Verbände fordern Klarstellung zu halbautomatischen Jagdwaffen

Anfang März 2016 sorgte ein umstrittenes Urteil des Bundesverwaltungsgericht für große Verunsicherung bei Jägern, Waffenbehörden, Polizei und anderen staatlichen Stellen: in einer Einzelfallentscheidung haben die Richter geurteilt, dass Jäger keine halbautomatischen Waffen mit wechselbarem Magazin mit mehr als 2-Schuss besitzen dürfen. Wir haben darüber berichtet.

Nicht nur wir sind der Meinung, dass das Gericht damit zu weit gegangen ist. Auch nach Auffassung einer Verbände-Allianz der Mitgliedsverbände des FORUM Waffenrecht ist das Bundesverwaltungsgericht weit über seine Kompetenzen hinaus gegangen. Das Gericht stellt damit eine unumstrittene Gesetzeslage in Frage und legale Waffenbesitzer wurden von einem Tag zum Anderen urplötzlich zu illegalen Waffenbesitzern. Geltende Gesetzgebungen wären damit ausgehebelt. Den Jägern drohte der Entzug ihrer waffenrechtlichen Erlaubnis und der entschädigungslose Verlust ihres Eigentums. Bei Waffenbehörden kam es zu willkürlichen Entscheidungen, die sich teilweise widersprachen. Alles in allem ein großes Chaos zu einem brisantem Thema.

Die Verbände-Allianz hat nun vom Bundeslandwirtschaftsministerium die Klarstellung gefordert, wie die gesetzliche Regelung im Bundesjagdgesetz (BJagdG) zur Verwendung von halbautomatischen Waffen mit Wechselmagazinen bei der Jagd in Zukunft aussieht. Vor allem forderten die Verbände, dass diese Gewehre auch künftig zur Jagdausübung erlaubt sein müssen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium reagierte mit einem Schreiben an die Landesministerien darauf. In dem Schreiben informiert Staatssekretär Dr. Kloos seine Länderkollegen darüber, dass eine klare gesetzliche Regelung "unverzüglich herbeizuführen" ist. Und das im Rahmen einer Änderung des Bundesjagdgesetzes. 

Bundesjagdgesetz - Reformen nötig

Die Klarstellung zu halbautomatischen Gewehren mit 2-Schuss-Wechselmagazinen im Bundesjagdgesetz ist absolut notwendig. Doch ungeachtet dieser Klärung hat das Bundesjagdgesetz noch weitere Reformen nötig. Eine erfolgreich abgelegte Jägerprüfung berechtigt zum Jagdschein, der laut BJagdG bundesweit Gültigkeit besitzt. Doch derzeit muss in einem Land bleifrei gejagt werden, im nächsten nicht. Das eine Land fordert einen Schießleistungsnachweis, das andere nicht. DJV-Präsident Hartwig Fischer betont, dass Jäger "bundesweit einheitliche Voraussetzungen vorfinden müssen".

Wann das Bundeslandwirtschaftsministerium geplante Änderungen des Bundesjagdgesetzes bekannt gibt, steht noch in den Sternen. Das Bundesministerium des Innern hat allerdings seine Unterstützung zugesagt.

Wir werden Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.