Geplante Verbote für Jäger in Polen und Norwegen

Es scheint in der Tat so zu sein, dass Polen ein neues Jagdgesetz verabschiedet. Diese verbietet Jugendlichen unter 18 Jahren die Teilnahme an jagdlichen Aktivitäten. Weiterhin will Norwegen einige halbautomatische Jagdgewehre ohne Entschädigung verbannen - diejenigen, die bereits die "verbotenen" Waffen besitzen, werden drei Jahre haben, um sie zu verschrotten oder zu verkaufen.

Lassen Sie uns mit Polen beginnen:

Jens Ulrik Høgh ist ein professioneller Journalist und tritt für die Rechte von Jägern und deren Interessen ein. Er schreibt auf seiner Facebook Seite, dass das neue polnische Jagdgesetz, das Kindern die Teilnahme an jagenden Aktivitäten verbietet, "eine Verletzung grundlegender Menschenrechte" ist. Das ist seine Sichtweise:

Jäger mit Jagdflinte
Die Jagd vermittelt viel Wissen über die Natur und gibt ein tiefes Verständnis von aktivem Natur- und Tierschutz

Unter Berufung auf die Europäische Menschenrechtskonvention betont Høgh, dass die Jagd Kindern viel Wissen über die Natur und ein tiefes Verständnis von Leben und Tod vermittelt. In der Menschenrechtskonvention der EU steht nämlich geschrieben: "Der Staat respektiert das Recht der Eltern, diese Erziehung und Lehre in Übereinstimmung mit ihren eigenen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen zu gewährleisten.

Die Jagd ist gut für die geistige und körperliche Entwicklung. Damit wird ihnen Verantwortung beigebracht. Høgh ist der Meinung, dass es sein Grundrecht als Elternteil ist, die Kinder nach eigenen Überzeugungen zu erziehen. Aus diesem Grund hat er und andere polnische Jäger dem Präsidenten von Polen, Andrzej Duda, geschrieben und ihn gebeten, den Gesetzesentwurf abzulehnen. Doch die Zeit läuft ihm davon: Duda wird das neue Gesetz am Freitag, den 23. März 2018 unterzeichnen. Wir sagen Ihnen, worum es hier im Detail geht:


Äußerst besorgt zeigt sich auch  FACE, die Dachorganisation der europäischen Jagdverbände, über die Änderungen des polnischen Jagdgesetzes und spricht von "unakzeptablen und fundamental falschen Änderungen" des Jagdrechts in Polen.

Die geplanten Regelungen: Keine Strafen für Jagdstörer, ein Teilnahmeverbot an Jagden für alle Jugendlichen unter 18, regelmäßige Jägerprüfungen, Ernennung von Jagdfunktionären durch den Umweltminister – das polnische Jagdgesetz wird offenbar nach den Vorgaben totalitärer Jagdgegner umgestaltet.

"Diese Regelungen im polnischen Jagdgesetz bedeuten buchstäblich den Tod lange bestehender jagdlicher Tradition, Kultur und Methoden", so FACE in einer Pressemitteilung.


Nun zu Norwegen: 

Aktuell sind nur einige halbautomatische Gewehre für die Jagd in Norwegen zugelassen. Es ist nicht klar, welche Modelle verboten werden, oder was überhaupt die Kriterien für ein Verbot sein werden. Gewiss ist nur, dass die Ruger Mini Selbstladebüchsen für die Jagd verboten werden.

Das ist de facto ein rückwirkendes Verbot von Waffen bei der Jagd! Und was noch schlimmer ist: ohne Entschädigung! Denn die gesetzestreuen Waffenbesitzer aus Norwegen werden gezwungen sein, sie zu verschrotten, was zu einem wirtschaftlichen Schaden führt.

Es ist teilweise schwer zu verstehen, was hinter solchen Vorschlägen steht. Vor allem, weil Norwegen nicht einmal ein EU-Mitglied ist und Polen vor kurzem der Tschechischen Republik gegen den berüchtigten EU "Gun Ban" beigetreten ist.

Jäger in Lappland
Jeder Angriff auf die Rechte einer einzelnen nationalen Gruppe von Waffenbesitzern ist ein Angriff auf die gesamte europäische Waffenbesitzgemeinschaft.

Sicherlich werden diese Gesetzesänderungen von einer Art "politischer Korrektheit" getrieben. Dennoch sollte klar sein, dass jeder Angriff auf die Rechte einer einzelnen nationalen Gruppe von Waffenbesitzern einenAngriff auf die gesamte europäische Waffenbesitzgemeinschaft darstellt. Denn die Anti-Waffen-Lobby versucht die Bürger nach und nach zu entwaffnen und schränkt damit die Freiheit der Jagdausübung ein.

Einschränkungen der Jäger auch in Deutschland

Derzeit sieht es bei uns eher so aus, als ob die Jagdgesetze gelockert werden. Vor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) aus dem Nachbarland schrauben die Landesregierungen an den jeweiligen Landesjagdgesetzen herum. Doch nicht immer zeigen sich die Politiker als Unterstützer der hiesigen Jägerschaft. Wir erinnern uns an 2016, als die Gefahr einer Epidemie noch nicht so präsent war. Damals kursierte ein mögliches Verbot von Selbstladebüchsen für die Jagd. Letztendlich konnten die Jäger und Waffenbesitzer zwar aufatmen. Dennoch wurde 2016 das Bundesjagdgesetz zur Verwendung von Selbstladebüchsen wie folgt geändert: "Verboten ist mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind auf Wild zu schießen" (§19 Absatz 1 Nr. 2c BJagdG). Wir hatten darüber hier berichtet: Änderung Bundesjagdgesetz


20.03.2018

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