligence Unit des BKA bekämpft insbesondere kriminelle, im Darknet betriebene Marktplätze. Dort sind gerade Drogen und illegale Waffen beliebte Handelswaren.

Das grundlegende Problem für die Verfolgungsbehörden des Bundeskriminalamtes ist, dass diese Marktplätze nur kurz existieren. Geschäfte laufen ab, die Seite verschwindet. An anderer Stelle taucht sie wieder auf. Die Anonymität im Darknet erweist sich als eine ebenso große Schwierigkeit. Die Barzahlung erfolgt häufig über digitale Währungen, welche die Rückverfolgung von Geldströmen erschweren. Eine ungewöhnliche Ausnahme war der Fall München: Persönliche Übergabe von Geld und Ware.

Dennoch gibt sich Holger Münch, Präsident des BKA, zuversichtlich. Mit der Cybercrime Intelligence Unit CIU steht das richtige Team zur Verfügung: es will den kriminellen Aktivitäten im Darknet konsequent Einhalt gebieten. Zudem tauscht sie sich auch noch intensiv mit anderen Stellen aus. "Jetzt sind wir Bundesliga, zur Champions League fehlt noch etwas.", sagt Holger Münch im Hinblick auf den aktuellen Stand der Möglichkeiten des BKA. Eines sollte jedoch klar sein: Das Internet ist kein straffreier Raum. Die Festnahme in Marburg, die in Zusammenhang mit der Waffe von München steht, hat es bewiesen.


Weitere Informationen zum Thema Cybercrime und illegalen Waffenhandel im Darknet finden Sie in den Publikationen "Bundeslagebilder Cybercrime" des Bundeskriminalamtes BKA.

Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über die langwierige Debatte um das EU-Waffenrecht und die geplante Waffenrechtsrichtlinie.


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