Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der VS Medien GmbH für Werbedienstleistungen in Printmedien und online (AGB Werbung) 

1.       Anwendungsbereich und Geltung

1.1     Diese AGB Werbung regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Werbeverträgen für Anzeigen oder ähnliche Produkte in Printmedien sowie die Platzierung von Anzeigen oder anderen Präsentationen online auf der Webseite «all4shooters.com» oder Subdomains oder die sonstige Nutzung der Medienservices.

1.2     Diese AGB Werbung gelten als angenommen, wenn der Vertragspartner sich bei der VS Medien GmbH (VS Medien) resp. auf der Website all4shooters.com registriert und bestellt oder ohne Registrierung, wenn in der Bestellung, im Angebot oder in der Bestellbestätigung darauf verwiesen wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners sind wegbedungen.

2.       Angebot und Bestellung

2.1     Die Angebote von VS Medien, ob online oder schriftlich, sind nicht verbindlich, sondern werden von VS Medien erst aufgrund der konkreten Bestellung schriftlich oder elektronisch verbindlich bestätigt. Weicht die Bestellung des Vertragspartners vom Angebot oder von der Bestellbestätigung von VS Medien ab, so gilt jeweils das Angebot bzw. die Bestellbestätigung, sofern der Vertragspartner nicht sofort nach Erhalt Widerspruch erhebt.

2.2     VS Medien kann nach Eingang der konkreten Unterlagen jederzeit Aufträge aus technischen oder inhaltlichen Gründen ablehnen, insbesondere bei möglicher Verletzung von Gesetzen. Sie wendet dabei einheitliche, sachliche Grundsätze an.

3.       Vergütung

3.1     Die Vergütung gilt die vereinbarten Leistungen ab. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt sie netto, exklusive Steuern und Abgaben (Mehrwertsteuer usw.), ohne Abzüge. Nicht inbegriffen sind allenfalls zu erstellende Druckunterlagen, die der Vertragspartner nicht zur Verfügung stellt.

3.2     VS Medien kann die Preislisten jederzeit anpassen. Massgebend sind die in der Bestellbestätigung festgehaltenen Vergütungen.

3.3     Eine Mittlervergütung ist für Werbungsmittler und Werbeagenturen vorgesehen, sie gilt nicht für online Aufträge.

3.4     Die Berechtigung auf vereinbarte Umsatzrabatte entsteht erst nach Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres. Der entsprechende Bonus wird vom Nettobetrag der Umsätze berechnet.

4.       Zahlungsbedingungen

4.1     Wenn nicht anders vereinbart, werden die Zahlungen sofort fällig und sind innert 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug an VS Medien zahlbar.

4.2     Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten, wenn die Leistungen aus Gründen, die VS Medien nicht zu vertreten hat, verzögert werden oder wenn unwesentliche Teile fehlen oder geringe Nachbesserungen notwendig sind. Dies gilt insbesondere für vom Kunden nicht gelieferte Inputs für die Online Partnership-Packs.

4.3     Berechtigte Einwände sind durch den Vertragspartner innerhalb angemessener Frist, spätestens aber zwei Wochen ab Eingang der Rechnung geltend zu machen und zu begründen, andernfalls gilt der ursprüngliche Zahlungstermin.

4.4     Der Vertragspartner kann VS Medien die Genehmigung erteilen, den Rechnungsbetrag von seinem Bankkonto einzuziehen. Die Zahlung per Bankeinzug setzt ein Girokonto in einem Land voraus, das am SEPA – Verfahren teilnimmt. Der Rechnungseinzug erfolgt diesfalls nicht vor Ablauf von fünf Werktagen ab Zugang der Rechnung.

5.       Termine und Verzug

5.1     Kann VS Medien einen Termin aus Gründen, die nicht durch sie zu vertreten sind, nicht einhalten (z.B. wegen nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Vertragspartners oder Verschulden Dritter), verlängert er sich angemessen. Bei Printmedien kann dies zur Platzierung in einer späteren Printausgabe führen.

5.2     Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Zinsen und Inkassokosten berechnet. Vorbehalten bleiben die Stornierung oder der Rücktritt seitens VS Medien für noch laufende Aufträge und die Berechtigung, Vorauszahlung zu verlangen. Dies gilt auch im Falle begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers.

6.       Anzeigen und Fremdbeilagen in Printmedien

6.1     Der Vertragspartner kann die Drucklegung einer oder mehrerer Anzeigen oder  Fremdbeilagen zu einem bestimmten Printmedium wünschen. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, wenn nicht anders vereinbart.

6.2     Textteil-Anzeigen grenzen mit drei Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen. Sind diese bestellt und nicht als Anzeigen erkennbar, werden sie mit dem Wort «Anzeige» kenntlich gemacht.

6.3     Fremdbeilagen, die den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken, werden nicht angenommen.

6.4     Der Vertragspartner sorgt für die rechtzeitige Zustellung der Druckunterlagen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann VS Medien bei zu kurzfristigem Eingang eine Anzeige in einer späteren Ausgabe platzieren. Bei offensichtlich ungeeigneten oder beschädigten Unterlagen fordert VS Medien Ersatz an.

6.5     Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Vertragspartner trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. VS Medien berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden.

6.6     Sind Grössenangaben nicht ausdrücklich vereinbart, wird die nach der Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

6.7     VS Medien liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen geeigneten Anzeigenbeleg
oder eine Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung der Anzeige.

6.8     Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Vertragspartner zurückgesandt. VS Medien ist nicht verpflichtet, Matern aufzubewahren. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen/Druckdaten beträgt ein Jahr nach Erfüllung des Auftrages.

7.       Anzeigen und Präsentationen online

7.1     Für Teilbereiche der Angebote von VS Medien ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung erfolgt nach den jeweils gültigen Richtlinien der Webseite von all4shooters.com, welche jederzeit angepasst werden können. Die Nutzung der entsprechenden Bereiche setzt wahrheitsgetreue und vollständige Angaben des Vertragspartners voraus. Änderungen hat der Vertragspartner jeweils vor weiterer Nutzung mitzuteilen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

7.2     Der Vertragspartner kann seine Registrierung jederzeit ohne Angaben von Gründen durch entsprechende Mitteilung an VS Medien rückgängig machen. In diesem Fall verpflichtet sich VS Medien zur Löschung der Daten zur Person, soweit rechtlich zulässig.

7.3     Der Vertragspartner kann für die Online-Werbung die in den Mediadaten definierten Partnership-Packs buchen.

7.4     Der Vertragspartner verpflichtet sich dazu, für übermittelte Inhalte die Grundsätze des Pressecodex des Deutschen Presserates einzuhalten. Seine Inhalte dürfen zudem nicht geltendes Recht verletzen, gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstossen.  Dies betrifft insbesondere pornografische, beleidigende, bedrohende, belästigende, vulgäre, rassistische oder sonst diskriminierende oder anderweitig anstössige Inhalte. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner dazu, sicherzustellen, dass seine Unterlagen keine Persönlichkeitsrechte Dritter, wie das Namensrecht oder das Recht am eigenen Bild, verletzen.

8.       Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Sitz von VS Medien.

9.       Gewährleistung

9.1     VS Medien gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druck- oder Darstellungsqualität im Rahmen der durch die ihr zur Verfügung gestellten Vorlagen.

9.2     VS Medien kann keine Gewähr leisten für ununterbrochene Verfügbarkeit ihrer Webseiten.  

9.3     Im Falle von Links auf Webseiten Dritter übernimmt VS Medien keine Gewähr für die Inhalte oder Qualität dieser Seiten.

9.4     VS Medien ist vertraglich nicht verpflichtet, Aufträge inhaltlich zu prüfen und übernimmt insbesondere keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, Qualität oder Freiheit von Fehlern. Gesetzliche Prüfungspflichten bleiben vorbehalten.

9.5     Bei Chiffre-Anzeigen wendet VS Medien für Verwahrung und Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Chiffre-Anzeigen werden auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Zur Weiterleitung von geschäftlichen Anpreisungen und Vermittlungsangeboten ist der VS Medien nicht verpflichtet. Besteht der Verdacht auf Missbrauch, behält sich VS Medien eine angemessene Prüfung der Angebote vor.

9.6     Bei berechtigten Mängelrügen, die den Zweck der Anzeige oder anderer Werbung beeinträchtigen, hat der Vertragspartner Anrecht auf eine angemessene Reduktion der Vergütung oder die Schaltung eines Ersatzes. Weitere Ansprüche des Vertragspartners sind ausdrücklich ausgeschlossen.

9.7     Der Vertragspartner hat Mängel sofort nach Kenntnisnahme, spätestens aber innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung, geltend zu machen. Wiederholen sich die Mängel für spätere Anzeigen, gilt dies nur als Mangel, wenn der Vertragspartner rechtzeitig vor Drucklegung darauf hingewiesen hat.

9.8     Wurde eine Auflage oder Absatzmenge vereinbart, gilt als Mangel, wenn diese  

bis zu       50'000          Expl.                    20%

bis zu    100'000           Expl.                    15%

bis zu    500'000           Expl.                  10%

über      500'000           Expl.                  5%                      überschreitet und dem Vertragspartner keine Gelegenheit geboten wurde, rechtzeitig vom Vertrag zurückzutreten.

10.    Haftung

10.1  VS Medien haftet ausschliesslich für grobfahrlässig oder vorsätzlich verursachte Vertragsverletzungen. VS Medien haftet nicht für die grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betreffend.

10.2  Für durch VS Medien, ihre Organe, Mitarbeiter oder Hilfspersonen grobfahrlässig verursachte vertragstypische Schäden und für durch fahrlässige Verletzungen vertragswesentlicher Pflichten verursachte Schäden haftet diese beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

10.3  Der Vertragspartner ist für die Geheimhaltung und Verwendung seines Passwortes verantwortlich. Insbesondere verpflichtet er sich, das Passwort mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren und vor Zugriff durch Dritte zu schützen. Er stellt andernfalls VS Medien von jeder Haftung durch die unberechtigte Nutzung des Passworts durch Dritte frei. Er ist verpflichtet, VS Medien unverzüglich zu informieren, falls Grund zur Annahme besteht, dass das Passwort unbefugt verwendet wurde.

10.4  Der Vertragspartner stellt VS Medien von jeder Haftung für falsche oder nicht nachgeführte Angaben seinerseits zur Person oder zum Unternehmen, insbesondere zur Führung geschützter Berufsbezeichnungen, frei.

11.    Force Majeure / Höhere Gewalt

11.1  Die Parteien haften nicht für Leistungsstörungen oder -verzug bezüglich ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn die Störungen oder der Verzug unvorhersehbar und ausserhalb vernünftiger Kontrolle sind, ob infolge natürlicher Ursachen oder menschlicher Handlungen („Force Majeure“), einschliesslich insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Sabotage, Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Transportunterbruch oder -verzug, Feuer, Explosion, Pannen von Maschinen oder Geräten, Ausfall oder Verzug von Bezugsquellen von RUAG, Material- oder Energieknappheit, Handlungen, Befehle und Prioritäten von Behörden (z.B. Nichterteilung, Ablehnung, Widerruf von Genehmigungen im Bereich des Exports oder Sicherheitsdienstleistungen) sowie Embargos.

11.2  Die von der Force Majeure betroffene Partei informiert die andere Partei innert zwei Wochen nach dem Auftreten des Force Majeure-Ereignisses unter Bezug auf den vorliegenden Artikel und unterbreitet alle relevanten Informationen über die Auswirkungen des Ereignisses auf die vertraglichen Verpflichtungen.

11.3  Wenn nicht schriftlich anders vereinbart, ist die an der Leistung vorübergehend verhinderte Partei während der Dauer des Ereignisses der Force Majeure von der Leistungserbringung entbunden und zur Leistung verpflichtet, sobald das Ereignis endet. Sie schuldet diesfalls keinen Schadenersatz.

11.4  Im Falle einer Dauer der Force Majeure von mehr als sechs Monaten suchen die Parteien das Gespräch und jede Partei ist berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen. Bereits erfüllte vertragliche Verpflichtungen werden vergütet. Bereits bezahlte Vergütungen werden zurückerstattet, jedoch unter Abzug der aufgelaufenen Kosten und Auslagen für die bis dahin erbrachten vertraglichen Verpflichtungen.

12.  Neu entstehende Immaterialgüterrechte

12.1  Die bei Vertragserfüllung entstehenden Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Desing usw.), insbesondere an den von VS Medien erstellten Werken und Dokumentationen,  in schriftlicher oder maschinell lesbarer Form, stehen ausschliesslich VS Medien zu.

12.2  VS Medien hat das zeitlich und räumlich unbeschränkte, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der neu entstehenden Immaterialgüterrechte im Rahmen des Vertragszwecks, insbesondere zur Drucklegung, zum Versand oder zur online-Schaltung, gegebenenfalls mit Hilfe entsprechender Dienstleister.

13.  Vorbestehende Immaterialgüterrechte

13.1  Vorbestehende Immaterialgüterrechte (Urheberrechte, Design usw.) verbleiben bei der jeweiligen Partei oder Dritten. Soweit der Vertragspartner VS Medien Immaterialgüterrechte zur Verfügung stellt, gewährleistet er, dass damit keine Immaterialgüterrechte Dritter verletzt werden.

13.2  Die Parteien erhalten an vorbestehenden Immaterialgüterrechten ein nicht ausschliessliches und unübertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Jede Nutzung darüber hinaus (Vervielfältigung, Verbreitung, Verlinkung usw.) bedarf der Zustimmung von VS Medien oder Dritter. Bei Vorliegen einer schriftlichen Zustimmung ist die Nutzung nur im vereinbarten Umfang und nur Quellenangabe erlaubt.

14.    Verletzung von Immaterialgüterrechten oder anderer Rechte Dritter

14.1  Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten, Persönlichkeitsrechten oder anderer Rechte Dritter im direkten Zusammenhang mit den Leistungen von VS Medien gemäss diesem Vertrag wehrt der Vertragspartner auf eigene Kosten und Gefahr ab. VS Medien informiert den Vertragspartner unverzüglich schriftlich über Ansprüche Dritter wegen Verletzung von Immaterialgüterrechten. Sie überlässt dem Vertragspartner die Führung eines allfälligen Prozesses und die Massnahmen und Weisungen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits. Im Prozessfall zieht VS Medien den Vertragspartner ohne Verzug bei. Nötigenfalls trifft VS Medien erste schadensmindernde Massnahmen.

14.2  Unter diesen Voraussetzungen übernimmt der Vertragspartner die VS Medien entstandenen oder auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen. Bei einer aussergerichtlichen Erledigung übernimmt VS Medien die vereinbarte Zahlung an Dritte, wenn sie ihr vorgängig zugestimmt hat.

15.    Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem diesen AGB GER unterliegenden Vertrag kann jede Partei Zugang zu personenbezogenen Daten (z.B. Name, Funktionen, Business Units, Vertragsdetails und Kommunikationsdaten) von Mitarbeitenden, Vertretern, Beratern, Agenten, Auftragnehmern und anderem Personal („Personal“; „Personaldaten“) der anderen Partei erlangen. Die Parteien stimmen zu, dass sie bezüglich solcher Personaldaten jeweils als unabhängige Datenschutzverantwortliche handeln, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Personaldaten dürfen nur im Rahmen des anwendbaren Gesetzes bearbeitet werden, unter Anwendung angemessener Sicherheitsvorkehrungen (z.B. technische und organisatorische Vorkehrungen usw.), und nur zwecks Abschluss und Ausführung des Vertrages, insbesondere Bestellungen, Zahlungsverarbeitung Zölle, Steuern, Import/Export-Management, Kundenbeziehungsmanagement, betriebliches Rechnungswesen und allgemeine administrative Zwecke.  Jede Partei informiert ihr eigenes Personal über die Bearbeitung von Personaldaten durch die andere Partei entsprechend dem anwendbaren Recht. 

16.    Salvatorische Klausel

16.1  Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages lückenhaft, rechtlich unwirksam oder aus Rechtsgründen undurchführbar sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen davon nicht berührt. Die Parteien werden in einem solchen Falle eine Vereinbarung treffen, welche die betreffende Bestimmung durch eine wirksame, wirtschaftlich möglichst gleichwertige Bestimmung ersetzt.

17.    Abtretung und Verpfändung

17.1  Das Vertragsverhältnis oder Rechte und Pflichten daraus können nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abgetreten werden. Davon abgesehen kann VS Medien Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an eine andere Gesellschaft ihres Konzerns abtreten.

17.2  Die dem Vertragspartner aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Forderungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von VS Medien weder abgetreten noch verpfändet werden.

18.    Verrechnung

Der Vertragspartner hat ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von RUAG keinen Verrechnungsanspruch.

19.    Anwendbares Recht und Gerichtsstand

19.1  Auf diesen Vertrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche und Rechte ist materielles deutsches Recht anwendbar, unter Ausschluss seiner Regeln zu Konflikten von Rechtsordnungen. Das Wiener Kaufrecht wird ausdrücklich wegbedungen.

19.2  Für alle aus dem Vertragsverhältnis oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Sitz von VS Medien zuständig.